Hallo allerseits,
folgender Sachverhalt: zwischen einem Vermieter und einem Makler besteht ein mündlicher Vertrag, dass der Makler eine Wohnung vermitteln soll. Falls ihm dies nicht binnen 3 Monaten gelingt, wird der Vermieter selber anfangen, einen Mieter zu suchen - falls ihm die Vermietung vor dem Makler gelingt, verzichtet dieser auf seine Provision.
Da dies alles nur mündlich abgemacht wurde (keinerlei Unterlagen, keine AGB, keine Unterschrift), nun die Frage: kann der Makler sich im Rechtsstreit auf allgemein gültige Standards eines Maklervertrages berufen, die ihm z.B. eine Auslagenerstattung zugestehen? Oder hätte der Vermieter gute Chancen, bei „Ihr Wort gegen meines“ Recht zu bekommen?
Besten Dank für Eure Hilfe!
ako