Hallo,
da ich beabsichtige, mein Haus zu verkaufen, sondiere ich
gerade den Markt.
Da ich aber unbedingt ohne Makler verkaufen will und ihm dies
auch mitgeteilt habe, hat er mir folgenden Vorschlag gemacht:
Für den Fall, dass er einen Käufer findet, muss der von ihm
gefundene die Provision zahlen. Wenn ich selber einen Käufer
finde, stellt er seine Bemühungen ein und erhält keinerlei
Zahlungen. Er möchte das Objekt aber auch öffentlich
anbieten…
Spricht aus erster Sicht nichts dagegen…
Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht oder falle
ich mit dem Angebot des Maklers auf die Nase (aus welchem
Grund auch immer…) und bin dann an ihn gebunden?
Hallo Sascha,
Du schreibst, dass Du Dein Haus unbedingt ohne Makler verkaufen willst. Dann gehe mit Ihm einfach keinen Vertrag ein, sonst bist Du im Erfolgsfall an ihn gebunden, wenn er nachweislich einen Kaufinteressenten präsentiert. Ein Maklerauftrag ist Voraussetzung für Forderun-gen (formloser, mündlicher Vertrag ist Theorie), die der Makler später an Dich stellen kann, wobei man zwischen Maklerauftrag und Makler-Allein-Auftrag unterscheidet. Bei einem Maklervertrag kann der Makler einer von mehreren sein, die Du, mal angenommen, beauftragt hast.
Die Bemühungen der „vielen“ Makler werden nicht Überdurchschnittlich sein, in der Hoff-nung, dass sich Jemand auf ihr Immobilenangebot meldet, da sie ja Einer von mehreren Anbietern desselben Objektes sind. Maklercourtage/Provision wird im Erfolgsfall gezahlt, d.h. wenn in diesem Fall der Käufer bereit ist das Angebot zu Deinen, im Maklervertrag vereinbarten Bedingungen (Preis, Zahlungsmodalitäten usw.) anzunehmen.
Beim Makleralleinauftrag (gilt i.d.R. ein halbes Jahr) sind die Chancen deutlich höher. Der konkurrenzlose Makler wird sich nun u.a. mit den verschiedensten Medien intensiv um poten-tielle Käufer kümmern, wozu er auch verpflichtet ist, im Gegensatz zum „einfachen“ Makler-vertrag. Diese Bemühungen sind Nachweispflichtig und dem Makler steht eine Aufwandsent-schädigung zu. Auch bei Nichterfolg.
Es besteht ja immerhin die Möglichkeit, dass sich Deine Preisvorstellung weit über dem Verkehrswert oder Vergleichswert bewegen, da der ideelle Wert, eingeschätzt durch den Vorbe-sitzer (Du) manchmal mit der Realität (Angebot u. Nachfrage) nicht übereinstimmt.
Bei beiden Vertragsarten hast Du das Recht selbst mit einem Kaufinteressenten zu verhandeln und an ihn zu verkaufen. In diesem Fall erhält der Makler keine Provision, wogegen es Dir bei einem qualifizierten Maklervertrag (3. Vertragsart) untersagt ist selbst zu verkaufen, bzw. der Makler für Deinen Verkauf das Recht hat, die vereinbarte Provision zu verlangen.
Jetzt wirst Du feststellen, dass Du bei dem Vorschlag des Maklers, in der bestehenden Form, eigentlich kein Risiko eingehst. Bei der weit verbreiteten Sitte, die Provision auf den Käufer abzuwälzen (wurde sonst zu gleichen Hälften geteilt) brauchst Du in keinem Fall die Provision zu zahlen.
Ich wollte Dir mit den anderen Vertragsarten nur noch Alternativen aufzeigen für den Fall, dass Du mit dem Privatverkauf, zum Beispiel aus Zeitgründen, nicht den gewünschten Erfolg hast. Aber vielleicht findet sich auch ein Käufer schneller als Du glaubst.
Viele Grüße
Brain