Kann man die Maklercourtage eines Wohnungsmaklers wegen Schlechtleistung kürzen? Maklervertrag kam zwischen Vermieter und Makler zustande. Mieter müssen Maklerprovision zahlen und wurden von Makler mit Ihren Interessen nicht berücksichtigt, im Gegenteil erfolgte seitens des Maklers Interessenvertretung für Vormieter und Vermieter. Kann jemand was Rechtliches dazu sagen? Kann man die Provision kürzen? Gibt es andere Möglichkeiten? Danke für Rat und Tips.
Hallo guten Tag,würde dir Raten den Mieterbund anzu rufen.Das kostet dich als Mieter nix.Liebe grüße anna
Hallo,
sorry, kann dazu leider keine auskunft geben
Mfg
Hallo Heike, tut mir leid, mit Maklerwesen kenne ich mich nicht aus- es gibt den zivilrechtlichen Tatbestand der sog. Schlechterfüllung eines Vertrages. Ich denke, der „greift“ in diesem Fall, möchte aber keine fehlerhafte Auskunft geben. Bitte wende Dich an einen anderen wer-w-was-Teilnehmer, sorry. Gruß Achim
sorry bin ich überfragt
Das müssen Sie - wenn möglich - mit Zeugen nachweisen können oder schriftliche Dokumente dazu haben.
Ansonsten sehe ich da nur schwer Chancen.
MFG
Vippi
Hallo,
wie schon richtig bemerkt: Der Vertrag kam zwischen Vermieter und Makler zustande. Der Makler schuldet dem Vermieter eine Leistung, nicht den Mietinteressenten. Klingt blöd, ist aber so.
Gruß
Horst
Hallo Horst,
goldrichtig. Vertrag nicht mit Mietern, deshalb kein Anspruch auf Maklerprovision von Mietern! Klingt blöd, ist aber so.
Viele Grüße
Hallo Heike,
was willst Du mir mit Deiner Antwort auf die 8 Monate zurückliegende Fragestellung sagen?