Wenn eine Hausmeisterfirma mit der Betreuung einer Wohnanlage beauftragt ist, darf diese Firma gleichzeitig als Makler auftreten und Provisionen verlangen, wenn in dem betreuten Objet eine Mietwohnung neu vermietet wird?
Ich möchte noch betonen, die Hausmeisterfirma ist nicht mit der Hausverwaltung beauftragt, dafür ist eine zweite Firma beauftragt. Ein Hausverwalter darf nicht als Makler auftreten und Provisionen berechnen,dies ist gängiges Recht.
Über eine Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
whwilleke