Maklerprovision

Auf www.immowelt.de fanden wir eine uns zusagende Wohnung (110 qm, Preis 126 T €, 3. Etage) und kontaktierten den Makler 1, der uns Adresse und Besitzer des Objekts mitteilte. Einige Tage später fanden wir auf der selben Internetseite eine ähnliche Wohnung im selben Haus (100 qm, 2. Etage) für nur 96 T €. Wir kontaktierten den Makler 2, der uns anrief und mit uns einen Besichtigungstermin vereinbarte. Beim Studieren der Fotos stutzten wir wegen der grossen Ähnlichkeit der Einrichtung. Nach Anrufen bei beiden Maklern wurde uns klar, dass es sich um die selbe Wohnung handelt. Der Besitzer hatte Makler 1 gekündigt und Makler 2 das Alleinvertretungsrecht übertragen. Was müssen wir nun beachten, um bei Erwerb der Wohnung nicht zwei Mal Maklergebühr bezahlen zu müssen?

tut mir leid - kann ich nicht beantworten juejh

Vielen Dank für Ihre Expertenfrage!

Grundsätzlich gelten für den Anspruch der Maklerprovision vier Voraussetzungen:

  1. Hauptvertrag (Abschluss des Maklervertrages mit Verkäufer und Makler)
  2. Nachweis (Objekt-Interessent)
  3. Abschluss des Hauptvertrages (Kaufvertrag-Käufer)
  4. Kausalität (nachvollziehbare Vermittlung)

Zur Erläuterung:

Stellen Sie zunächst sicher, ob und wann der Eigentümer den alten Makler 1 gekündigt hat. Der Makler 1 hat die Immobilie nicht länger anzubieten, wenn sein Vertrag gekündigt und der neue Makler 2 einen Alleinauftrag hat.

Es handelt sich bei diesem Fall vermutlich um die typische Problematik, welche auftritt, wenn Verkäufer mehrere Makler gleichzeitig, nebeneinander fernmündlich beauftragen. Man erkennt dies auch daran, dass die Inserate unterschiedliche Angaben enthalten - so z. B. gravierende Abweichungen bei Etage und Preis.

Entscheidend zur Lösung Ihres Falles sind zwei Punkte:

Welcher von den beiden Maklern hat Sie als Interessenten zuerst dem Auftraggeber (Verkäufer) benannt? Gibt es einen schriftlichen Kundenschutz vom Verkäufer gegenüber dem Makler 1 oder 2? Wenn ja, achten Sie auf das Datum. Nach Kündigung hat Makler 1 schlechte Karten bzw. der Verkäufer fälschlicher Weise zwei Maklern Kundenschutz gewährt - was sehr unwahrscheinlich sein dürfte.

Widersprechen Sie Makler 1 schriftlich. Im Exposé des Maklers 1 und 2 dürfte der Hinweis stehen, dass der Käufer dem Makler innerhalb von drei Tagen mitzuteilen hat, wenn ihm das Angebot bereits bekannt sein sollte. Holen Sie das in jedem Fall nach!

Kommen wir nun zu Punkt 4. meiner bereits erwähnten Voraussetzungen für die Courtage.

Die Kausalität bedeutet auch, dass der Kaufpreis bzw. Angebotspreis und der tatsächlich abgeschlossene im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis auf die Verhandlungen und den Einsatz des Maklers, der den Abschluss vermittelt, zurückzuführen sind.

Welcher Kaufpreis ist der tatsächlich vom Verkäufer dem Makler mitgeteilte?

Manche Makler versuchen einen Mehrerlös zu erzielen. Fragen Sie den Verkäufer, ob er so etwas mit einem Makler vereinbart hat. Wenn nicht, hat Makler 1 ohnehin schlechte Karten, da die Höhe der Provision € 30 T betragen würde und somit Wucher wäre.

Vielleicht konnte ich Ihnen ein wenig weiterhelfen. Haftungsausschluss: Bitte beachten Sie, dass dieses Forum keine Rechtsberatung darstellt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Besuchen Sie auch unsere Internetseite unter

www.ebner-eschenbach.de

Viele Grüße

Stefan von Ebner-Eschenbach

Hallo Challika,

Wenn Makler 1 keinen Vertrag mit Angabe einer Maklergebühr angeboten hat und Sie keinen unterschrieben haben,kann(darf) dieser Ihnen keine Gebühr berechnen.Das gilt sinngemäß auch für den 2.Makler.

Disos2

Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort, die uns wirklich weitergeholfen hat. Wir haben Widerspruch eingelegt. Inzwischen bietet Makler 1 dieses Objekt nicht mehr an, auch nicht auf seiner eigenen Homepage.

Viele Grüsse aus dem hohen Norden!

Hallo Disos2,

danke für die Antwort. Problem wurde geklärt, einer Besichtigung steht nun nichts mehr im Wege.

Gruss
challika