In diesem Fall kann man den Makler nicht umgehen, denn er vermittelt nicht zwischen Käufer und Bank sondern er vertritt die Bank.
Verwandelt den vermeintlichen Nachteil in einen Vorteil, gebt ein verbindliches, schriftliches Kaufpreisangebot ab, mit zeitlicher Begrenzung, z.B. 8 Tage. In ein solches Angebot gehört auch, wann ihr die Immobilie beurkunden könntet, für die Bank je eher, desto besser.
Gebt einen Komplettpreis an, also incl. Maklercourtage. Bankmakler werden in der Regel mit einem hohen, Gehaltähnlichen Fixum bezahlt und einer kleinen Provision. Dies ist für euch ein Vorteil gegenüber einem unabängigen Maler, der aus der Courtage sein Einkommen komplett bestreitet. Hier ist der Bank weniger wichtig, dass die Immobilie Courtage einbringt, denn der Makler erhält ohnehin jeden Monat sein festes Fixum, d.h. u.U. ist man eher bereit, euer Komplettangebot anzunehmen.
Das sollte man natürlich nur machen, wenn man sich sicher ist die Immobilie auch wirklich kaufen zu wollen und zu können.
Die Bank will auf jeden Fall schnellstmöglich verkaufen, denn sie weiß nun, dass sie vom Gläubiger kein Geld bekommen wird.
Nun gibt es einige Möglichkeiten, z.B. die Bank rechnet sich eine gute Beteiligung an einer Versteigerung aus, weil das Objekt in begehrter Lage liegt, oder die Bank möchte die Wohnung ertmal nicht vom Rest des Hauses trennen, etc. Dieses kann eine Entscheidung zu euren Ungunsten beeinflussen, die ihr aber durch einen realistischen Kaufpreis wettmachen könntet.
Ich würde mich mit der Abgabe eines Kaufpreisangebotes entweder an einen Rechtsanwalt oder einen unabhängigen Finanzierungsexperten wenden. Klar kostet das Geld, dürfte sich aber im Rahmen von 200 Euro bewegen.
Ansonsten, wenn ihr vorfühlen wollt: Auf jeden Fall den Makler ernst nehmen, sich zu einem persönlichen Gespräch verabreden. Falls einer von euch bislang eher unfreundlich war, würde ich den anderen zu dem Gespräch alleine schicken.
Ich kann mir aufgrund der Tatsache, dass die Bank euren mit dem Eigentümer besprochenen Kaufpreis kennt, eigentlich nur vorstellen, dass dieser zu niedrig ist, die Bank das Objekt im Ganzen verkaufen möchte oder, wie erwähnt, sich gute Verkaufschancen bei einer Versteigerung ausrechnet.
Ahja, klärt ab, am besten nehmt es in euer Kaufpreisangebot mithinein, dass das Objekt zu einem verabredeten Termin leergestellt wird und erst danach der Kaufpreis fließt bzw. ein Teil des Kaufpreises bis zu diesem Moment von euch einbehalten werden kann.
Denn der Verkäufer, der womöglich keinen Cent vom Verkaufserlös sehen wird, muss nicht unbedingt willig sein auszuziehen, bzw. kann sich den Umzug und eine andere Wohnung u.U., nicht leisten, was seine Suche nach einer anderen Bleibe verzögern kann.
Falls ihr weitere, konkrete Fragen habt, beantworte ich diese gerne.
Viele Grüße,
Nina