Maklerprovision obwohl Makler nichts tut?

Hallo,
wir haben uns vor ca. 2 Monaten ein Haus über eine Maklerin zeigen lassen und uns kurz darauf entschieden das Haus zu kaufen. Die Provision liegt bei 4% zzgl MwSt. was ich von der Gesamtsumme her in Ordnung finde.
Der Punkt ist nur leider, dass die Maklerin nichts tut. Ich habe sämtliche Unterlagen (bis auf einen aktuellen Grundbuchauszug) selbst vom Verkäufer organisiert. CAD Pläne mit Hilfe von händischen Zeichnungen des Verkäufers gezeichnet (die ich natürlich auch persönlich bei ihm abgeholt habe) und bin irgendwie auch immer die, die anruft. So wie auch am vergangenen Montag. Frau Maklerin sagte zu sich am gleichen Abend zurückzumelden, das ist jetzt 5 Tage her.
Mich wundert es, das die gute Frau es nicht für nötig hält sich zu melden. Schließlich verdient sie an dem Geschäft ja ne Menge Geld. Es stellt sich mir nur die Frage, ob ihr dieses Geld überhaupt zusteht, wo doch ich die ganze Arbeit habe, weil sie ihren Aufgaben nicht nachkommt. Was kann ich tun?

Ich gehe davon aus, dass die Abwicklung des Kaufes nicht in Frage steht und wir die einzigen Interessenten sind…es kommt als definitiv zu einem Abschluss.

Danke und Grüße
die Schlo

Hallo,

zunächst vorneweg die Frage, ob ihr der Maklerin irgend etwas unterschrieben habt. Wenn nicht, dann ist das ganze sowieso hinfällig. Wenn ja, hat sie prinzipiell Anspruch auf die Provision. Ich würde aber mit dem Verkäufer sprechen, ob er da nicht mal ein klärendes Wort mit der Maklerin sprechen kann. zu rNot würde ich auch mal bei einem Rechtsanwalt nachfragen. Die Auskunft kostet notfalls sicherlich weniger, als die gesamte Provision. :wink:
Hoffe, ich konnte weiterhelfen. Viel Erfolg.
Gruß picasso

Vertragsabschluss
Hallöchen :smile:
Der Maklervertrag an sich ist ja mit Besichtigung des Hauses und Kaufzusage zustanden gekommen. Rechtlich stehen der Maklerin die 4% eindeutig zu auch wenn wir nichts unterschrieben haben, denke ich. Ich bin auch gerne bereit die zu bezahlen, wenn ich eine entsprechende Gegenleistung für dieses Geld bekomme.
Der Punkt ist der, dass mein Mann vor ca. 4 Wochen mit der Maklerin gesprochen und ihr unsere Unzufriedenheit erklärt hat. Er hat ihr auch klar gemacht, dass die Dinge, die ich erledigt habe eigentlich ihre Aufgaben gewesen wären. Daraufhin hat sie sich auch sofort um einen aktuellen Grundbuchauszug gekümmert und mich 3 x angerufen um mich zu beruhigen und sich zu entschuldigen. Mein hatte ihr zu verstehen gegeben, dass ich eher die hysterische bin, die ihm permanent auf den Keks geht und er das Haus nicht haben muss, sondern dass ich es „will“. Sind die Taktik gefahren, dass ich’s unbedingt haben möchte und mein Mann erst noch überzeugt werden will…außerdem ist er ja der Bezahler (denkt Frau Maklerin).
Vielleicht muss er sie auch anrufen und ich lass es einfach sein?

Vertragsabschluss
Hallöchen :smile:
Der Maklervertrag an sich ist ja mit Besichtigung des Hauses und Kaufzusage zustanden gekommen. Rechtlich stehen der Maklerin die 4% eindeutig zu auch wenn wir nichts unterschrieben haben, denke ich. Ich bin auch gerne bereit die zu bezahlen, wenn ich eine entsprechende Gegenleistung für dieses Geld bekomme.
Der Punkt ist der, dass mein Mann vor ca. 4 Wochen mit der Maklerin gesprochen und ihr unsere Unzufriedenheit erklärt hat. Er hat ihr auch klar gemacht, dass die Dinge, die ich erledigt habe eigentlich ihre Aufgaben gewesen wären. Daraufhin hat sie sich auch sofort um einen aktuellen Grundbuchauszug gekümmert und mich 3 x angerufen um mich zu beruhigen und sich zu entschuldigen. Mein hatte ihr zu verstehen gegeben, dass ich eher die hysterische bin, die ihm permanent auf den Keks geht und er das Haus nicht haben muss, sondern dass ich es „will“. Sind die Taktik gefahren, dass ich’s unbedingt haben möchte und mein Mann erst noch überzeugt werden will…außerdem ist er ja der Bezahler (denkt Frau Maklerin).
Vielleicht muss er sie auch anrufen und ich lass es einfach sein?.

