Guten Tag,
es wurde Anfang des Jahres eine Wohnung einer Hausverwaltung angemietet. Dort wurde gesagt, dass die Vermietung durch einen Makler erfolgt. Dies war in dem Moment kein Problem, da man die Wohnung unbedigt haben wollte. Vor ein paar Wochen war jetzt allerdings ein Artikel in der Zeitung über ein BGH Urteil, dass wenn zwischen Makler und Hausverwaltung ein Zusammenhang stehen sollte, eine Provision nicht gerechtfertigt sei. …Es ist folgendermaßen. Hausverwaltung ist eine GmbH und Makler eine OHG, beides läuft aber unter gleichen Namen, die Makler halt xy OHG und die Verwaltung xy GmbH. Ist dies Möglich? Und gibt es wegen den unterschiedlichen Firmierung keinen Zusammenhang mehr?
Vielen Dank im Voraus!