Hallihallo,
vor zwei Wochen schaute ich mir mit meinem Freund eine Wohnung an, begleitet von einer Maklerin. Auf die Wohnung sind wir durch ihr Inserat auf einer Internetseite aufmerksam geworden.
Zusätzlich habe ich in der letzten Samstagszeitung eine Wohnungsgesuchs-Anzeige platziert, auf die hin sich der Eigentümer und Vermieter der Wohung gemeldet hat, die wir besichtigt hatten. Wenn wir den Vertrag jetzt direkt über den Vermieter schließen, hat die Maklerin dann Anspruch auf die Provision?
Ich bin für schnelle Antworten dankbar!
Hallo,
der Makler hat Anrecht auf Provision, wenn er mit dem Vermieter einen Vertrag zur Veräusserung der Wohnung geschlossen hat, indem schriftlich vermekt ist, dass ausschließlich der Makler das Objekt veräussern darf. Ich würde hierzu nochmals Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen. Kann mir aber nicht vorstellen, dass Ihr um die Provision rumkommt, sofern Ihr die WOhnung haben wollt. Viel Glück!
MfG
murmeltier
Hallo!
Danke für die Frage.
Soweit ich weiß hängt das von der Vereinbarung zwischen dem Makler und dem Vermieter ab. Meistens sind Maklerverträge exklusiv, das heißt, der Vermieter darf während der Laufzeit nicht auf eigene Faust vermieten.
Daher würde ich mal den Vermieter fragen, wie das geregelt ist. Er hat das letzte Wort und im Zweifel auch Streß mit dem Makler.
Wenn die Maklerin erfährt, dass Sie die Wohnung angemietet haben, wird sie die Provision mit Sicherheit einfordern und vor Gericht möglicherweise Recht bekommen.
Fragen Sie den Vermieter in wie weit er einen Auftrag an diese Maklerin vergeben hat.
Ja ihr werdet Provision zahlen müssen, da der Makler den „Erstnachweis“ erbracht hat.
Hallo,
nachdem ihr die „Dienst“ der Maklerin in Anspruch genommen habt kommt Ihr da normal nicht um eine Zahlung rum.
Hat die Maklerin Eure Kontaktdaten? Zumindest kennt sie Eure Gesichter…
Die genaue Rechtslage kenne ich hier aber nicht.
Gruß
David
Sie kennt nur unsere Namen und hat meine Mailadresse.
Laut Vermieter gibt es im Maklervertrag keine Exklusiv-Klausel, die ihr das alleinige Vermittlungsrecht zuspricht. D.h., der Vermieter darf parallel auch noch selbst nach Mietern suchen, was er auch getan hat, indem er auf unsere Anzeige reagiert hat…
Aber Ihr habt die Leistungen des Maklers beansprucht.
Hättest Ihr das nicht gemacht, wäre auch keine Provision fällig.
Hallo Regenmädchen,
sobald eine Vermittlung durch einen Makler zustande kam, muss die Provision bezahlt werden. Sonst könnte jeder hinterher einen Direktkontakt herstellen und die Provision umgehen.
Gruß Fred
Hallo,
hinsichtlich des Anspruches auf die Provision bin ich mir nicht so ganz sicher - aber ihr habt doch bestimmt eine (Vermittlungs-)Vereinbarung o. ä. mit der Maklerin geschlossen? Da sollte eigentlich etwas dazu drinstehen, unter welchen Voraussetzungen die Maklerin die Provision erhält.
Oft muss man in solchen Schriftstücken bestätigen, dass man die Wohnung bisher noch nicht kannte oder anderweitig (z. B. vom Eigentümer) angeboten bekommen hat. Sollte das trotzdem der Fall sein und man mietet dann die Wohnung nicht über die Maklerin (oder den Makler), hätte sie/er dennoch einen Provisionsanspruch…
In eurem Fall scheint es ja parallel gelaufen zu sein - aber ich bin trotz allem (fast) der Meinung, dass die Maklerin (rein rechtlich gesehen) Anspruch auf die Provision hat.
Zusammenfassend muss ich somit sagen, dass ich leider keine endgültige Aussage treffen kann.
Ich hoffe für dich, dass es noch weitere Experten gibt, die sich besser auskennen als ich.
MfG schoerschi
PS: Hier noch der ausdrückliche Hinweis: Das oben geschriebene stellt nur meine Privatmeinung dar. Ich bin auf dem Gebiet „Mietrecht“ fachlicher Laie und kann daher keinerlei Haftung für meine Tipps und Hinweise übernehmen!
hallo
tut mir leid bin kein experte kann dir nicht helfen
Ja
Hallo Regenmädchen,
die Maklerin hat einen Anspruch auf die Courtage.
PST
Hallo,
gibt es zwischen der Maklerin und euch eine schriftliche Vereinbarung (Vertrag), oder habt ihr mündlich etwas vereinbart? Falls ja hat die Maklerin zumindest nach meiner Meinung Anspruch auf die Provisison.
Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser
gibt es zwischen der Maklerin und euch eine schriftliche
Vereinbarung (Vertrag), oder habt ihr mündlich etwas
vereinbart?
Schriftlich gibt es keine Vereinbarung, mündlich kamen wir nicht zum Thema Provision.
Wie sind in die Wohnung gegangen und der jetzige Mieter hat uns alles gezeigt, Fragen beantwortet und erklärt. Dann sind wir wieder gegangen. Viel gesprochen haben wir mit der Maklerin also nicht.
Der Vermieter hat einen Vertrag mit ihr. Wir nicht. Jedenfalls nicht, dass wir wüssten.
Hallo,
grundsätzlich gilt natürlich: solange sie keinen Vertrag mit dem Makler geschlossen haben und davon auch nichts im Mietvertrag steht, müssen sie keine Maklergebühr zahlen.
Sie müssen die Maklergebühr auch dann nicht zahlen, wenn der Makler vom Vermieter beauftragt wurde und die Kosten nicht weitergegeben werden.
Oft liest man aber in Wohnungsannoncen bereits, dass ein bestimmer Prozentsatz an Maklerkosten fällig wird. Wenn das in der Annonce mit drin steht, wird die Maklergebühr fällig.
Treten Sie direkt an den Vermieter heran und fragen sie nach. Aus unserer Erfahrung würden wir nur Wohnungen ohne Maklergebühr anmieten, weil sich der Aufpreis einfach nicht lohnt. Es sei denn, man ist sich wirklich sehr sicher, dort länger zu bleiben. Mit länger ist ein Zeitraum von mehr als 7 Jahren gemeint. Aber das muss letztlich jeder selber wissen…
Viele Grüße
JB
Hallo,
ich denke, ihr müsst keine Provision bezahlen. Allerdings ist das eventuell eine Frage für den Fachanwalt.
Falls die Maklerin eine Provision von euch verlangt, fragt nach dem Grund, dann solltet Ihr euch Profihilfe holen.
Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser
JA - denn sie hat eine Leistung vollbracht und konnte nicht wissen, dass ihre Kunden zweigleisig Fahren. Deshalb steht ihr Provision zu.
Ich würde es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, da die Maklerin gute Chancen hätte. Sie hat ja bereits eine Leistung für Sie erbracht und wäre zumindest anteilig zu entschädigen.
Sorry für die späte Antwort,
um sicher zu gehen, keine Provision zahlen zu müssen, sollte dies im Mietvertrag fixiert werden. Schreibt auch ausdrücklich rein, dass die Maklerin die Wohnung vorher gezeigt hat und falls sie Ansprüche stellt, diese auf den Vermieter übergehen.
Gruß Knarf