Maklerprovision auch nach späterem Kauf zahlbar ?

Hallo,
ich habe ein Haus im Internet per Makleranzeige gesehen welches mir gefällt. Dies habe ich besichtigt (Exposé über Makler zugestellt), allerdings nur mit den derzeitigen Mietern, den Makler habe ich persönlich noch nicht gesehen.
Nach näheren Verhandlungen kam zutage, daß der derzeitige Besitzer den Mietern noch weitere Zugeständnisse hinsichtlich Mietdauer gemacht hat, an dieser Stelle fanden dann keine weiteren gespräche statt. Der Makler hat die Immobilie aus seinem Angebot rausgenommen und bietet sie nicht mehr an.

Wenn ich jetzt in z.B. 6-8 Monaten erneut mit dem Verkäufer Kontakt aufnehme und das Objekt erwerbe, wird dann auch noch Maklerprovision fällig ? Der Makler bietet das Objekt ja nicht mehr an bzw. irgendwie tätig für mich war er bisher auch nicht. Oder kann ich irgendeine Vorkehrung treffen daß - sofern das Objekt irgendwann doch an mich verkauft wird - dann den Makler ausschließe, da ich ja die ganze Arbeit mache ?
Ach ja - der Makler hatte einen qualifizierten Alleinauftrag erhalten (damals).

Danke

Max

Hallo Max,

da wirst Du dann och zahlen müssen. Denn hier gilt der Erstnachweis. Denn der Makler erhält ja eine Nachweisprovision. Es sei denn der Makler hat in seinem Exposé und den AGB´s vermerkt das er für seine Tätigkeit eine Vermittlungsprovision erhält.
Nachweisprovision = "Der Makler gibt nur den Nachweis das ein Objekt zum Verkauf steht, sendet Name, Objektort und Grunddaten.
Vermittlungsprovision = Der Makler muss mit „beiden“ Pateien am Tisch sitzen, Rest wie oben.

Das der Makler nun das Objekt zur Zeit nicht weiter anbietet kann ja auch damit zu tun haben das hier Verhandlungen liefen.

Also mein Tipp. Zahlen, auch wenn es betrübt. Aber eine Tätigkeit des Maklers, auch wenn diese noch so klein, in Anspruch nehmen und dann nicht zahlen ist unfair und auch nicht rechtens.

Grus Uwe