Maklerin verweigert Informationen!?

Hallo! Ich hoffe jemand weiss hier Bescheid…

Mein Lebensgefährte und ich sind auf der Suche nach einem landwirtschaftlichen Objekt um uns selbstständig zu machen.
Vor knapp 2 Wochen haben wir das Grundstück mit einer Maklerin besichtigt. Schon vor Ort tauchten Fragen auf, die sie nicht beantworten konnte und meinte, sie würde sich um die Infos kümmern.
Eine Woche später besichtigten wir das Objekt erneut, mit Erlaubnis der Maklerin, allerdings ohne ihre Anwesenheit zusammen mit unseren Familien.
Am darauf folgenden Tag rief sie uns an und forderte ein verbindliches Angebot von uns. Wir verweigerten dies mit dem Hinweis, dass ja noch einige Fragen offen wären.
Nachdem immer noch keine Infos von ihr kamen schrieb ich ihr vorgestern eine Email, in der ich noch einmal unser konkretes Interesse betonte und die noch offenen Fragen aufstellte. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die Frage nach konkreten Mängel (z.B. am Haus), Infos zu Auflagen des Naturschutzes da das Objekt im Landschaftsschutzgebiet liegt und vor allem um Dienstbarkeiten die im Grundbuch stehen, sowie ein Lageplan des Geländes.
Daraufhin rief sie sofort erneut an und sagte uns, sie würde keine Informationen mitteilen, bevor wir ihr nicht ein Angebot über den Kaufpreis schriftlich abliefern würden.
Gestern haben wir ein sehr schwammiges Schreiben aufgesetzt und per Email geschickt, in dem im Grunde steht, dass wir die Informationen brauchen um eine Kaufentscheidung treffen zu können und um mit der Bank den Kredit unter Dach und Fach zu bringen.

Bisher noch keine Reaktion…

Meine Frage ist im Grunde: Muss sie nicht die Informationen liefern? Ich kann doch keinen verbindlichen Kaufpreis anbieten ohne dass ich essentielle Informationen über das Objekt zu haben. Somit kaufe ich doch die Katze im Sack?!
Wir befürchten dass mit dem Objekt irgendetwas nicht in Ordnung ist, zumal der Kaufpreis auch bedeutend über dem Wert liegt…

Vielen Dank schonmal im Vorraus!

Nein, die Maklerin MUSS ihnen natürlich keine Informationen liefern, sie KANN.
Aus Ihren Zeilen lese ich heraus, dass Sie den Kaufpreis bereits als zu hoch gegenüber der Maklerin erwähnt haben.
Die Fragen, die Sie zum Objekt gestellt haben, sind mit erhöhtem Aufwand verbunden. Machen Sie nun ein zu niedriges Angebot, kann sich die Maklerin den Aufwand sparen und direkt nach anderen Interessenten suchen. Vermutlich werden ihr die Besitzer einen Mindestpreis genannt haben, um den sie nicht drum herum kommt. Das muss nicht unbedingt heißen, dass etwas mit dem Objekt nicht stimmt. Teilen Sie ihr schriftlich mit, wie hoch Ihr Gebot wäre, falls es keine Auflagen des Naturschutzes gäbe, etc… Vermutlich muss sie dieses schriftliche Angebot den Verkäufern zunächst vorlegen, um überhaupt selbst an weitere Informationen gelangen zu können. Glauben Sie mir - die Maklerin möchte bestimmt gerne verkaufen, doch es gibt sehr viele Eigentümer, die es einem Makler, bewusst oder unbewusst, so schwer wie möglich machen. Ich kenne Fälle, da wurden die Nachbarn dazu geholt, um die Kaufinteressenten „in Augenschein“ nehmen zu können. Die Interessenten waren daraufhin natürlich weg.
Viel Erfolg
Sun

Hallo,

das ist ein seltsames und unseriöses Verhalten.

Bevor Sie nicht alle für Ihre Kaufentscheidung wichtigen Informationen kennen können Sie kein Angebot unterbreiten! Das ist doch jedem Profi-Makler klar, oder!? Lassen Sie sich hier nicht unter Druck setzten. Sie können auch verlangen, direkt mit dem Eigentümer zu verhandeln. Viele Grüße!

WoBo

Hallo.
leider zählt für diese Maklerin nur das schnelle Geld. D.h. Provision kassieren ohne dafür arbeiten zu müssen.
Für das fälig werden der Maklerprovision reicht ein Exposee und Besichtigung schon aus.

Für Mängel am Haus müßt ihr ein Gutachter besorgen.
Der kann auch euch auch dann auch ein Wertgutachten erstellen. (Kosten). Vielleicht existiert jedoch schon eines.