Liebe Schlo,
Als erstes: Ich bin kein Jurist, so dass das Folgende bitte nicht als Rechtsberatung zu werten ist.
An das Zustandekommen eines provisionspflichtigen Maklervertrages zwischen Makler und Kaufinteressent sind wenige Bedingungen geknüpft. Voraussetzung ist, dass der Interessent in Kenntnis des Provisionsverlangens weitere Maklerleistungen in Anspruch nimmt, der Makler die Gelegenheit zum Abschluss des Kaufvertrages nachgewiesen hat (Exposé) und dem Kunden durch Nennung des Verkäufers die Möglichkeit gibt, dass sich der Interessent bei Bedarf auch direkt mit dem Verkäufer in Verbindung setzen kann. Auf letzteres kann auch verzichtet werden, wenn der Käufer bspw. in der Immobilie wohnt oder die Anschrift auf Unterlagen zu finden ist, die der Makler dem Kaufinteressenten übergibt. Diese Bedingungen scheinen hier alle erfüllt zu sein, denn auch die Vereinbarung einer Besichtigung bereits eine „Inanspruchnahme weiterer Maklerleistungen“. Damit ist der Provisionsanspruch als Nachweismakler im Falle des Erwerbs rechtlich entstanden.
Was Makler – glücklicherweise fast immer – darüber hinaus leisten, ist Service, der in den letzten Jahren das Berufsbild des Maklers wesentlich bestimmt. Dazu gehört natürlich auch die Übergabe aller relevanten Unterlagen und die Beschaffung fehlender Unterlagen von Behörden, die Verhandlung mit dem Verkäufer, Klärung behördlicher Belange, Unterstützung bei der Übergabe und vieles mehr.
Weshalb es noch nicht zum Abschluss des Kaufvertrages gekommen ist, kann ich nicht nachvollziehen und finde ich sehr ungewöhnlich.
Haben Sie Ihr Erwerbsinteresse deutlich formuliert, ist man sich über Kaufpreis, Übergabezeitpunkt und weitere Randbedingungen einig?
Dass der Makler Ihnen keine Zeichnungen übergibt, kann natürlich daran liegen, dass der Eigentümer selbst keine hat.
Es gehört nicht zu den Aufgaben eines Maklers, Aufmaße anzufertigen und ich kann aus Haftungsgründen den Maklern auch nur dringend davon abraten, eigene Aufmaße ohne Haftungsauschluss zu übergeben.
Ich würde mich als Kaufinteressent schriftlich an die Maklerin wenden, das Kaufangebot nochmals formulieren und um Veranlassung eines Kaufvertragsentwurfes bis zum ……. bitten.
Eine Kopie dieses Schreibens würde ich an die Verkäufer senden.
Mir ist nicht klar, woran es liegen könnte, dass ein Kaufvertrag nicht längst geschlossen wurde.

Es ist ein häufig verwendetes Argument von Kaufinteressenten, die Leistung eines Maklers an der einen durchgeführten Besichtigung und der Übergabe einiger Unterlagen festzumachen, um daraus abzuleiten, dass er die Provisionszahlung „nicht wert“ wäre. Es wird häufig vergessen, dass diesen wenigen eigenen Terminen eine Kette von Tätigkeiten des Maklers vorausging. Üblicherweise hat der Makler bis zur Findung eines Kaufinteressenten sehr viel Zeit und Geld in die Bewerbung der Immobilie gesteckt und häufig auch schon viele Besichtigungstermine mit anderen Interessenten durchgeführt. Da der Makler seine Provision nur im Erfolgsfall verdient, trifft die Zahlung dann am Ende diesen einen Käufer, der die Immobilie letztendlich erwirbt. Um das zu verstehen, sollte sich jeder Interessent vergegenwärtigen, wie oft er bis zur Findung seiner Kaufimmobilie kostenlos die Maklerleistungen andere Makler in Anspruch genommen hat.
Beste Grüße

Fakt ist, wenn Sie nichts unterschrieben haben, dann hat sie gar keinen Anspruch auf die Provision!!!

