Maklerprovision bei gleicher Hausverwaltung!?

Guten Tag,

es wurde Anfang des Jahres eine Wohnung einer Hausverwaltung angemietet. Dort wurde gesagt, dass die Vermietung durch einen Makler erfolgt. Dies war in dem Moment kein Problem, da man die Wohnung unbedigt haben wollte. Vor ein paar Wochen war jetzt allerdings ein Artikel in der Zeitung über ein BGH Urteil, dass wenn zwischen Makler und Hausverwaltung ein Zusammenhang stehen sollte, eine Provision nicht gerechtfertigt sei. …Es ist folgendermaßen. Hausverwaltung ist eine GmbH und Makler eine OHG, beides läuft aber unter gleichen Namen, die Makler halt xy OHG und die Verwaltung xy GmbH. Ist dies Möglich? Und gibt es wegen den unterschiedlichen Firmierung keinen Zusammenhang mehr?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,
Namen - besonders bei der GmbH, eienr Kapitalgesellschaft - sind Schall und Rauch (nur um es an einem aktuellen Beispiel zu verdeutlichen die Karstadt-Quelle Versicherung hat nichts mehr mit den insolventen Firmen Karstadt oder Quelle bzw. arcandor/primondo zu tun, nur der Name blieb).
Wenn in den Geschäftsbriefen (oder der Internetpräsenz) beider Firmen die selben verantwortlichen Personen auftauchen, lohnt es genauer hinzusehen.

Cu Rene