Hallo,
zwar bin ich nicht persönlich angesprochen, aber hier im Forum darf man sich schon mal dazwischen schieben.
Hallo Nordlicht,
ich bin bis jetzt als Makler für die VUV GmbH tätig.
Das ist quasi das selbe, wie meine Tätigkeit als
Alleinvertreter für die D.A.S.
Eigentlich nicht, denn der Makler arbeitet ja nach HGB § 93 und der Vertreter nach § 84. Die Rechtsstellung sowohl gegenüber den Kunden als auch den VU ist ja eine komplett andere (ich denke zwar, dass Ihnen das grundsätzlich klar ist. Aber ist es in der jetzigen Phase auch bewußt?)
Bereits hieraus resultieren erhebliche Haftungsfragen!!!
Nun gibt es aber ja auch Makler, die nicht mit der VUV
zusammenarbeiten.
Ähm, vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, aber: ich würde es umgekehrt sagen: es ist mitnichten so, dass Makler zwingend mit Pools zusammen arbeiten (ist die „VUV“ überhaupt ein Pool? Ich muss gestehen, ich kenne die VUV nicht. Ein erster Blick auf die Internet-Seite erweckt bei mir den Eindruck, dass es sich „lediglich“ um eine „normale“ Maklergesellschaft handelt.)
Wie wird denn Ihr zukünftiger Rechtsstatus sein? Werden Sie als selbständiger Makler (auf eigene Rechnung, etc.) tätig oder als Angestellter? Oder vermitteln Sie als Handelsvertreter „nur“ Ihre Kunden an die VUV? Ist das geprüft worden, ob es da nicht zu rechtlichen Problemen kommen kann?
Wo kriegen die Preise/Angebot/Provisionen
her?
Entweder von den Gesellschaften selbst (Maklerbetreuer und/oder Fachabteilung, sowie aus der bereitgestellten Software) oder halt wie gesagt von sog. Maklerpools.
Das ist meine Frage…
Es ist lediglich mein persönlicher Eindruck (aufgrund der wenigen Informationen), aber: Wäre es nicht schon aufgrund der angesprochenen Haftungsfrage ratsamer, sich erst einmal einschlägig über die gesamte Thematik „Maklergeschäft“ zu informieren, bevor Sie bereits aktiv am Markt auftreten? (Bitte nicht als persönlichen Angriff missverstehen.)
Gruß
Jürgen
Viele Grüße
Frank Hackenbruch