Uns hat ein Makler bei einer Zwangsversteigerung mitzumachen vorgeschlagen. Hat uns auch den Termitn genannt. Hat aber auch gesagt dass wir bei erstegertem Objekt eine Provision von 3,5% an Ihn zahlen müssen. Das mussten wir unterschreiben. Wie ist das jetzt, müssen wir die Provision dann zahlen, oder?
Wir haben unterschrieben: In Falle des erwerbens von Reihemittehaus zahlen wir 3,5% Provision vom ersteigertem Wert. Die Kopie von diesem Vertrag oder was das war haben wir nicht.
Eine Maklerprovision für den Ersteher in einem Zwangsversteigerungsverfahren ist nicht zulässig, weil die Versteigerung kein Kaufvertrag ist, sondern ein hoheitlicher Akt ist. Dieses Thema ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung entschieden. Es sollte auch jeder Makler wissen, dass es nicht zulässig ist, in einer ZV eine Provision vom Ersteher zu verlangen!
Eine Ausnahme wäre nur, wenn Sie sich den Makler als Berater für dieses Verfahren nehmen. Aber auch dies wäre vermutlich unzulässig, weil es wohl ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz darstellen würde, wenn der Makler kein Anwalt ist. In diesem Fall käme auch kein Maklervertrag zustande, sondern ein Beratervertrag, der nicht erfolgsabhängig ist.
Wenden Sie sich an die Bank, die die Versteigerung betreibt und sagen sie dieser, dass der Makler eine Provision von Ihnen verlangt hat.
Gutn Tag. Wenn den Maklerertrag von dir unterschrieben ist, dann mußt du bezahlen. Aber lass die Finger von Makler. (Er will doch nur Geld ). Bei Versteigerung brauchst du echt kein Makler.
Eindeutig nein. § 652 BGB sagt klar, dass eine Maklerprovision nur verdient ist, wenn unter anderem ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Eine Zwangsversteigerung ist kein Kaufvertrag. Egal was Sie zugesagt oder unterschrieben haben, sie müssen nicht bezahlen. Auch wenn Sie die Provision bezahlt haben, können Sie diese wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangen und dies sogar 3 Jahre lang. Erst dann ist es verjährt. Gruß
Andre Rottmann
Hallo, ich verstehe nicht. Einige sagen ja ich muss bezahlen. Vertrag ist Vertrag. Und wissen sie vielleicht über Individualvereinbarung. Bei so einer Vereinbarung muss man bezahlen. Und müssen da beide Eheleute unterschreiben. Weil da hat nur mein Mann unterschrieben.
Danke im vorraus. Gruß
Vertrag ist Vertrag ist grundsätzlich richtig. Sie können aber mit einem Vertrag, auch wenn es sich um einen Individualvertrag handelt, kein geltendes Recht aushebeln. (Sonst wäre es z.B. ja möglich, das ich Sie per Indiviualvertrag beauftrage, für 12000 EURO, jemanden umzubringen, dies wäre trotz „gültigem Vertrag“ nicht zulässig, da es dem Strafgesetzbuch widerspricht) Im § 652 steht eindeutig drin, das eine Maklerprovision nur verlangt werden kann, wenn alle der 4 in diesem § genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Eine dieser Voraussetzung ist das „Zustandekommen eines Kaufvertrages“. Ein Zuschlagsbeschluss ist nunmal kein Kaufvertrag. Das kann man drehen und wenden wie man will, der Makler geht leer aus, da er keine Anspruchsgrundlage hat. Ob da nur Sie oder Ihr Mann oder sonstwer unterschrieben hat, ist egal, da Sie sowieso keine Provision zahlen müssen. Gruss Andre Rottmann