Für alle Informationen versucht mal der Maklerin hinterherzurennen bzw. direkt den Verkäufer anzusprechen.Doch die Maklerin wird sich mit allem rausreden um sich der Haftung zu entziehen. Möglichst schriftliche Anfragen stellen.

Ein Grundbuchauszug für die Dienstbarkeiten
Landschaftschutzgebiet–>Baubehörde bzw. frägt nach wer da zuständig ist
Lageplan–> Maklerin bzw. Verkäufer

Ich denke, daß da noch mehr Fragen auftauchen. Nimmt euch die Zeit und macht kein Notartermin in einem Monat aus.

Kaufpreise kann man schon „nachverhandeln“, solange man noch nicht beim Notar war.

Viele Grüße

Hm, das fühl sich auf die Entfernung an, als stimme da was nicht. Sowas mit Aufschub an Entscheidung seitens der VERkäufer haben wir auch damals erlebt und wurde ewig hingehalten, bis am Ende klar war, die wollen gar nicht (an uns? Das haben wir nie raus gekriegt) verkaufen. Dem ersten Gefühl trauen und Finger weg davon. Ob und was die Maklerin muss, kann ich nicht sagen.

Es gibt diese Masche bei den Maklern, potenziellen Käufern das Gefühl zu geben, Sie müssten sich erstmal für Ihr Interesse rechtfertigen… Ich würde an Eurer Stelle Ruhe walten lassen. Ihr habt absolut Recht: Ohne Klärung aller (!) Fragen kein Angebot - die Maklerin hat doch eh schon einen Richtpreis festgelegt. Später müsst Ihr ja auch einen Kaufvertrag unterzeichen, in dem sinngemäß steht, dass keine Fragen mehr offen sind und Ihr das Objekt wie gesehen übernehmt.

Falls Ihr keine Ruhe habt (ist verständlich in so einer Situation), könnt Ihr ja ein Angebot unterbreiten, in dem Ihr für alle offenen Fragen Risikoabschläge einkalkuliert. Dann kennt die Maklerin auch den „Wert“ Eurer Fragen.

Viele Erfolg!
svasta

In der Tat in merkwürdiges Verhalten. Grundsätzlich sind Makler jedoch zu keiner besonderen Tätigkeit verpflichtet. Allerdings müssen Sie auf konkrete Fragen korrekt antworten. Vllt. kann oder will sie dies nicht und dies u.U. aus gutem Grund!?!?! Was sagt denn der Eigentümer? Den würde ich zumind. zunächst mal über das Verhalten der Maklerin informieren. Dort ggf. einen Grundbuchauszug anfordern und mglw. versuchen über das örtl. Bauamt näheres in Erfahrung bringen. Was dann im Falleines Kaufes mit dem mgl. Prov-Anspruch der Maklerin passiert, wäre dann eine andere Geschichte. (immer alles schön per Email bestätigen lassen, insbesondere die Verweigerung der Aufklärung :wink:)

Hallo,

Immobilien werden „Gekauft wie Gesehen“ erworben. Die Maklerin wird sich nicht in das Thema Mängel einmischen, um hier nicht noch zu haften… Unterlagen muss sie eigentlich rausgeben. Ein Angebot ist aus meiner Sicht noch zu früh. Dies sollten Sie erst abgeben, wenn Sie alles geklärt haben.

Ein Gutachter könnte Sie unterstützen, dass Sie die Mängel erkennen und den Wert der Immobilie einschätzen können. Gucken Sie mal bei uns, ob das für sie in Frage kommt: www.der-Hausinspektor.de

Wir sind deutschlandweit tätig. Rufen Sie mich gerne unverbindlich an.

MfG

Jens Gause
www.der-hausinspektor.de
0800-9966332

Vielen Dank für die vielen Antworten!

Gerne würde ich auch direkt den Verkäufer ansprechen, das war ein Teil der Anfrage, der Name und Kontaktdaten des Verkäufers. Dazu haben wir bisher keine Informationen.
In unserem „schwammigen“ Schreiben von gestern haben wir den von der Maklerin geforderten Kaufpreis zugesichert, falls alle eingeholten Informationen dies zulassen.
Heute kam per Email eine Reaktion von ihr: „Wir werden uns demnächst darum bemühen die Informationen einzuholen.“
Habe schon geantwortet, was sie unter „demnächst“ versteht. Eigentlich hatte ich sie gebeten uns mitzuteilen, wann die Infos kommen.

Interessant ist auch, dass wir per Zufall selbiges Objekt bei einem anderen Makler im Aushang gesehen haben. Mein Vater hat dann prompt mal da angerufen und denjenigen gefragt, ob er davon weiss dass auch ein anderer Makler das Objekt anbietet. Dieser verneinte dies. Mein Vater unterichtete ihn über den Sachverhalt und über das Zurückhalten der Infos, betonte aber dass er auf keinen Fall gewillt ist die Maklerprovision doppelt zu berappen.

