ich habe folgendes Anliegen: Ich könnte von einer Freundin deren Wohnung übernehmen. Trotzdem soll ich bei Zustandekommen des Mietvertrages eine Maklerprovision von 1 Nettokaltmiete + MwSt. zahlen. Ist das gerechtfertigt? Der Makler hat ja absolut nichts gemacht.
Vielen Dank für die Beantwortung.
ich bin jedoch der meinung, das eine maklerprovision nur dann anfällt, wenn der kontakt vermieter/zukünftiger mieter von ihm auch vermittelt wurde.
kommt ein solcher vertrag ohne zutun des maklers zustande, fällt auch keine provision an.
Hallo Ferdinand …
Deine Frage kann ohne einen Hintergrund so nicht beantwortet werden. Folgendes ist zu berücksichtigen:
besteht seitens der Vermieter Ihrer Freundin ein sog. Maklervertrag?
Sind bisher Kontakte zu diesem Makler entstanden?
Eine Courtage von 1 Nettomiete ist unüblich, in der Regel sind es 2 MNM + MwSt.
Ich nehme an dass der Makler sein Stück an dem Kuchen haben will, deshalb die Reduzierung der Prov.
Klären Sie auf jeden Fall die Sache mit dem Vermieter -siehe 1 -
Viel Glück
zu 1. Weiß ich nicht. Auf der Mieterselbstauskunft (Einkommensnachweise etc.), die ich von der Hausverwaltung vorgelegt bekommen habe, ist erstmals von einem Makler und einer fälligen Provision die Rede gewesen. Allerdings wirkt es so, als ob die Hausverwaltung regelmäßig mit diesem Makler zusammenarbeiten würde.
zu 2. Vorher gab es keinerlei Kontakt zu diesem Makler. Auf die Wohnung bin ich über meine Freundin aufmerksam geworden. Es gab kein Inserat, auf das ich geantwortet habe und ein Expose habe ich auch nicht erhalten. Die Kontaktdaten der Hausverwaltung (nicht des Maklers) hängen im Treppenhaus.
Gibt es denn sowas wie eine Schiedsstelle o.ä. an die man sich wenden kann? Diese Provision wirkt auf mich wirklich wie eine üble Abzocke. Ich denke auch, wenn ich was moniere, bin ich weg und der nächste Interessent hat die Chance, ausgenommen zu werden. Oder könnte man die unberechtigt gezahlte Provision nach Mietvertragsabschluß wieder zurückfordern?
Hallo,
das kommt auf den existierenden Maklervertrag bei dieser Wohnung an.
Das kann man beim Auftraggeber des MAklers erfahren.
Wenn Ihre Freundin das nicht ist, wird es der Vermieter sein.- Und sollte dieser dem Makler die Vermietung der Wohnung exclusiv übergeben haben, hat dieser einen Anspruch.
Hier könnte man ggf. dann nur noch über die Höhe der Provision verhandeln - weil der „Job“ ja sehr einfach war. Jetzt kommt es dann noch darauf an in welchem Markt man sich bewegt (also Mieter- oder Vermieter- Markt) Danach richten sich die Chancen.
vielen Dank für die Antwort. Sieht eher schlecht aus. Ist ein Vermietermarkt. Ich dachte nur unabhängig von irgendwelchen Verträgen müsste bei einer Provision ein Mindestmaß an Gegenleistung gegenüberstehen. Ich schenke dem Makler ja quasi das Geld. Ist sowas denn verbreitet?
So ist das Leben. Hier zählt nicht die geleistete Arbeit, sondern nur der Erfolg.
Wenn Sich ein Makler oder Vermittler auf Provision 1 Jahr lang müht, und NICHTS erreicht, dann bekommt er auch NICHTS.
Ich würde trotzdem mal „höflich“ an das gute Gewissen appelieren… - vielleicht nutzt es was ?
Fakt ist, dass die Hausverwaltung einen Makler beauftragt hat. Das ist leider nicht zu umgehen, auch später nicht. Es gibt auch keine Schiedsstelle, da die Regelung bzgl. des Maklers auf gesetzlichen Füßen steht.
Alles in Allem jedoch ist eine Provision von 1 Monatsmiete fair, denn normalerweise stehen einem Makler lt. Recht 2 MM + MwSt zu.
oh, da habe ich jetzt auch keine Ahnung.
Aber, mal nebenbei bemerkt: Verwalter und Eigentümer, die einen Mietvertrag abschließen, dürfen meiner Ansicht nach, keine Provision nehmen.
danke für die Antwort. Mittlerweile haben schon andere geantwortet. Es ist wohl leider so, dass es einen Maklervertrag zwischen Hausverwaltung/Eigentümer gibt und da ist dann auch die Provision für den Makler gerechtfertigt.
Prinzip - Frage: Woher kennste Du das Angebot dieser Wohnung?
Vom Makler - oder Deiner Freundin…?
Ad 1: Somit hat er wohl sein Geld „verdient“
Ad 2: Womit(!?) hat er sein Geld verdient???
danke für die Antwort. Habe mittlerweile auch andere Antworten und da hat sich herauskristallisiert, dass einer Maklerprovision keine Gegenleistung gegenüberstehen muss. Das „Womit“ würde ich in meinem Fall auch gerne wissen, ich habe die Wohnung über meine Freundin gefunden.