Ich bin mir nicht sicher ob der Makler in folgendem Fall Provision verlangen kann:
Makler bietet Ojekt einer Erbengemeinschaft zum Kauf an. Der Interessent A meldet sich darauf hin und wird auf die fällige Provision hingewiesen im Erfolgsfalle. Daraufhin schikt man ihm das Exposé. Trotz bemühen des Maklers kommt kein Kaufvertrag zustande. Sattdessen verkauft die Erbengemeinschaft an eine GmbH, die dann wiederum 6 Monate später, am Tag der Auflassung, an den ersten Interessenten A weiterverkauft (für einen geringen mehrbetrag)
Kann man in diesem Fall sagen, dass Anspruch auf Provision besteht, wenn der Makler nachweisen könnte, dass es eine Verflechtung dort gibt? Und wenn nicht besteht einfach kein Anspruch, korrekt?
Wenn der Makler eine Verflechtung der Parteien nachweisen kann ist der zum Erhalt der Maklergebühr berechtigt. Die wichtigere Frage ist doch ist es wirklich so? Und wollte Interessent A die Maklerprovision umgehen? Das ist eben nun mal Betrug am verdienten Lohn des Maklers. Ich bin der Auffassuung das dem Makler sein verdienter Lohn bezahlt werden sollte. Schlieslich hat er ja seinen Teil der stillschweigenden Vereinbarung(Maklervertrag) korrekt erfüllt. Also, nicht immer versuchen den Makler zu umgehen und zahlen. Meine Antwort stellt auf keinen Fall eine Anwaltliche Rechtsberatung dar und ist meine rein private Ansicht…
also, meines Erachtens nach kann der Makler in diesem Fall keine Verflechtung nachweisen, wie denn auch? Er hat ja nichts mit der GmbH zu tun, so das man da vielleicht auf eine Empfehlung seitens des Maklers hinweisen könnte.
Meiner Meinung nach hat der Makler keinen Anspruch auf eine Provision. Ist aber nur meine Meinung.
Hallo ! Wir haben ca. 2 Jahre in Berlin eine Wohnung zum Kauf gesucht. Nachdem wir ständig mehr oder weniger schlechte Erfahrungen mit Maklern gemacht hatten, wollten wir selbst tätig werden,
jedoch blieben unsere Bemühungen meist im Sande stecken. Ein Arbeitskollege meines Mannes erzählte ihm, das dieser in Berlin eine Wohnung über einen Immobilienservice gekauft haben, welcher ihnen eine Wohnung „vermittelt“ hat, die im Internet von Maklern angeboten wurde.
Wir haben daraufhin im April d. J. mit der Firma www.keine-provision-zahlen.com Kontakt mit der Berliner Niederlassung aufgenommen und denen immer unsere Suchergebnisse zugeschickt. Nach nur 4 Anläufen haben wir im Mai dann unseren Kaufvertrag unterschrieben – zwar auch ein Honorar bezahlt, aber viel weniger als die Maklerprovision hätte ausgemacht. Zudem haben die uns gut beraten und nichts verheimlicht - Für uns eine tolle Sache.