wenn man einen Makler zur Vermittlung seiner Wohnung engagiert hat und sich dann entscheidet, die Wohnung doch nicht zu vermieten bzw. selbst Mieter gefunden hat, gibt es eine Möglichkeit, die Maklerprovision zu umgehen? Oder andersrum: wenn man eine Wohnung mieten möchte, auf die aber erst über einen Makler aufmerksam geworden ist - kann man sich direkt an den Vermieter wenden, um so die Marklerprovision zu umgehen?
sollte es keine Möglichkeiten geben, die Maklerprovision zu umgehen, kann man mit den Maklern handeln? Wie weit „darf“ man dabei gehen?
wie kommt der Makler an sein Geld? Bekommt er „nur“ die Provision bei erfolgreicher Vermittlung oder zahlt der Auftraggeber eine Pauschale dafür, daß der Makler sich kümmert? Wenn ja, wie sind da die Größenordnungen?
Ich hoffe, daß mir jemand helfen kann. Vielen lieben Dank schonmal dafür!
wenn man einen Makler zur Vermittlung seiner Wohnung
engagiert hat und sich dann entscheidet, die Wohnung doch
nicht zu vermieten bzw. selbst Mieter gefunden hat, gibt es
eine Möglichkeit, die Maklerprovision zu umgehen? Oder
andersrum: wenn man eine Wohnung mieten möchte, auf die aber
erst über einen Makler aufmerksam geworden ist - kann man sich
direkt an den Vermieter wenden, um so die Marklerprovision zu
umgehen?
Dann hat der Makler zwar keinen Anspruch an den Mieter, aber an seinen Auftraggeber. Vertrag mal genauer ansehen.
sollte es keine Möglichkeiten geben, die Maklerprovision zu
umgehen, kann man mit den Maklern handeln? Wie weit „darf“ man
dabei gehen?
Er darf bis zwei Monatsmieten zzgl Mehrwertsteuer verlangen. Hier sind die Grenzen innerhalb derer verhandelt werden kann.
wie kommt der Makler an sein Geld? Bekommt er „nur“ die
Provision bei erfolgreicher Vermittlung oder zahlt der
Auftraggeber eine Pauschale dafür, daß der Makler sich
kümmert? Wenn ja, wie sind da die Größenordnungen?
Hat er dem Mieter eine Wohnung erfolgreich vermittelt erhält er seine Provision vom Mieter im Raghmen der gesetzlichen Vorschriften. Ob der Auftraggeber eine Pauschale oder eine andere Summe zahlen muss, das richtet sich nach dem Vertrag. In diesem Gewerbe ist es auch möglich, wenn der Vermieter direkt vermietet oder erst später, dass er auch über einen längeren Zeitraum hinaus zahlen muss. Also nur soweit Verträge schliessen und schriftlich, soweit man diese versteht.
Vielleicht mal ein wenig konkreter… Angenommen, mein Bekannter hat eine Wohnung gesehen, die er sich eigentlich nicht leisten kann, geschweige denn, für die er die 2,32 Monatskaltmieten zzgl. 16% Mwst zahlen kann. Nun findet er die Wohnung aber so toll, daß er sie unbedingt mieten will. Zwar hat er den Kontakt zum Vermieter erst durch einen Makler bekommen, kennt den Vermieter jetzt aber persönlich und weiß auch, wie und wo er ihn erreichen kann. Kann er jetzt nicht einfach zum Vermieter hingehen und ihn bitten, dem Makler zu sagen, daß doch kein Bedarf mehr besteht, da er (der Vermieter) die Wohnung jetzt an einen Bekannten vermieten möchte???
Du sagtest, daß es evtl. sein könnte, daß der Vermieter dem Makler auch noch etwas zahlen muß. Könnte mein Bekannter dann dem Vermieter nicht anbieten, daß er (mein Bekannter) diese Pauschale übernimmt? Oder ist die gewöhnlich höher als die Provision?
