Hallo,
ich suche eine Wohnung in Berlin und leider sieht der Wohnungsmarkt im Zentrum nicht sehr rosig aus.
(Sehr hohe Anzahl an Mitbewerbern ca 20-30 Personen, öffentliche Besichtigungen…)
Deswegen überlege ich, ob ich mir nicht einen Makler besorge und somit bessere Chancen auf eine Wohnung habe.
Hat ein Makler ein „Vorzugsrecht“ auf die Wohnung, wenn es mehrere private Interessenten gibt???
So dass ich auf jeden Fall die Wohnung bekomme und nicht ständig von anderen ausgestochen werde.
Die Maklerprovision ist ja festgelegt auf 2 Nettokaltmieten + 19%Mwst.
Wie sieht das aus, wenn die Wohnung selber von nem Makler vermietet/vermittelt wird und ich dann mit meinem Makler ankomme.
Muss ich dann den WOhnungsmakler auch noch bezahlen mit der Höhe der Provision, die in der Anzeige angegeben ist???
Oder teilen sich beide Makler die Provsision???
Hat ein Makler ein „Vorzugsrecht“ auf die Wohnung, wenn es mehrere private Interessenten gibt??? nein, hat er nicht, aber wenn er den anderen makler evtl. kennt, weiß man ja nie, ob es was bringt…
einigen können sich die ja immer, aber auch wenn ein anderer makler dabei ist, entscheiden tut ja letztendlich der eigentümer/vermieter.
Die Maklerprovision ist ja festgelegt auf 2 Nettokaltmieten + 19%Mwst. nein, ist individuell verschieden, es gibt aber normale höchstgrenzen.
Wie sieht das aus, wenn die Wohnung selber von nem Makler vermietet/vermittelt wird und ich dann mit meinem Makler ankomme. Muss ich dann den WOhnungsmakler auch noch bezahlen mit der Höhe der Provision, die in der Anzeige angegeben ist??? eines ist die provision für deinen makler, damit er dir was beschafft, was du willst. eine ganz andere geschichte ist, wenn ein eigentümer das gleiche macht um zu vermieten und dabei die provision auf den mieter umwälzt. so würde jeder der beiden getrennten suchvorgänge an dir haften bleiben. so ist das leben…
Oder teilen sich beide Makler die Provsision??? möglich ist eine einigung immer, wenn du ansonsten mit desinteresse drohst - hängt davon ab, wir gut die alternativen der makler sind (= andere interessenten)…je besser, desto weniger einfluss dürftest du haben…
viel erfolg, hoffe, es hilft dir etwas. bordeaux71
Hallo nochmal. In Ergänzung wollte ich bloss klarstellen, dass sehr wohl beide Provisionsanspruch haben könnten. Der Höchstbetrag für die Provision bei einer vermittelten Miet-ETW ist 2 Manatskaltmieten + MWSt. Gut. Aber mit deinem Suchbeauftragtem Makler kannst du evtl. eine Pauschale ausgemacht haben, denn wenn es um eine gefundene Wohnung geht, ist die Höchstgrenze wie oben beschrieben. Nun wollen aber beide Makler verdienen. Heißt Sie müssen entweder teilen oder Dein Makler macht eine auftragsmäßige Pauschale o.ä. mit dir aus, denn kaum werden Makler mit ihm teilen wollen, wenn es nicht unbedingt nötig ist. natürlich wird dein makler versuchen, direkt von privat eine ETW zu finden, dann kann er bis zu den beiden Nettokaltmieten von dir verlangen (es sei denn, etwas anderes ist ausgemacht). ob er da aber das beste angebot für dich findet ist fraglich. mehr finden als du tut er auch nicht, ich würde auf ihn verzichten, kostet nur geld und nerven, und ob du am ende die wohnung kriegst oder nicht, hat nix mit einem makler zu tun. traue nur dir selbst…(ein makler ist schon schlimm genug, aber zwei???..)
)
Frag am besten einen Berliner für solche Belangen.
Viel Glück wünscht
Fabiuz
Ganz kurze Antworten auf Ihre Fragen:
Im Moment vermieten sich Berliner Wohnungen so gut und schnell, dass sie kaum einen Makler mit interessanten Wohnungen finden, der Sie als Wohnungssuchenden bedient.
Ich sehe kein Zugriffsrecht, was ein Makler haben könnte, um Sie „vor“ den privatinteressenten „bedient“ zu werden.
Im schlimmsten Fall zahlen Sie sowohl an den von Ihnen beauftragten Makler eine Provision als auch an den vom Vermieter beauftragten Makler.
Ich hoffe in der Kürze alle Ihre Fragen beantwortet zu haben.
Ihr Thorsten Hausmann