Gruß

Picasso

Auch Dir vielen Dank Smartfelix!
Der Maklervertrag ist zustandegekommen, das sehe ich auch so. Auch wenn mir ein solcher nie vorlag. Ich habe allerdings die AGBs auf der Homepage der Maklerin zur Kenntnis genommen die alle Vorteile des Maklerdaseins aufzeigen^^.
Wie gesagt unsere Kaufabsicht ist absolut eindeutig und nicht missverständlich formuliert.
Der Notartermin fand deshalb noch nicht statt, weil der Verkäufer derzeit in Trennung von seiner Frau lebt und kurz vor der Scheidung steht. Um den Termin abschließen zu können muss erst sie ihren Teil des Grundstückes an ihn übertragen. Diese Übertragung hätte stattfinden sollen in der 25/26KW. Da das mittlerweile 2 Wochen her ist und der Juli auch langsam zuende geht wundert mich die untätigkeit der Maklerpartei umso mehr.
Und ärgern tut es mich, dass ich die Zusage für einen Rückruf bekomme und sich dann 5 Tage niemand meldet. Nicht mal um zu sagen, dass es nichts zu sagen gibt. Die Abwicklung des Kaufes wurde uns bis Ende Juli „zugesagt“. Wenn dem jetzt nicht so sein sollte, ist das auch kein Beinbruch, ich muss es nur wissen.

Übrigens war das Haus genau 2 Tage im Netz und die Maklerin hat einen Samstag damit zugebracht 3-5 Interessenten herumzuführen und ein buntes Exposé zu erstellen…von da an ging es nur noch bergab, bildlich gesprochen :wink:

§ 1 Maklervertrag

Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bez. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des umseitigen Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressen-ten zu den nachfolgenden Bestimmun-gen zustande.

Wenn Sie diesen Vertrag auch so unterschrieben haben, dann ist das so. Tatsache ist, dass ein Makler erst Anspruch auf eine Provision hat, wenn er einen sog. Nachweisauftrag unterschrieben bekommen hat. Ich spreche aus Erfahrung, habe selbst so einen Prozeß mal vor Gericht verloren, weil ich keine Unterschrift hatte.
Ich würde auf jeden Fall einen RA oder Notar fragen.

Gruß
picasso

Hallo Schlo,

ich muss Sie leider enttäuschen, das einzige was der Makler tun muss ist Ihnen sowohl das Objekt und den Verkäufer nach zu weisen, beides hat er getan. Er muss Sie noch ausdrücklich, am besten schriftlich darauf hinweisen, das er eine Provision für die Vermittlung erhält. Der Makler muss ansonsten nichts weiter tun.

Dies ist natürlich kein zeitgemäßes Vorgehen, da die allgemeine Meinung von mehr Serviceleistung ausgeht, aber es ist kein Standard und auch kein muss vom Makler. Wobei man sagen kann das Sie mit der Maklergebühr günstig wegkommen, es geht weit aus teurer.

Sie können versuchen Ihm, da sind Sie leider in der Beweispflicht, nachzuweisen dass Sie vorher bereits von der Immobilie als auch vom Verkäufer wussten oder dass der Sie nicht auf die Provision hingewiesen hat.
Es ist allerdings sehr schwierig.

Viele Grüße
Ihr Exp.

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Auch Dir vielen Dank Smartfelix!
Der Maklervertrag ist zustandegekommen, das sehe ich auch so.
Auch wenn mir ein solcher nie vorlag. Ich habe allerdings die
AGBs auf der Homepage der Maklerin zur Kenntnis genommen die
alle Vorteile des Maklerdaseins aufzeigen^^.

Der Maklervertrag kommt durch konkluentes Handeln zustande und wird regelmäßig nicht vorgelegt oder unterschrieben. (Makler sagt: Ich biete an, Bedingung ist Provision, Käufer sagt, will ich sehen/haben, obwohl ich die Bediungung kenne.)

