Maklerprovision fällig?

HAllo,

leider haben wir ein Problem mit einem Nachweismaklers. Wir haben uns heute ein HAus angesehen und mussten dem Makler einen Zettel unterschreiben. Beid er Besichtigung des Hauses, welches uns nicht gefiel, sagte er, er hätte noch ein anderes Objekt im Angebot, neuwertig, welches mehr unseren Ansprüchen entsprach. Auf die Nachfrage nach der genauen Adresse sagte er uns, meiner Frau und mir, wir sollten ihm hinterherfahren, vorher sollten wir noch den Zettel unterschreiben. Er füllte ihn aus, mit Ort (ohne Straße und Hausnummer) und Kaufpreis (240.000,-€). Wir unterschrieben (ich weiß, dass war dumm…). Einen Durchschlag erhielten wir beide male nicht. Beim Objekt angekommen stellten wir fest, dass es sich um ein Objekt (Rohbau) handelt, bei dem wir uns schon in Kaufverhandlungen (Nachweisbar mit mehrfachen E-Mailverkehr) befinden. Allerdings für 229000,-€ direkt vom Bauträger. Auf diesen Umstand machten wir ihn umgehend aufmerksam. Er sagte, dass wäre in Ordnung, wir schauten uns das Gebäude dann nach Rücksprache mit dem Bauträger an.

Nun will der Markler eine Gebühr von 50 % der normalen Provision wenn unser Vertrag zustande kommt und sagte uns in diesem Zusammenhang, dass er Nachweismakler sei, die Form des Maklers kannten wir bisher nicht.

Ist das rechtens??

Vielen Dank

Guten Tag Soenke105,
zu Ihrem Schreiben muss ich Ihnen sagen, dass das gängige Praxis ist. Eine Immobilie wird von mehreren Maklern angeboten. Es besteht immer die Gefahr, dass man als Interessent sogar ggf. 2 x Provisionen bezahlen muss oder wie in Ihrem Fall ein provisionsfreies Objekt zusätzlich mit einer P. belastet wird. Da hilft nur sofort innerhalb von 5 Tagen Einspruch (Einschreiben mit Rückschein) zu erheben, mit dem Argument auf Vorkenntnis. Da Sie keine ausreichende Informationen und keinen sofortigen Zusammenhang zwischen den Angeboten erkennen konnten, kann das sogar arglistige Täuschung sein. Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit dienen. Evtl. ist es nützlich, sich an den IVD, Berufverband zu wenden.
Mit freundlichen Grüssen
B. Böker

Guten Tag Herr Böker,

wir werden das Schreiben fertig machen und umgehend zur Post bringen.

Vielen Dank.

Sönke Seewald und Familie

Hallo Herr Seewald,
in der Zwischenzeit habe ich nochmals überlegt.
Ein Einschreiben mit Rückschein kann unter Umständen abgelehnt werden. Es reicht Einwurfeinschreiben. Sie haben dann auch einen Absende-Beleg in der Hand. Die Auslieferung wird vom Postboten protokolliert. Senden Sie Ihr Schreiben zusätzlich auch per email, sofort lesbar, nicht als Anhang.
Mit freundlichen Grüssen.
B. Böker

sehr geehrter Herr …
die von Ihnen am (Datum) angebotene Immobilie ist uns von Fa. … am (Datum) bereits präsentiert worden, haben wir besichtigt und Verhandlungen zur Vorbereitung eines Kaufvertrages mit dem Bauträger durchgeführt. Es besteht also Vorkenntnis von dieser Immobilie und wir widersprechen Ihrem Provisionsanspruch. Sie haben uns durch eine falsche Darstellung, andere Unterlagen, also mit Vorsatz und arglistiger Täuschung eine Unterschrift erzwungen. Dem Widersprechen wir hiermit und fordern Sie nochmals auf mit uns nicht mehr in Kontakt zu treten. Wir behalten uns vor, ggf. rechtliche Schritte gegen dieses unseriöse Verhalten vorzunehmen.

Sehr geehrter Herr Böker,

vielen Dank für die Antwort und den Briefentwurf, gerne halten wir Sie, falls Sie es wünschen, über den weiteren Sachverhalt auf dem Laufenden.

Ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Familie Seewald