Maklerprovision gerechtfertigt?

Hallo,

ich habe folgendes Anliegen: Ich könnte von einer Freundin deren Wohnung übernehmen. Trotzdem soll ich bei Zustandekommen des Mietvertrages eine Maklerprovision von 1 Nettokaltmiete + MwSt. zahlen. Ist das gerechtfertigt? Der Makler hat ja absolut nichts gemacht.
Vielen Dank für die Beantwortung.

Schönen Gruß
ferdinand_a

Hallo.

die frage fällt leider nicht in mein fachgebiet.

ich bin jedoch der meinung, das eine maklerprovision nur dann anfällt, wenn der kontakt vermieter/zukünftiger mieter von ihm auch vermittelt wurde.
kommt ein solcher vertrag ohne zutun des maklers zustande, fällt auch keine provision an.

aber sicher bin ich mir nicht !!!

viele grüsse.

Hallo Ferdinand …
Deine Frage kann ohne einen Hintergrund so nicht beantwortet werden. Folgendes ist zu berücksichtigen:

  1. besteht seitens der Vermieter Ihrer Freundin ein sog. Maklervertrag?
  2. Sind bisher Kontakte zu diesem Makler entstanden?
  3. Eine Courtage von 1 Nettomiete ist unüblich, in der Regel sind es 2 MNM + MwSt.
    Ich nehme an dass der Makler sein Stück an dem Kuchen haben will, deshalb die Reduzierung der Prov.
    Klären Sie auf jeden Fall die Sache mit dem Vermieter -siehe 1 -
    Viel Glück

Danke trotzdem.

Hallo,

danke erstmal für die Antworten.

zu 1. Weiß ich nicht. Auf der Mieterselbstauskunft (Einkommensnachweise etc.), die ich von der Hausverwaltung vorgelegt bekommen habe, ist erstmals von einem Makler und einer fälligen Provision die Rede gewesen. Allerdings wirkt es so, als ob die Hausverwaltung regelmäßig mit diesem Makler zusammenarbeiten würde.

zu 2. Vorher gab es keinerlei Kontakt zu diesem Makler. Auf die Wohnung bin ich über meine Freundin aufmerksam geworden. Es gab kein Inserat, auf das ich geantwortet habe und ein Expose habe ich auch nicht erhalten. Die Kontaktdaten der Hausverwaltung (nicht des Maklers) hängen im Treppenhaus.

Gibt es denn sowas wie eine Schiedsstelle o.ä. an die man sich wenden kann? Diese Provision wirkt auf mich wirklich wie eine üble Abzocke. Ich denke auch, wenn ich was moniere, bin ich weg und der nächste Interessent hat die Chance, ausgenommen zu werden. Oder könnte man die unberechtigt gezahlte Provision nach Mietvertragsabschluß wieder zurückfordern?

Schönen Gruß
Ferdinand

Um hierzu eine Antwort zu geben, habe ich zu wenig Fakten.
MfG

Hallo,

welche Fakten brauchen Sie? Mehr Fakten als bisher geschildert habe ich leider auch nicht.

MfG

Um hierzu eine Antwort zu geben, habe ich zu wenig Fakten.

MfG

Hallo,
ist der Makler der Vermieter?
MfG

Hallo,

nein. Es gibt einen Eigentümer. Dieser hat eine Hausverwaltung beauftragt und dann gibt es den Makler.

MfG

Hallo,
das kommt auf den existierenden Maklervertrag bei dieser Wohnung an.

Das kann man beim Auftraggeber des MAklers erfahren.

Wenn Ihre Freundin das nicht ist, wird es der Vermieter sein.- Und sollte dieser dem Makler die Vermietung der Wohnung exclusiv übergeben haben, hat dieser einen Anspruch.

Hier könnte man ggf. dann nur noch über die Höhe der Provision verhandeln - weil der „Job“ ja sehr einfach war. Jetzt kommt es dann noch darauf an in welchem Markt man sich bewegt (also Mieter- oder Vermieter- Markt) Danach richten sich die Chancen.

Viel Glück
Jürgen

Hallo,
wenn der Vermieter nur über den Makler neu vermietet, so fallen dann auch die Maklergebühren für den Mieter an.
MfG

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Sieht eher schlecht aus. Ist ein Vermietermarkt. Ich dachte nur unabhängig von irgendwelchen Verträgen müsste bei einer Provision ein Mindestmaß an Gegenleistung gegenüberstehen. Ich schenke dem Makler ja quasi das Geld. Ist sowas denn verbreitet?

Schönen Gruß
Ferdinand

Danke für die Antwort.

So ist das Leben. Hier zählt nicht die geleistete Arbeit, sondern nur der Erfolg.
Wenn Sich ein Makler oder Vermittler auf Provision 1 Jahr lang müht, und NICHTS erreicht, dann bekommt er auch NICHTS.

Ich würde trotzdem mal „höflich“ an das gute Gewissen appelieren… - vielleicht nutzt es was ?

Gruß
jürgen

Hi, … hier meine Antwort zu weiteren Fragen.

Fakt ist, dass die Hausverwaltung einen Makler beauftragt hat. Das ist leider nicht zu umgehen, auch später nicht. Es gibt auch keine Schiedsstelle, da die Regelung bzgl. des Maklers auf gesetzlichen Füßen steht.

Alles in Allem jedoch ist eine Provision von 1 Monatsmiete fair, denn normalerweise stehen einem Makler lt. Recht 2 MM + MwSt zu.

Grüße

Hallo,

danke nochmal. Trotzdem bleibt es ja so, dass der Makler in dem Fall nichts tut für sein Geld. Läßt sich wohl nicht ändern.

MfG

oh, da habe ich jetzt auch keine Ahnung.
Aber, mal nebenbei bemerkt: Verwalter und Eigentümer, die einen Mietvertrag abschließen, dürfen meiner Ansicht nach, keine Provision nehmen.

Hallo,

danke für die Antwort. Mittlerweile haben schon andere geantwortet. Es ist wohl leider so, dass es einen Maklervertrag zwischen Hausverwaltung/Eigentümer gibt und da ist dann auch die Provision für den Makler gerechtfertigt.

MfG

Hallo Ferdinand,

sorry für die späte Beantwortung,

war im Urlaub…

Prinzip - Frage: Woher kennste Du das Angebot dieser Wohnung?
Vom Makler - oder Deiner Freundin…?
Ad 1: Somit hat er wohl sein Geld „verdient“
Ad 2: Womit(!?) hat er sein Geld verdient???

Fell free to ask detailled…

[email protected]

Denke Du kannst damit was anfangen… loool

glg
A.Schüler

Hallo,

danke für die Antwort. Habe mittlerweile auch andere Antworten und da hat sich herauskristallisiert, dass einer Maklerprovision keine Gegenleistung gegenüberstehen muss. Das „Womit“ würde ich in meinem Fall auch gerne wissen, ich habe die Wohnung über meine Freundin gefunden.

MfG
Ferdinand