Maklerprovision, Garage mieten

Hallo,
ich hätte da mal eine natürlich rein hypothetische Frage zu der ich ein wenig ausholen muss.

Angenommen Person A möchte ausziehen, findet bei einem Makler eine Wohnung und besichtigt diese. A stellt Fragen zu etwaigem Schimmelbefall und sonstigen Mängeln. Auch eine fehlende Schlafzimmertüre wurde angesprochen.
Der Makler betonte dass er seit Jahren schon fester Makler des Vermieters sei und ihm keine Mängel wie Schimmelbefall etc bekannt seien. Die Zimmertüre wurde vom Vormieter entfernt und im Kellerabteil eines weiteren Mieters abgestellt (die Türe wäre sonst immer gegen das Bett geschlagen, Schlafzimmer zu klein für „normale“ 140er Betten).

Person A mietete die Wohnung an, im Übergabeprotokoll wurde die fehlende Zimmertüre vermerkt sowie dass keine weiteren Schäden bekannt seien.
Nach zwei Wochen fand A durch Gespräche mit den neuen Nachbarn heraus, dass durch einen früheren Wasserrohrbruch in der darüber liegenden Wohnung die Wände nicht richtig entfeuchtet wurden, ständig wiederkehrender Schimmel an der Wand nur mit Rigips-Platten verkleidet wurde. Person A entfernte mit Absprache des Vermieters (wusste von dem Rohrbruch) die Platten und beseitigte die Mängel. Als Gegenleistung durfte Person A 2 Monate Mietfrei wohnen. Weiter stellte sich heraus dass die Schlafzimmertüre nicht mehr auffindbar ist.

Person A teilte dem Makler mit, dass er die Provision wegen Täuschung nicht zahlen werde und lebte 8 Jahre in der Wohnung. Eine Rückmeldung des Maklers erfolgte bis dahin nicht. Nun möchte A die Garage eines ausziehenden Nachbarn übernehmen und prompt stand der Makler vor der Türe. Er würde die Garage an die neuen Mieter vermitteln ausser er bekomme seine noch offene Provision. Mit dem Vermieter sei dieses Vorgehen vereinbart worden.

Die Geschichte ist natürlich rein fiktiv dargestellt trotzdem würde mich eure Meinungen dazu interessieren.

Vielen Dank im voraus.

Die Geschichte ist natürlich rein fiktiv dargestellt trotzdem würde mich eure Meinungen dazu interessieren.

Für mich ist nicht erkennbar, das dem Makler der Schimmelbefall bekannt war, insofern ist die Weigerung, die Courtage zu zahlen, fragwürdig.

Die Sache mit der Garage finde ich nachvollziehbar. Wenn ein Mieter wechselt, der Wohnung und Garage gemietet hatte, bietet man die Garage zuerst dem Nachmieter an.

Mieter A hätte damals beweisen müssen, dass er vom Makler getäuscht wurde, was er nicht konnte. Makler stehen nicht für Mängel in der Wohnung gerade, sondern vermitteln zwischen Vermieter und Mieter. Kommt es zu einem MV, ist die Provision fällig, wie auch in ihrem Fall. Der Vermieter hätte wegen Täuschung verklagt werden müssen, denn ihm waren die Mängel definitiv bekannt. Auch hat er eine neue Schlafzimmertüre zu besorgen, da dieser Mangel im Übergabeprotokoll benannt wurde. Dem Vermieter würde ich eine 14tägige Frist zur Beschaffung einer neuen Türe setzen, mit Androhung einer Selbstbeschaffung bei Untätigkeit.

Kann der Makler sich aussuchen, an wen er die Garage vermietet, so tut er dies eben.

Hallo,

um dieses gleich vorweg zu nehmen, ich bin kein Jurist. Ich kann dir lediglich meine Sicht der Dinge zu dieser fiktiven Geschichte schreiben.

Zunächst mal stellt sich die Frage was der Vermieter dazu sagt. Weder du, noch der Vermieter brauchen den Makler um einen rechtsverbindlichen Mietvertrag abzuschließen. Zunächst einmal solltest du also den Vermieter kontaktieren, damit dieser dir die Garage ohne zutun des Maklers vermietet.

Ob die von geschilderten Gründe ausreichend gewesen sind um den Provisionsanspruch des Maklers zurückzuweisen, kann ich so nicht beurteilen. Er hat aber 8 Jahre lang seine „Ansprüche“ nicht geltend gemacht, dementsprechend wäre es nun mehr als schwierig für ihn das per heute noch gerichtlich durchzusetzen.

Und wie gesagt, das anmieten der Garage ist ein Rechtsgeschäft zwischen dir und dem Vermieter. Einige dich mit diesem, dann hat der Makler sowieso nix zu melden. Einen Rechtsanpruch auf die Garage hast du m.E. nach aber nicht, unabhängig dem Thema Provision.

Ich würde mich freuen, die Maklergebühr gespart zu haben und nun auf die Garage zu verzichten.
Alternativ kann man sich auch direkt an der Vermieter wenden, da du bereits Mieter einer seiner Wohnungen bist, dürfte es doch kein Problem sein, den Garagenmietvertrag direkt mit dem Vermieter abzuschließen ?
Grüße
C.R.

