Maklerprovision - fällig oder nicht?

Hallo zusammen,

mal angenommen, Herr X interessiert sich für ein Baugrundstück. Über eine Immobilienplattform stößt er auf ein Grundstück, das über einen Makler mit Aufschlag einer Provision angeboten wird. Aus dem Angebot geht aufgrund eines Lageplans klar hervor, um welches Grundstück es sich handelt. Herr X kontaktiert den Makler und bittet um Rückmeldung. Der Makler meldet sich nicht. Herr X hakt nicht weiter nach.

Nach einigen Wochen stößt Herr X erneut auf das Grundstücksangebot - diesmal vom Eigentümer selber eingestellt. Der Eigentümer weist darauf hin, dass der Makler keinen Exklusivvertrag habe. Er bestätigt, dass das Grundstück noch zum Verkauf stünde.

Sollte Herr X sich für den Kauf entscheiden: Wäre er zur Zahlung der Verkaufsprovision an den Makler verpflichtet obwohl sich dieser bei ihm nicht gemeldet hat? Falls nicht, wie sollte er sich idealerweise verhalten, falls er tatsächlich Interesse am Kauf des Grundstücks hat? Sollte er den Makler anschreiben und mitteilen, dass er auf eine Rückmeldung keinen Wert mehr legt?

Danke für eine Antwort und Gruß
Kirsten

Der Makler ist nur provisionsberechtigt, wenn er
a) den Kontakt hergestellt hat und dieser
b) zum Kaufvertrag führt.

Da es schon an a) fehlt, ist es im Grunde völlig unerheblich, was Herr X macht, da der Makler für die Geltendmachung seines Maklerlohns beweispflichtig ist. Ich würde Herrn X sicherheitshalber empfehlen, die Belege (Zeitungsseite, Einzelverbindungsnachweis Telefon,…) seiner direkten Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer aufzubewahren.

Sollte der Makler noch ein Angebot nachschieben, ist allenfalls darauf zu achten, dass das (verspätete) Datum stimmt und dann ist ein Antwortschreiben aufzusetzen, dass Herrn X das Objekt Y und der Eigentümer Z bereits bekannt sind und somit im Falle eines Kaufvertrags ein Maklerlohn nicht fällig werden kann.

Gruß
smalbop

Vielen Dank für die Antwort und Gruß

Kirsten

so einfach?
Hi smalbop

Da es schon an a) fehlt, ist es im Grunde völlig unerheblich,

nicht so ganz. Der Käufer wurde ja erst durch die Anzeige des Maklers auf das Grundstück aufmerksam. Ausserdem hat er Kontakt zum Makler aufgenommen.
So ganz ist a) also nicht raus.

Beweisen kann der Makler das auch durch die erhaltene Email.

wird also im Ernstfall ausgehen, wie alle Dinge auf hoher See und vor Gericht ausgehen.

Deine einfache Lösung sehe ich hier nicht so ganz einfach.

Wenn es um Geld geht, werden Menschen erfinderisch.

LG Ulli

Hi smalbop

Da es schon an a) fehlt, ist es im Grunde völlig unerheblich,

nicht so ganz. Der Käufer wurde ja erst durch die Anzeige des
Maklers auf das Grundstück aufmerksam. Ausserdem hat er
Kontakt zum Makler aufgenommen.
So ganz ist a) also nicht raus.

Nein, so war es nicht im Fall des Herrn X: Es handelt sich um ein großes Baugebiet (alles andere als verborgen gelegen), in dem zig Grundstücke zum Verkauf stehen. Das sah der Herr X, da er einmal zusammen mit seiner Frau Y an diesem großen - nicht zu übersehenden - Baugebiet vorbeifuhr. (Ganz unabhängig davon wurde die Frau des Herrn X übrigens noch von einer Einwohnerin des Ortes, in dem das Baugebiet liegt, auf ebendieses Baugebiet hingewiesen.)

Die Behörde rückte dann allerdings auf Nachfrage des Herrn X den Namen des Eigentümers nicht heraus; an der Baustelle selber gab es diverse Telefonnummern- und Werbe-Schilder verschiedener Firmen (Bauträger, Makler etc.), mit Hilfe derer man nähere Informationen zu den einzelnen Grundstücken bekommen können sollte.

Auf einer gängigen Immobilienplattform entdeckte dann Herr X zusätzlich das Angebot des o. a. Maklers, der ein für ihn interessantes Grundstück zum Kauf anbot und kontaktierte ihn, um Details zu erfragen… (Fortsetzung siehe Ursprungsposting).