Verkäufer derzeit in Trennung von seiner Frau lebt und kurz
vor der Scheidung steht. Um den Termin abschließen zu können
muss erst sie ihren Teil des Grundstückes an ihn übertragen.
Diese Übertragung hätte stattfinden sollen in der 25/26KW. Da
das mittlerweile 2 Wochen her ist und der Juli auch langsam
zuende geht wundert mich die untätigkeit der Maklerpartei umso
mehr.

Das wundert mich auch sehr, zumal es ja bei Scheidungen doch häufiger vorkommen soll, dass die Partner sich nicht friedlich trennen und vom Zustandekommen dieses Termins ja alles folgende abhängt.

Und ärgern tut es mich, dass ich die Zusage für einen Rückruf
bekomme und sich dann 5 Tage niemand meldet. Nicht mal um zu
sagen, dass es nichts zu sagen gibt. Die Abwicklung des Kaufes
wurde uns bis Ende Juli „zugesagt“. Wenn dem jetzt nicht so
sein sollte, ist das auch kein Beinbruch, ich muss es nur
wissen.

Das ist auch sehr ärgerlich. Ich würde im eigenen Interesse den Verkäufer selbst anrufen, wenn die Maklerin nicht arbeitet. Sollte die Ehefrau die Übertragung noch nicht vorgenommen haben, besteht ja auch die Möglichkeit, dass beide Eigentümer als Verkäufer auftreten.

Übrigens war das Haus genau 2 Tage im Netz und die Maklerin
hat einen Samstag damit zugebracht 3-5 Interessenten
herumzuführen und ein buntes Exposé zu erstellen…von da an
ging es nur noch bergab, bildlich gesprochen :wink:

Sowas passiert schon mal, ist aber sehr sehr selten.
Dafür gibt es andere Immobilien, die monatelang beworben und besichtigt werden und plötzlich entscheidet sich Eigentümer nicht mehr zu verkaufen oder zu vermieten oder den Kinder zu übertragen oder oder oder…

Beste Grüße

Der Maklervertrag kommt durch konkluentes Handeln zustande

Sehe ich genauso.
Sollte es denn wirklich noch zu einem Abschluss kommen, wird die Maklerin auch bezahlt. Allerdings würde ich die Maklerin entsprechend schriftlich über meine Unzufriedenheit des Gesamtablaufes informieren und sie bitten uns mit ihrer Provision von sich aus etwas entgegen zu kommen. Ich meine, dass sie das eventuell sogar tun würde.

Das ist auch sehr ärgerlich. Ich würde im eigenen Interesse
den Verkäufer selbst anrufen, wenn die Maklerin nicht
arbeitet. Sollte die Ehefrau die Übertragung noch nicht
vorgenommen haben, besteht ja auch die Möglichkeit, dass beide
Eigentümer als Verkäufer auftreten.

Mit dem Verkäufer rede ich kein Wort mehr, bis nicht der Vertrag unterschrieben ist. Er ist ein „linker Hund“ und hat uns schon mehrmals versucht gegeneinander auszuspielen.

Beide Eigentümer als Verkäufer: Diesen Gedanken hatten wir auch schon, allerdings haben wir das Gefühl, dass der Verkäufer den Verkauf „an seiner Frau vorbei“ regeln möchte, vielleicht sogar am liebsten warten möchte bis die Scheidung durch ist.

Ich tippe, dass entweder er nicht an Telefon geht oder sagt, dass sie uns hinhalten soll. Aus welchen Gründen auch immer.

Übrigens war das Haus genau 2 Tage im Netz…
…plötzlich entscheidet sich Eigentümer
nicht mehr zu verkaufen oder zu vermieten oder den Kinder zu
übertragen oder oder oder…

Ich fürchte, dass weder Maklerin noch Verkäufer mit einem so raschen Verkauf des Hauses gerechnet haben und beide sehr überrascht waren.
Mir geht nur langsam die Lust am Haus flöten, weil ich mich andauernd ärgern muss, dass nichts passiert.

Ich denke ohne Anruf kommen wir da nicht weiter.

In dem Sinne vielen Dank für Deine Hilfe :smile:

Grüße und entspanntes Wochenende
Die Schlo

Beste Grüße

Er muss Sie noch ausdrücklich, am
besten schriftlich darauf hinweisen, das er eine Provision für
die Vermittlung erhält. Der Makler muss ansonsten nichts
weiter tun.

ich denke die Unterschrift wird dann mit Unterzeichnung des Notarvertrages fällig.