Hallo @couch,
sicherlich ist Ihnen klar, dass der Makler über Ihr Verhalten vor 8 Jahren nicht begeistert war.
Ich denke, dass man es ihm nicht  verdenken kann, wenn er nun Ihnen die Garage, ohne Gegenleistung, nicht mehr anbieten will.
Gruß aus Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Beratender Bauingenieur

prompt stand der Makler vor der Türe. Er würde die Garage an
die neuen Mieter vermitteln ausser er bekomme seine noch
offene Provision. Mit dem Vermieter sei dieses Vorgehen
vereinbart worden.

und ob die angebliche vereinbarung mit dem vermieter besteht, braucht dich vorerst ebenso wenig zu interessieren wie der parasitäre windbeutel selbst. das einzige, was du wissen musst, ist die höhe der garagenmiete. das sagt dir der bisherige mieter.

danach sprichst du deinen vermieter an, ob er dir die garage vermietet. falls der nicht sofort mit der begründung „maklervertrag blabla“ ablehnt und also erkennbar über deine frage nachdenkt, klärst du, was er an (neuer) miete haben will. ist das für dich akzeptabel, dann erleichterst du ihm seine entscheidung, indem du ggfs. noch 5 oder 10 taler mehr anbietest.

soweit die theorie, ich weiß. aber auf nen versuch ließe ich es ankommen.

Hallo Couchkartoffel,

zunächst ist die Provisionsforderung des Immobilienmaklers nach 8 Jahren mehr als verjährt.

Es ist unerheblich was der Makler wusste und was nicht, Fakt ist, es wurde auf Vermittlung des Immobilienmaklers ein wirksamer Mietvertrag gemacht, somit ist die Provision gerechtfertigt.

Das er die Provision nicht eingefordert hat, ist wohl auf deine Mitteilung zurückzuführen und er war wohl nicht erfahren genug zu wissen, dass das Eine mit dem Anderen nichts zu tun hat.

Zumal ja auch nicht zweifelsfrei nachweisbar, ob ihm der Vermieter über den Wasserschaden informiert hat?!

Hieran ist er selber schuld, scheinbar hat die Angstmache funktioniert und er hat sich ertappt gefühlt.

Ein kaufmännisches oder gerichtliches Mahnverfahren wurde nicht eingeleitet oder?

Jetzt ist er angesäuert was ihn aber nicht dazu berechtigt, denn das sollte seinem Auftrag die Garage zu vermieten, bzw. Mieter zu finden zuwiderlaufen gegenüber den Vermieter, dich von vornherein als Interessent auszuschließen.

Gruß

BHShuber

Hallo Couchkartoffel,

leider ist der entscheidende Satz unklar: „Er würde die Garage an die neuen Mieter vermitteln ausser er bekomme seine noch offene Provision.“ Wollte in Deinem fiktiven Beispiel nicht A die Garage mieten und nicht „neue Mieter“?

Grundsätzlich glaube ich, dass der Maklervertrag von den Vorkommnissen unberührt bleibt, da er ja nicht gekündigt wurde, und somit bei einem neuen Vertrag, auch eine neue Provision fällig wird. Die alte Provision möchte A zwar wegen der genannten Mängel  verständlicherweise nicht zahlen, er hat aber kein Gerichtsentscheid oder eine Einverständniserklärung des Maklers, dass dieser auf seine Provision verzichtet. A müsste im schlimmsten Fall also 2 Provisionen für die seine neue Garage zahlen. Alternativ könnte er im Rahmen des BGB gegen Makler klagen wegen Sachmängel o.ä. und im Nachhinein die Nichtzahlung der Provision einklagen.

Das sind aber nur Gedanken, juristisch kann das ganz anders betrachtet werden.
Also: A verzichetet auf die Garage, zahlt 2 Provisionen oder er klärt das juristisch mit dem Makler (Rechtsanwalt aufsuchen).

Viele Grüße

Lanigan

Hallo langian,

Das sind aber nur Gedanken, juristisch kann das ganz anders
betrachtet werden.
Also: A verzichetet auf die Garage, zahlt 2 Provisionen oder
er klärt das juristisch mit dem Makler (Rechtsanwalt
aufsuchen).

Jetzt erklär doch bitte mal aus welchem Beweggrund man das nach 8 Jahren und verjährter Forderung noch in Kauf nehme sollte?

Der Immobilienmakler sagt doch, dass es mit dem Vermieter abgesprochen ist, dass er die Garage mit einer Wohnung an die neuen Mieter vermieten kann.

Ein Zwang oder Vorrecht jetzt an den Fragenden zu vermieten ist nicht gegeben, entscheiden wird der Eigentümer und Vermieter an wen und in welchen Zusammenhang mit einer Wohnung vermietet wird.

Mit seiner Forderung, bzw. Aussage wollte der Immobilienmakler natürlich eins auswischen und mal den Versuch starten vielleicht hat er ja einen Blöden vor sich, der nach 8 Jahren doch noch Provision zahlt.

Seine eigene Blödheit, den die Forderung nach der Provision wäre rechtens gewesen, denn offensichtlich ist ja ein Mietvertrag aufgrund der Vermittlungstätigkeit des Makler geschlossen worden.

Wenn man sich ins Boxhorn jagen lässt, ist man selber schuld, der Immobilienmakler sollte nochmal ein paar Kurse bei der IHK belegen, vielleich kapiert ers dann.

Gruß

BHShuber