Maklerprovision gerechtfertigt?

Hallo,

Ich möchte eine Wohnung vermieten und habe dazu einen Makler beauftragt (ohne Maklervertrag). Wir haben vereinbart, dass ich bei einer erfolgreichen Vermittlung EUR 200 von der Maklerprovision selbst bezahle, den Rest trägt der neue Mieter.

Gleichzeitig habe ich in der Zeitung Vermietungsanzeigen aufgegeben. Vor ein paar Tagen meldete sich auch ein Interessent bei mir, und wir vereinbarten einen Besichtigungstermin für kommenden Freitag.

Nun hatte der Interessent wohl auch Kontakt mit meinem Makler, denn ich hatte heute auf meinem Anrufbeantworter die Nachricht, dass ich zu dem Termin am Freitag nicht kommen brauche, weil er dem Interessenten die Wohnung selbst zeigt.

Meine Frage: Muss ich nun - wenn ein Mietvertrag mit dem erwähnten Interessenten zustande kommt - die EUR 200 an den Makler zahlen oder nicht? Es ist ja eigentlich „mein“ Interessent, da er sich zuerst bei mir gemeldet hat.

Gruß,
Markus

bist du sicher mit zuerst?

wie soll dein makler sonst davon wissen?

das mit den eigenen anzeigen war dann wohl eher rausgeschmissenes geld.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Markus,

gestatte mir, dass ich dieses Vorgehen einfach als unseriös betrachte. Weshalb schaltest Du einen Makler ein, wenn Du selbst inserierst und der Mieter muss aus Jux und Tollerei dem Makler auch noch Maklerprovision für etwas zahlen was er sonst ohne erhalten würde.

Ich möchte eine Wohnung vermieten und habe dazu einen Makler
beauftragt (ohne Maklervertrag). Wir haben vereinbart, dass
ich bei einer erfolgreichen Vermittlung EUR 200 von der
Maklerprovision selbst bezahle, den Rest trägt der neue
Mieter.

Gleichzeitig habe ich in der Zeitung Vermietungsanzeigen
aufgegeben. Vor ein paar Tagen meldete sich auch ein
Interessent bei mir, und wir vereinbarten einen
Besichtigungstermin für kommenden Freitag.

Nun hatte der Interessent wohl auch Kontakt mit meinem Makler,
denn ich hatte heute auf meinem Anrufbeantworter die
Nachricht, dass ich zu dem Termin am Freitag nicht kommen
brauche, weil er dem Interessenten die Wohnung selbst zeigt.

Es mag Zufall sein, aber an solche Zufälle glaube ich aus der langjährigen Praxis nicht mehr.

Meine Frage: Muss ich nun - wenn ein Mietvertrag mit dem
erwähnten Interessenten zustande kommt - die EUR 200 an den
Makler zahlen oder nicht? Es ist ja eigentlich „mein“
Interessent, da er sich zuerst bei mir gemeldet hat.

Ich würde dem Mieter empfehlen keinen Cent einer Maklerprovision zu zahlen. Dem Mieter würde ich ebenso empfehlen, wenn er eine andere Möglichkeit hat, sich nach einer anderen Wohnung umzusehen. Es ist nicht erlaubt einen Mieter zu warnen oder negative Äusserungen über einen Vermieter abzugeben, will man nicht Schadenersatzforderungen gegen sich folgen lassen.

Der Makler wird wohl möglicherweise von Dir Geld wollen wenn er mit dem Mietinteressenten die Wohnung besichtigt. Zu klären wäre dann wie der Interessent an die Adresse Deiner Wohnung über den Makler gekommen ist. Hat der Makler inseriert und hat sich der Interessent zufällig gemeldet hat der Makler einen Anspruch auf Maklerprovision, wobei dann sich die Frage erhebt, weshalb Du den Interessenten nicht hingewiesen hast, dass Du einen Makler eingeschaltet hast, also hier möglicherweise dieser weitere Interessenten bringt. Ich würde eher - so wie Du es hier darlegst - an ein Zusammenspiel zwischen Vermieter und Makler denken und würde einen Anspruch des Maklers mit allen Mitteln bestreiten.

Gruss Günter

Hallo Günter,

gestatte mir, dass ich dieses Vorgehen einfach als unseriös
betrachte. Weshalb schaltest Du einen Makler ein, wenn Du
selbst inserierst und der Mieter muss aus Jux und Tollerei dem
Makler auch noch Maklerprovision für etwas zahlen was er sonst
ohne erhalten würde.

Ich wollte einfach die Chance erhöhen, möglichst schnell einen Mieter zu finden. Dass ich auch eigene Anzeigen aufgeben will, habe ich vorher dem Makler gesagt.

Anspruch auf Maklerprovision, wobei dann sich die Frage
erhebt, weshalb Du den Interessenten nicht hingewiesen hast,
dass Du einen Makler eingeschaltet hast, also hier
möglicherweise dieser weitere Interessenten bringt

Ich gebe zu, das war ein grosser Fehler von mir.

Gruß,
Markus

Hallo Markus,

nach Deiner Antwort stellt es sich schon so dar, dass Du mit dem Makler vereinbart hast, dass Du 200 EURO für die Vermittlung zhalst. Nachdem der Makler auch darüber informiert war, dass Du selbst suchst, wirst Du wohl um die Zahlung nicht herumkommen. Du hättest hier - auch mündlich - vereinbaren müssen, dass Mieter, die Du findest grundsätzlich nicht in einen Makleranspruch gehen.

Gruss Günter

gestatte mir, dass ich dieses Vorgehen einfach als unseriös
betrachte. Weshalb schaltest Du einen Makler ein, wenn Du
selbst inserierst und der Mieter muss aus Jux und Tollerei dem
Makler auch noch Maklerprovision für etwas zahlen was er sonst
ohne erhalten würde.

Ich wollte einfach die Chance erhöhen, möglichst schnell einen
Mieter zu finden. Dass ich auch eigene Anzeigen aufgeben will,
habe ich vorher dem Makler gesagt.

Anspruch auf Maklerprovision, wobei dann sich die Frage
erhebt, weshalb Du den Interessenten nicht hingewiesen hast,
dass Du einen Makler eingeschaltet hast, also hier
möglicherweise dieser weitere Interessenten bringt

Ich gebe zu, das war ein grosser Fehler von mir.

Gruß,
Markus