Sollten nun mit einer Fristsetzung keine Informationen der Maklerin kommen, kann ich dann die Zusammenarbeit mit ihr schiftlich beenden und von Provisionszahlungen an sie Abstand nehmen? Wenn sie keine Informationspflicht hat, ist dies wohl rechtlich schwierig, oder?

Zum Thema Maklerrecht möchte ich lieber keine auskunft geben. Das müssten Sie mit einem Rechtsanwalt klären.

MfG

Jens Gause

Etwas scheint hier wirklich faul zu sein. Gibt es keine Nachbarn die man fragen könnte? Bei der Verwaltung weiß man doch vielleicht auch mehr? Ich würde mich selbst um Antworten bemühen, bevor ich mich an etwas binde was eventuell in die Hose geht.
VIEL GLÜCK!

Danke!
Nachbarn gibts leider keine, das Gelände liegt außerhalb vom Ort in Alleinlage.
Ich werde am Montag doch noch einmal bei der Gemeinde um Infos betteln…
Wenn das Gelände nicht so schön wäre hätten wir auch schon aufgegeben… :wink:

Hier kann ich nicht weiterhelfen - ich selbst bin Versicherungsmakler.

MfG
CKH

Zurück aus dem Urlaub finde ich Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Leider ist es in Deutschland so, dass schon der Nachweis der Immobilie Ihnen gegenüber ausreicht, einen Courtagenanspruch zu begründen.

Unwidersprochen ist das Verhalten der Maklerin zu kritisieren und es entspricht auch nicht den Ansprüchen der seriösen und kundenorientierten anderen Maklern.

Leider gibt es aber immer noch zu viele Kollegen, die mit dem bloßen Nachweis einer Immobilie ihr Geld verdienen und scheinbar sind Sie an einen solchen Makler geraten.

Daraus zu schließen, dass mit dem Objekt etwas nicht in Ordnung ist, dem möchte ich nicht zustimmen. Ich empfehle Ihnen das direkte Gespräch mit dem Verkäufer und in diesem Fall auch die direkten Verhandlungen. Leider werden Sie dennoch im Erfolgsfall eine Courtage zahlen müssen.

Ihr Thorsten Hausmann
http://www.Hausmann-Immobilien-Beratung.de

Hallo!
Ich hoffe Ihr Problem hat sich schon gelöst…
Ich kann Ihnen nur raten, Hände weg von diesem Objekt!
Ein seriöse Marklerin hätte Ihnen alle Informationen im Vorfeld gegeben. Auskunftpflicht besteht natürlich Seitens der Marklerin nicht, bevor es nicht zur Vertragsunterschrift kommt (sonst könnte ja jeder mit den Mängeln haussieren gehen). Da Sie ja aber eindeutiges Interesse bekundet haben, die Marklerin aber nicht reagiert, riecht das schon nach verschleierten Mängeln. Also kurz und knapp…Hände weg davon!

MfG

Hallo;
In Maklerrecht bin ich zwar nicht bewandert, aber ich würd ein wenig die Spannung aus der Kommunikation mit der Maklerin herausnehmen, indem Sie noch einmal sachlich nach den Fakten zu der Sie auskunft geben muss und wenn die Auskunft ist das Sie es nicht weiß und das sind die Fragen nach belastenden Eintragungen im Grundbuch und ob es bauliche Auflagen oder Beschränkungen durch die Lage im Landschaftsschutzgebiet gibt. Die Mängelfrage müssen Sie anhand ihrer eigenen Risikobereitschaft lösen, wenn Sie auf ganz sicher gehen wollen, dann müssen Sie einen Gutachter hinzuziehen, dies verursacht aber nicht unbedeutende Kosten, wenn Sie einen fundierten aber nicht rechtlich einklagbaren Rat brauchen, biete ich ihnen an, bei Rückerstattung der Fahrkosten mir das Objekt mit Ihnen gemeinsam anzusehen.
Allerdings muss ich Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, ein Sanierungsbedürftiges Objekt können Sie nur kaufen, wenn sie den Kaufpreis selbst aufbringen können, oder aufgund ihrer privaten Situation als Person kreditwürdig sind. Einen Baukredit bekommen Sie erst wenn eine Baugenehmigung, eine Kostenprognose nach DIN und ein Nutzungskonzept des Objektes mit Rentabilitätsvorschau (bei selbstgenutzten Wohnraum das kleinere Problem) vorliegen.
Es würd mich freuen wenn Sie von meinem Angebot Gebrauch machen.
Mit den besten Grüßen von Lutz Zywicki dem Handwerksmeister mit Bauhausdiplom aus Potsdam