Dies ist natürlich kein zeitgemäßes Vorgehen, da die
allgemeine Meinung von mehr Serviceleistung ausgeht, aber es
ist kein Standard und auch kein muss vom Makler. Wobei man
sagen kann das Sie mit der Maklergebühr günstig wegkommen, es
geht weit aus teurer.

Üblich sind in unserer Region 7,16%. Und die Maklerin hat auch mehrmals betont, dass sie ja nur 4% nehmen würde…rechtfertigen tut dass ihre Einstellung uns gegenüber meiner Meinung nach jedoch nicht.

Sie können versuchen Ihm, da sind Sie leider in der
Beweispflicht, nachzuweisen dass Sie vorher bereits von der
Immobilie als auch vom Verkäufer wussten oder dass der Sie
nicht auf die Provision hingewiesen hat.
Es ist allerdings sehr schwierig.

Ich möchte mich nicht um die Provision drücken. Ich hielte es nur für angemessen sie aufgrund der Sachlage zu reduzieren.

Viele Grüße
Ihr Exp.

und danke auch für Ihre Tipps :smile:

Die Frage ist wie seid ihr auf das Objekt aufmerksam gewurden?? Wenn Ihr die Anschrift des Objektes/Verkäufers bekommen habt um den Kontakt herzustellen dann wird mit Abschluss eines Hauptvertrages die Provision fällig aber es gibt möglichkeiten die man nutzen könnte um eine beidseitige einigung zu finden!

Mfg

Basaran
017660012094

Hallo Basaran,

wir sind über’s Internet auf das Haus aufmerksam geworden. Die Maklerin hatte die Anzeige online geschalten. Wir haben also über das Kontaktformular Interesse bekundet und sie hat uns dann das Haus gezeigt.
Bis zu dem Punkt war sie noch ambitioniert :wink:

Und ich denke reden wäre hier wohl die richtige Möglichkeit, um sich mit ihr einig zu werden. Der Verkäufer ist mittlerweile auch schon „genervt“. Vielleicht kann er ja auch noch zureden.

Sucht euch einen Anwalt in Maklerrecht! Und versucht auf eine einigung zu kommen denn die Maklerin hat somit den kontakt zum Eigentümer hergestellt und das ende der gesichte wird sein das es zum Kaufvertrag kommen wird. Also Provision verdient! Aber besteht bei der Maklerin das sie Ihre Provision vom Eigentümer einholen soll!

Mfg

Basaram

Bitte alles schriftlich fixieren mit der maklerin!

Sucht euch einen Anwalt in Maklerrecht! Und versucht auf eine einigung zu kommen denn die Maklerin hat somit den kontakt zum Eigentümer hergestellt und das ende der gesichte wird sein das es zum Kaufvertrag kommen wird. Also Provision verdient! Aber besteht bei der Maklerin das sie Ihre Provision vom Eigentümer einholen soll!

Mfg

Basaram

Bitte alles schriftlich fixieren mit der maklerin!
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Sucht euch einen Anwalt in Maklerrecht! Und versucht auf eine einigung zu kommen denn die Maklerin hat somit den kontakt zum Eigentümer hergestellt und das ende der gesichte wird sein das es zum Kaufvertrag kommen wird. Also Provision verdient! Aber besteht bei der Maklerin das sie Ihre Provision vom Eigentümer einholen soll!

Mfg

Basaram

Bitte alles schriftlich fixieren mit der maklerin!

Hallo,

die Maklerkollegin verhält sich wirklich sehr seltsam. Jeder Dienstleister sollte darauf achten, dass die Beteiligten nach dem Geschäft positive Empfehlungen aussprechen.
Rein rechtlich hat die Maklerin einen Provisionsanspruch, wenn es zu einer erfolreichen Vermittlung gekommen ist. Dieses scheint in Ihrem Fallo so zu sein.
Sprechen Sie die Maklerin doch einfach deutlich an. Ggf. gemeinsam mit den Verkäufern.

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Zwilling
Zwilling Immobilien

Guten Tag, Sie werden sicher bei der Maklerin einen Vertrag unterschrieben haben und somit ist ein Nachweis entstanden und sie sind damit auch verpflichtet die Maklergebühren zu zahlen. Aber wenn Sie sichergehen wollen, sollten Sie mit dem Vertrag einen Anwalt aufsuchen und das klären lassen, weil ich nichts über den Maklervertrag sagen kann.