Hallo und guten Abend,
sofern Sie den Makler auch nur 1 x kontaktiert haben,
so könnte er den Nachweis der Gelegenheit (für Ihr
neues Mietverhältnis) erbringen.
Sollten Sie jedoch niemals mit dem Makler in Kontakt gestanden haben, dann würde ich es m.E. darauf ankommen lassen und keine Provision zahlen - natürlich zuerst einmal der Rechnung widersprechen, und dann mal
abwarten was passiert.
Da der Makler in diesem Falle keine Leistung erbracht hat stellt sich die Frage womit er seine eingeforderte
Entlohnung begründet.
Wie es allerdings im Detail aussieht - von der rechtlichen Lage her - kann ich leider nicht sagen.
Nach bestem Wissen und Gewissen - sorry leider nicht
detaillierter möglich mangels dezidierter Sachkenntnis.
Viel Erfolg
Name, Kontaktdaten und die Höhe der Provision standen auf der Mieterselbstauskunft, die ich ausfüllen musste. Allerdings habe ich die von der Hausverwaltung erhalten und auch an diese zurückgeschickt. Hausverwaltung und Makler haben jeweils unterschiedliche Kontaktdaten. Aber was nützt mir eine Anfechtung? Ich will ja die Wohnung und wenn der Makler mit mir Probleme hat, ist der nächste Interessent dran.
sobald der Vermieter einen Vermittlungsvertrag bei einem Makler unterschrieben hat, gilt diese Vereinbarung. Selbst wenn der Vermieter später selbst den Mieter gefunden hat, kassiert der Vermittler seine Provision - es sei denn es stünde anders im Vermittlungs-Vertrag.
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Hallo ferdinand_a,
ich sehe hier keinerlei Rechtfertigung für die Zahlung einer Maklerprovision.
Gemäß Mieterlexikon (Ausgabe 2009/2010) kann ein Makler nur dann eine Vermittlungsgebühr verlangen, wenn:
er eine Wohnung nachgewiesen hat, wenn er also dem Mieter eine Adresse besorgt hat, oder
er eine Wohnung vermittelt hat, wenn er also z.B. dem Mieter die Wohnräume gezeigt oder wenn er mit dem Vermieter verhandelt hat.
ist ja beides, gemäß Ihrer Angaben, nicht geschehen.
Allerdings könnte der Makler einen weiteren Interessenten bevorzugen, wenn dieser o.g. Bedingungen erfüllt und bereit ist die Provision zu zahlen.
Ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie sich direkt mit dem Vermieter in verbindung setzen um die Sache zu klären. Evtl. kann der Vermieter mit dem Makler verhandeln.
Hallo,
sollte der Mietvertrag ohne Makler zustand kommen, also der Vermieter schreibt und unterschreibt den Vertrag, so erhält der Makler keinen Provision. Schreibt der Makler den Vertrag, so ist die Provision zu bezahlen. Das Recht des Maklers begründet sich auf der Mitwirkung der Vermietung, so zählt der Mietvertrag auch dazu.
Gruß tummle