Hallo zusammen,
wer kann mir einen Hinweis zu folgender Frage geben:
Ein Freiberufler macht sich selbständig und übernimmt eine Praxis, die 200 KM von seinem derzeitigen Wohnort entfernt liegt.
Er zieht im Rahmen der Übernahme in die Nähe dieser Praxis und erwirbt dort ein zu Wohnzwecken genutztes Einfamilienhaus. Nach der Berusordnung ist er verpflichtet, seine Praxis innerhalb von 20 Minuten erreichen zu können. Der Umzug ist also zwingend notwendig.
Sind die mit dem Kauf verbundenen Maklerkosten von der Steuer absetzbar?
Die Angabe von Quellen würde sehr helfen.
Vielen Dank im Voraus für jeden Hinweis,
MadMorphi