Vielen Dank nochmal für Deine Hilfe! Liebe Grüße, Anna.
wie schon hingewiesen kommt es auf den Vertrag zwischen Vermieter und Makler an. Dein Bekannter hat nun nichts mit dem Makler zu tun. Der Vermieter aber hat eine Vereinbarung mit dme Makler, dass er die Wohnung über ihn vermietet. Ob hier Vereinbarung getroffen wurde, über welchen Zeitraum der Vertrag geht oder ob der Vermieter Mieter, dei sich direkt melden an den Makler verweisne muss oder wenn er sonst direkt vermietet und Schadenersatz zahlen muss, ergibt sich aus dem Vertrag.
Eine Frage ist schon heute zu beantworten. Wer mit jemand einen Vertrag abschliesst, der eine zu entlohnende Leistung (Provision) beinhaltet ist zu Schadenersatz verpflichtet, wenn er dies durch Vertrag vereinbart oder durch Täuschung verhindert, dass der Makler sein Geld erhält. Es wäre eine Täuschung, wenn der Vermieter nun erklärt, er brauche den Makler nicht, er wolle nicht vermieten und schliesst gleichzeitig einen Mietvertrag ab.
Entweder wird Dein Bekannter zahlen müssen oder der Vermieter.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hat er dem Mieter eine Wohnung erfolgreich vermittelt erhält
er seine Provision vom Mieter im Raghmen der gesetzlichen
Vorschriften.
ich dachte immer, der Makler bekäme seine Provision vom
Vermieter. Hat sich das geändert oder bin ich da falsch
informiert?
Hallo Axel,
dies kommt auf die jeweilige Vereinbarung des Vermieters mit dem Makler an. Bei Mietwohnungen kann der Vermeietr die Kosten für den Makler übernehmen, er kann aber den Makler auch beauftragen und der kassiert vom Mieter.
Eine Sonderrolle spielt der öffentliche Wohnbau. Dort darf ein beauftragter Makler nur vom Vermieter kassieren. Selbstverständlich können Mieter und Vermieter durch Vereinbarung auch die Maklerkosten teilen.
Wohnung aber so toll, daß er sie unbedingt mieten will. Zwar
hat er den Kontakt zum Vermieter erst durch einen Makler
bekommen, kennt den Vermieter jetzt aber persönlich und weiß
auch, wie und wo er ihn erreichen kann.
Dein Bekannter hat nun nichts mit dem
Makler zu tun.
kann es sein, daß Du Dich hier vertan hast? Nachdem was ich in diesem Forum gelernt habe, entsteht doch durch die Vermittlung des Maklers eine Provisionspflicht des Mieters. Oder habe ich da was falsch verstanden?
im Prinzip hast Du recht. Der Mieter zahlt die Provision. Jedoch hier geht es um folgendes Problem. Der Makler ist beauftragt. Nun will der Mieter nur über dne Vermieter die Angelegenheit erledigen. Es entstand die Frage, ob nun der Vermeietr einfach sagen soll, dass er die Wohnung nicht vermietet und dann trotzdem vermietet. Daher habe ich mich - auch durch weiteren Ergänzungen damit befassen müssen - dass hier jemand entgegen dem Vertrag Makler / Vermieter versucht den Vertrag zu unterlaufen. Nun steht in dem Fall ja dem nichts im Wege, dass der Vermieter selbst die Vermietung übernimmt. Nur muss sich der Vermieter bei dieser Praxis klar sein, dass er zu Schadenersatz an den Makler verpflichtet ist.
Ferner war die Frage, kann der Mieter von der Maklerprovision befreit werden. Ja, kann er wohl , aber ich weise hin, dann hat der Vermieter je nach Vertrag zu zahlen. So wie es in dem Musterfall ablaufen soll hat der Makler an den Mieter keine Ansprüche. Er hat aber Ansprüche auf Schadenersatz an den Vermieter.
Nun gab eine Mail auf die andere ein Gesamt-Bild, aber richtig ist auch, wenn Du den letzten Text - getrennt von anderen Texten in diesem Thread liest, entsteht ein anderes Bild. Deshalb auch Danke.
Hier hätte sonst ein falscher Eindruck entstehen können.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]