Alles also nicht so einfach… ändert das jetzt etwas?

Gruß
Kirsten

Hai Ulli

Da es schon an a) fehlt, ist es im Grunde völlig unerheblich,

nicht so ganz. Der Käufer wurde ja erst durch die Anzeige des
Maklers auf das Grundstück aufmerksam. Ausserdem hat er
Kontakt zum Makler aufgenommen.
So ganz ist a) also nicht raus.

Der Makler verdient seine Courtage aber nicht damit, dass andere Menschen seine Anzeigen lesen und auch nicht damit, dass sie ihn daraufhin sogar kontaktieren. Er verdient sein Geld damit, dass er ausdrücklich und in Kenntnis des Zustandekommens eines Maklervertrags bestellte Informationen rausrückt und damit Kontakte herstellt, die zu einem Miet- oder Kaufvertrag führen.

Beweisen kann der Makler das auch durch die erhaltene Email.

Damit kann er nur beweisen, dass der Käufer um nähere Informationen gebeten hat, nicht jedoch, dass der Interessent diese auch von ihm erhalten hat und vielleicht nicht einmal, dass der Interessent davon ausgehen musste, einen Maklervertrag abzuschließen.

wird also im Ernstfall ausgehen, wie alle Dinge auf hoher See
und vor Gericht ausgehen.

Wie gehen die aus?

Deine einfache Lösung sehe ich hier nicht so ganz einfach.

Um hier auf Basis von Indizien zu seinem Geld zu kommen, müssten diese aber schon sehr einseitig zugunsten des Maklers sprechen. Das sehe ich, wenn Herr X sich wie von mir beschrieben absichert, nicht als gegeben an.

Ich kenne sogar einen Fall, da war der Kontakt unstrittig über den Makler entstanden, die Kaufverhandlungen dann aber unterbrochen und erst ein Jahr später - letztlich erfolgreich - wieder aufgenommen worden. Der Makler ging leer aus.

Wenn es um Geld geht, werden Menschen erfinderisch.

Da kann ich nur zustimmen.

Gruß
smalbop

Der Makler verdient seine Courtage aber nicht damit, dass
andere Menschen seine Anzeigen lesen und auch nicht damit,
dass sie ihn daraufhin sogar kontaktieren. Er verdient sein
Geld damit, dass er ausdrücklich und in Kenntnis des
Zustandekommens eines Maklervertrags bestellte Informationen
rausrückt und damit Kontakte herstellt, die zu einem Miet-
oder Kaufvertrag führen.

Würde es dann nicht Sinn machen, wenn Herr X dem Makler noch eine E-Mail zusendet mit dem Hinweis, dass die eingangs erbetene Informationen nicht mehr vonnöten sei? Vielleicht sogar mit einem Hinweis, dass ihm die angefragten Informationen zwischenzeitlich und da er ja nicht reagiert habe von anderer Seite zur Verfügung gestellt wurden?

Herr X geht zwar davon aus, dass der Makler von sich aus diese Infos nicht mehr schicken wird. Sollte es aber zum Kauf des Grundstücks durch Herrn X kommen, könnte der Makler versuchen, Ansprüche geltend zu machen.

Gruß
Kirsten

Hallo Kirsten

Würde es dann nicht Sinn machen, wenn Herr X dem Makler noch
eine E-Mail zusendet mit dem Hinweis, dass die eingangs
erbetene Informationen nicht mehr vonnöten sei? Vielleicht
sogar mit einem Hinweis, dass ihm die angefragten
Informationen zwischenzeitlich und da er ja nicht reagiert
habe von anderer Seite zur Verfügung gestellt wurden?

Wenn es Herrn X ein so großes Anliegen ist, schlafende Hunde zu wecken, dann kann er das natürlich tun.

Sollte es aber zum Kauf des
Grundstücks durch Herrn X kommen, könnte der Makler versuchen,
Ansprüche geltend zu machen.

Und wie genau hindert ihn die E-Mail daran? (In der Herr X auch nur etwas behauptet, was der Makler im Falle eines Falles abstreiten würde, nämlich nicht gleich etwas verschickt zu haben.)

Gruß
smalbop

Okay, okay… ich denke, Herr X wird einfach mal der Dinge harren, die da womöglich gar nicht kommen und seine eigenen Füße stillhalten. ;-D

Danke und viele Grüße
Kirsten