Hallo,
ich freue mich über eure Hilfe bei folgendem Szenario:
Ein Makler gibt in seinem Internetangebot bei einer Mietwohnung als Provision 1,76 KM inkl. 19% MWSt. an. Ein Interessent ruft ihn an, verabredet einen Besichtigungstermin. Nach der Besichtigung erhält er zwei Tage später einen Anruf, dass er in der engeren Auswahl ist und dem Vermieter in der nächsten Woche vorgestellt werden soll. Innerhalb dieser zwei Tage muss der Makler das Internetangebot verändert haben: Die Provision lautet nun 2,38 KM inkl. 19% MWSt. Der Interessent hats einfach nur zufällig gesehen… Nun hoffentlich sein Glück: Er hat einen Ausdruck als pdf von dem ursprünglichen Angebot (mit Datum und Uhrzeit des pdf-Drucks versehen). Hilft ihm dieser Ausdruck nun, sodass er sich im Falle eines Mietvertragsabschlusses auf die geringere Provision berufen kann (…in der Annahme dass man bereits konkludent einen Maklervertrag mit 1,76 KM Provision abgeschlossen hat)? Oder muss er sich, wenn er denn unbedingt die Wohnung haben möchte, auf die mit mal höhere Provision einlassen? Er hat den Makler diesbezüglich noch nicht weiter angesprochen und möchte das Treffen mit dem Vermieter abwarten.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
will der Mieter unbedingt die Wohnung haben, muss er seinen geminderten Anspruch wahrscheinlich gerichtlich einklagen. Da der Kläger immer in Vorkasse gehen muss ist dies so gut wie ausgeschlossen. Ich halte es für kostengünstziger auf Wohnungen dieses Maklers zu verzichten. Ein Mietverhältnis was mit einer Klage beginnt, hält meist nur bis zur nächst möglichen ordentlichen kündigung, da das Vertrauensverhältnis von vornherein gestört ist.
m.W. gilt immernoch die Vereinbarung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (und sei es konkludent)vorlag. Wurde also nicht anderes als die 1,76% vereinbart, gilt diese Angabe.
Ich würde allerdings nicht nur das Gespräch mit dem Vermieter abwarten, sondern auch die Rechnung des Maklers. Warum schlafende Hunde wecken? Schließlich könnte es sein, dass der Makler einen vermeidlich „besseren“ Mieter präsentiert, der nach dem nachträglich geänderten Angeot abschließen würde.
Also besser Rg abwarten und dann ggf. reklamieren.