Hallo Zusammen,
hier ein Fallbeispiel:
Susi mietet eine Wohnung an, welche ganz normale über den Makler lief. Während der Zeit, wenn Susi in dieser Wohnung wohnt läuft alles über dieses Immobilienbüro. Auch die Kündigung und Nachmietersuche lief über das Maklerbüro. Susi hat aber 714 Euro Courtage bezahlt - was wohl rechtlich nicht korrekt war, wie sie ein Jahr später feststellt bei der Kündigung, weil nach wie vor alles über den Makler läuft.
Hierzu gibt es ein Gesetz - das Wohnungsvermittlungsgesetz § 2, Abs. 2
Kann Susi die Courtage zurückfordern und muss der Makler diese zurückbezahlen? Hier gilt eine 3-jährige Verjährungsfrist, welche noch nicht abgegolten ist.
Grüße