Maklerprovision bei Eigenvermittlung

Hallo allerseits,

folgender Sachverhalt: zwischen einem Vermieter und einem Makler besteht ein mündlicher Vertrag, dass der Makler eine Wohnung vermitteln soll. Falls ihm dies nicht binnen 3 Monaten gelingt, wird der Vermieter selber anfangen, einen Mieter zu suchen - falls ihm die Vermietung vor dem Makler gelingt, verzichtet dieser auf seine Provision.

Da dies alles nur mündlich abgemacht wurde (keinerlei Unterlagen, keine AGB, keine Unterschrift), nun die Frage: kann der Makler sich im Rechtsstreit auf allgemein gültige Standards eines Maklervertrages berufen, die ihm z.B. eine Auslagenerstattung zugestehen? Oder hätte der Vermieter gute Chancen, bei „Ihr Wort gegen meines“ Recht zu bekommen?

Besten Dank für Eure Hilfe!
ako

Hallo

es gibt also eine Vereinbarung, der Makler soll vermieten und im Erfolgsfall bekommt er Provision - mit Sicherheit vom Mieter, so wie üblich!?

Falls der Vermieter die Wohnung vorher vermietet bekommt der Makler nichts. Auch klar.

Warum dann die Sorgen?

Ist natürlich reichlich unfair vom Vermieter.
Entweder gebe ich einen Alleinauftrag für einen bestimmten Zeitraum, dann ist das ok.
Dann kann ich als Vermieter auch erst tätig werden wenn die Zeit rum ist.
Ansonsten wäre es nicht mehr als Recht wenn der Makler sagt: ok - aber in dem Fall hätte ich gern…

Also machen Sie sich mal keine Gedanken.