Maklerprovision, Makler, Verwalter

Hallo,

Mieter M mietet unter Inanspruchnahme der Dienste des Maklers Mak eine Wohnung vom Vermieter V.
Der Makler kassiert nach Vertratgsabschluss die vereinbarte Provision. Der V tritt nie in Erscheinung, ausser als Vertragspartner des M.

Der Makler nimmt nun alle Verwaltungstätigkeiten wahr, ist Ansprechpartner für den M, vertritt deutlich die finanziellen Interessen de V usw.

Nach Ansicht von M ist dies rechtswirdig. Kann er die Provision zurückfordern? Wen ja, wielange nach Abschluss des Vetrages?

Danke und Grüße,

samson

Hallo

Objekte, die ein Makler im Bestand einer Hausverwaltung hat, sind m.E. von der Provisionspflicht ausgenommen.

Gruß

Hallo Samson,

wie Irene schon richtig gesagt hat, darf der Verwalter keine Vermittlungs- / Maklergebühren berechnen. Aber wer sagt, dass die Verwaltungstätigkeit nicht erst nach der Vermittlung begonnen hat ? Vielleicht war der Eigentümer so begeistert von der Arbeit des Maklers, dass er ihn anschließend weiter beauftragt hat …

Ich würde dem Mieter empfehlen, sich mal bei den neuen Nachbarn umzuhören, ob die den Makler schon aus früherer Zeit als Verwalter kennen. Sobald sich herausstellt, dass der bereits die ganze Zeit als Verwalter tätig ist, würde ich ihm das per Einschreiben / Rückschein mitteilen, ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben oder alternativ direkt die Rückzahlung der scheinbar zu Unrecht berechneten Gebühren fordern, je nach aktuellem bzw. für die Zukunft gewünschten Verhältnis zum Verwalter.

Und was die Fristen angeht … sorry, keine Ahnung.

Gruß
Jürgen

keine Provision bei verwalteten Objekten
Genau so ist das, das Wohnungsvermittlungsgesetz drückt genau diesen Zusammenhang eindeutig aus.

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