Maklerprovision bei Rückabwicklung

Guten Tag !
Habe ein Wohnung über Makler angemietet, rückabgewickelt. Steht Makler Prov zu ?
Sachverhalt:
Makler sollte für uns eine schimmelfreie (Allgerie=deshalb ziehen wir um)Wohnung suchen. Er bestätigte die Außendämmung der Wohnung. Mietvertrag wurde im Beisein des Maklers unterzeichnet. Kaution an Vermieter und Provision an Makler gezahlt.
Bei der anschließend Wohnungsübergabe war der Makler bereits weg. Bei Wohnungsabnahme stellte sich heraus, daß es doch erheblich Schimmelecken (Innendämmung) gibt. Die Wohnungsübernahme wurde abgebrochen. Der Vermieter hat die Kaution ohne Diskussion zurücküberwiesen, der Vertrag wurde rück-abgewickelt.
Der Makler will die Provision nicht zurückzahlen, mit der Begründung er habe ja den Vertragsabschluß herbeigeführt.

Gibt es denn nicht einen Aufgabenkatalog/Ehrenkodex für Makler oder evtl. sogar ein Gerichturteil, welche diese Schlechtleistung des Makler moniert.

Habe jetzt eine schimmelfreie Wohnung wiederrum mit Maklerprovison (anderer Makler gefunden und stehe vor dem Vertragsabschluß, aber irgendwann geht ja auch dann das Bargeld aus :smile:

Vielen Dank

wenn der makler den mangel kannte und es verschwieg, kann man die provision versuchen einzuklagen, allerdings muss der beweis geführt werden, dass er das wusste: z. B., wenn der vermieter im zeugenstand sagt, dass er das dem makler bekannt gemacht hat.

danke mal soweit…