Maklerprovision

Kann Makler Schadenersatz verlangen, wenn ich Haus nicht verkaufen möchte (habe Ihm gekündigt), Seine Interessenten noch keine Besichtigung durchgeführt haben.

Kann Makler Schadenersatz verlangen, wenn ich Haus nicht
verkaufen möchte (habe Ihm gekündigt), Seine Interessenten
noch keine Besichtigung durchgeführt haben.

Ein mgl. Aufwendungsersatz ist dem Makler nur zu zahlen, wenn dies im Vertrag vereinbart ist(§ 652 Abs. 2 S. 1 BGB). Es kann eine pauschalisierte Entschädigung für Post- und Schreibauslagen oder Telefonkosten vorgesehen sein. Ansonsten muss der Makler die ihm wirklich entstandenen Kosten abrechnen.

Kann Makler Schadenersatz verlangen, wenn ich Haus nicht
verkaufen möchte (habe Ihm gekündigt), Seine Interessenten
noch keine Besichtigung durchgeführt haben.

Ich weiß es nicht genau, aber ich könnte es mir vorstellen, da er ja bereits Arbeitsleistung erbracht hat.

Kann Makler Schadenersatz verlangen, wenn ich Haus nicht
verkaufen möchte (habe Ihm gekündigt), Seine Interessenten
noch keine Besichtigung durchgeführt haben.

Da kann ich nur empfehlen, den Vertrag genau zu lesen. Wenn Aufwandsentschädigung verlangt wird, muss darüber auch etwas im Vertrag stehen oder in seinen AGB, falls diese im Vertrag aufgeführt sind und darauf Bezug genommen wurde.