Maklerprovision obwohl Makler nichts tut?

Fehlanzeige, unterschrieben haben wir nichts! Wie gesagt, zusammen mit dem Exposé zum Haus wird auf die AGBs hingewiesen, die auch die Provisionsvereinbarungen enthalten.
Zwischen uns und der Maklerin wurden keine schriftlichen Verträge geschlossen.

Hallo Herr Zwilling,

genau das werden wir tun. Mittlerweile hat sich der Verkäufer bei mir gemeldet und mir bestätigt, dass er immernoch an UNS verkaufen möchte.
Wir sollen auch vorbeikommen, um zu klären was im Haus und auf dem Grundstück verbleiben soll/kann.
Bei der Gelegenheit rede ich ihm dann ins Gewissen seiner Maklerin deutlich zu machen, dass wir nicht einverstanden sind und nicht einsehen sie vollständig zu entlohnen.
Ich werde Bericht erstatten was passiert ist. Vorausgesetzt wir kommen irgendwann dazu den Kaufvertrag zu unterzeichen :wink:
Danke und Gruß

Sie beruft sich dann auf die Tätigkeit als Nachweismakler ( da genügt die Nennung der Adresse) denke mal Sie sollten zu einem Anwalt gehen.

Fehlanzeige, unterschrieben haben wir nichts! Wie gesagt,
zusammen mit dem Exposé zum Haus wird auf die AGBs
hingewiesen, die auch die Provisionsvereinbarungen enthalten.
Zwischen uns und der Maklerin wurden keine schriftlichen
Verträge geschlossen.

Hallo Schlo,

ja es ist so, die Maklerin hat Anspruch auf Ihre 4%.
Die Provision ist eine Vermittlungsgebühr. Alle anderen Arbeiten sind eine zusätzliche Leistung die dem Makler frei stehen. Da sich die Maklerin nicht mehr kümmert, zeigt mir, das sie von Kundenbindung und Service nichts wissen will - Schade eigentlich - und auch nicht gut für den Ruf anderer Kollegen. Ich kann dir nur sagen du bist an eine nicht sehr nette Maklerin geraten. Wenn du die komplette Adresse von dem Eigentümer hast, kannst du sämtliche Anfragen mit Ihm besprechen, auch den Kauf tätigen. Die Maklerprovision steht der Maklerin zu. Es ist eben nur eine *Vermittlungs*-Gebühr.

LG Manu