weiß jemand von euch, ob Folgendes rechtens sei kann: Man nimmt die Leistungen eines Maklerbüros in Anspruch, um eine Mietwohnung zu finden. Der Vertrag („Anbot“) mit dem Maklerbüro wird abgeschlossen, das Geld übergeben. - was fehlte ist der eigentliche Mietvertrag, welcher ein paar Tage später unterschrieben werden sollte.
Plötzlich entscheidet sich die Maklerfirma anders, spricht von einem Missverständnis und alles wird abgeblasen, die Wohnung geht an jemanden anderen. Das Geld kriegt man zwar retour, ärgerlich ist das ganze trotzdem. Darf eine Maklerfirma einen Vertrag einfach so wieder auflösen?
Vielen Dank, dass ihr euch die Zeit nehmt mir zu antworten!
Der Mietvertrag wurde ja nicht aufgelöst, da er noch gar nicht geschlossen war.
Und das Geld wurde zurückerstattet, weil es mangels Vertragsabschluss eben nicht verdient war. Dies ist aber auch keine Vertragsauflösung, sondern die Rückabwicklung einer verfrühten Provisionszahlung. Der Maklervertrag besteht weiter.
Eine sehr merkwürdige Reihenfolge von Leistung und Gegenleistung übrigens.
Hallo,
den Mietvertrag unterschreibt der Vermieter und nicht die Maklerfirma. Die beiden hatten vermutlich unterschiedliche Meinungen, oder unterschiedliche Angebote vorliegen.
Gruss Helmut