Hallo, kurze Erläuterung.
Wir haben eine Wohnung gesucht. Über Zeitung und Internet haben wir zwei Wohnungen gefunden, die uns angesprochen haben. Wir haben bei der angegebenen Telefonnr. angefragt, wg. Besichtigungstermin. Die erste Wohnung fiel noch vor Vereinbarung Besichtigungstermin raus. Die zweite Wohnung konnten wir nach ewigen Hin und Her auch nicht besichtigen. Wir haben versucht beim Makler nachzufragen, ob und wann eine Besichtigung möglich ist. Wir bekamen keine Antwort. Daraufhin haben wir uns an den uns bekannten Verwalter gewandt, da die Wohnung im Haus meiner Schwester ist. Dieser teilte uns mit, dass es sehr schwierig ist, die Wohnung zu besichtigen, da die derzeitigen Mieter niemanden in die Wohnung lassen. Nach überaus langer Zeit rief uns der Verwalter an und sagte uns, dass wir ganz fix die Wohnung anschauen können, da derzeit die Handwerker in der Wohnung sind. Nach endlosen Diskussion mit den Mietern, konnten wir die Wohnung kurz besichtigen. Wohlbemerkt, ohne Makler. Denn dieser meldete sich überhaupt nicht mehr, war auch nicht erreichbar. Es kam zum Mietvertragsabschluss über den Verwalter - alle Absprachen liefen auch über diesen. Wir haben auch keinen Maklervertrag mündlich oder schriftlich abgeschlossen. Jetzt kam die Rechnung des Maklerbüros über die von ihm geforderte Provision. Wir haben vorsorglich widersprochen, da keinerlei Leistung - aus unserer Sicht - vom Makler erbracht wurden waren. Nur dieser einmalige telefonische Kontakt bzgl. Anfrage wg. Besichtigung. Der Makler fordert wörtlich: für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages erlauben wir uns für unsere Bemühungen wie folgt in Rechnung zu stellen …
Soweit mir bekannt ist, wurde wohl das Maklerbüro zur Vermittlung dieser und anderer Wohnungen durch den Vermieter beauftragt. Müssen wir die Maklergebühr bezahlen, auch wenn aus unserer Sicht keine Leistungen dererseits erfolgt sind?
Hallo,
in diesem Fall fällt keine Maklerprovision an, weil die Besichtigung und der Mietvertragsabschluß über die Verwaltung zustande gekommen ist. In diesem Fall muß der Makler sich mit der Verwaltung auseinandersetzen, denn mit der hat er offensichtlich einen Vertrag!
Alles Gute gotte