Hallo Markus,
gestatte mir, dass ich dieses Vorgehen einfach als unseriös betrachte. Weshalb schaltest Du einen Makler ein, wenn Du selbst inserierst und der Mieter muss aus Jux und Tollerei dem Makler auch noch Maklerprovision für etwas zahlen was er sonst ohne erhalten würde.
Ich möchte eine Wohnung vermieten und habe dazu einen Makler
beauftragt (ohne Maklervertrag). Wir haben vereinbart, dass
ich bei einer erfolgreichen Vermittlung EUR 200 von der
Maklerprovision selbst bezahle, den Rest trägt der neue
Mieter.
Gleichzeitig habe ich in der Zeitung Vermietungsanzeigen
aufgegeben. Vor ein paar Tagen meldete sich auch ein
Interessent bei mir, und wir vereinbarten einen
Besichtigungstermin für kommenden Freitag.
Nun hatte der Interessent wohl auch Kontakt mit meinem Makler,
denn ich hatte heute auf meinem Anrufbeantworter die
Nachricht, dass ich zu dem Termin am Freitag nicht kommen
brauche, weil er dem Interessenten die Wohnung selbst zeigt.
Es mag Zufall sein, aber an solche Zufälle glaube ich aus der langjährigen Praxis nicht mehr.
Meine Frage: Muss ich nun - wenn ein Mietvertrag mit dem
erwähnten Interessenten zustande kommt - die EUR 200 an den
Makler zahlen oder nicht? Es ist ja eigentlich „mein“
Interessent, da er sich zuerst bei mir gemeldet hat.
Ich würde dem Mieter empfehlen keinen Cent einer Maklerprovision zu zahlen. Dem Mieter würde ich ebenso empfehlen, wenn er eine andere Möglichkeit hat, sich nach einer anderen Wohnung umzusehen. Es ist nicht erlaubt einen Mieter zu warnen oder negative Äusserungen über einen Vermieter abzugeben, will man nicht Schadenersatzforderungen gegen sich folgen lassen.
Der Makler wird wohl möglicherweise von Dir Geld wollen wenn er mit dem Mietinteressenten die Wohnung besichtigt. Zu klären wäre dann wie der Interessent an die Adresse Deiner Wohnung über den Makler gekommen ist. Hat der Makler inseriert und hat sich der Interessent zufällig gemeldet hat der Makler einen Anspruch auf Maklerprovision, wobei dann sich die Frage erhebt, weshalb Du den Interessenten nicht hingewiesen hast, dass Du einen Makler eingeschaltet hast, also hier möglicherweise dieser weitere Interessenten bringt. Ich würde eher - so wie Du es hier darlegst - an ein Zusammenspiel zwischen Vermieter und Makler denken und würde einen Anspruch des Maklers mit allen Mitteln bestreiten.
Gruss Günter