Ich möchte mein Haus verkaufen und hatte bis 31.12. einen Maklervertrag.
Im neuen Jahr dann rief der Makler an er hätte noch Interessenten.
Wie der Zufall es will wollen genau die das Haus kaufen.
Hat der Makler Anspruch auf Provision, da der Vertrag ja schon ausgelaufen war als der erste Kontakt der potentiellen Käufer mit dem Makler zustande kam?
Oder gilt das Telefonat als Vertragsverlängerung?
Im Vertrag steht das mündliche Nebenabreden nicht zulässig, und in jedem Fall in schriftlicher Form zu erfolgen haben.
Gilt das auch für die Vertragsverlängerung?
der Makler hat Provisionsanspruch!
In diesen Fällen kann sich der Makler auf die konkludente Handlung berufen. Damit ist gemeint, dass der oder die Auftraggeber auch unmittelbar nach Ablauf der schriftlichen Vereinbarung einen mündlichen Auftrag durch die „schlüssige Handlung“ (Telefonat und Besichtigung) gegeben haben.
Ausserdem kann man bei so kurz abgelaufenen Vertriebsvereinbarungen davon ausgehen, dass der Käufer durch die Vermittlungsbemühungen des Maklers erst von dem Angebot erfahren hat.
Mündliche Nebenabreden haben damit nichts zu tun.
Gruß
Markus BvG
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Ich schließe mich der Argumentation von Markus an.
Was die mündlichen Nebenabreden betrifft, so vermute ich, daß Thorsten diesen Passus aus dem Kaufvertrag, und nicht aus dem Maklerauftrag zitiert hat. Ist dies der Fall, so spielt es hier tatsächlich keine Rolle, sondern betrifft nur Abreden zwischen Käufer und Verkäufer.