Hallo, wir wohnen jetzt seit einiger Zeit in einer neuen Wohnung zur Miete. Wir sind damals auf diese Wohnung aufmerksam geworden, weil sie unserer alten Wohnung gegenüberliegt und wir mitbekommen hatten, dass die Vormieter ausgezogen waren. Wir haben uns direkt an die Eltern des Eigentümers gewandt, die im selben Haus wohnen. Diese haben uns die Wohnung gezeigt und später den Kontakt zu dem Eigentümer hergestellt.
Der Eigentümer hat damals erwähnt, dass er auch einen Makler eingeschaltet hatte, aber versuchen wollte, die Kosten zu umgehen. Später ist diese Thema dann nicht mehr zur Sprache gekommen und wir haben mit dem Eigentümer einen Mietvertrag abgeschlossen (ohne irgendeinen Hinweis auf eine Maklerprovision).
Nun ist die erste Nebenkostenabrechnung bei uns angekommen mit dem Zusatz „Zzgl. verauslagte Maklercourtage“.
Hat der Vermieter das Recht, die von ihm wohl schon bezahlte Maklerprovision von uns zu verlangen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!