Maklerprovision ohne erbrachte Leistung?

Hallo, wir wohnen jetzt seit einiger Zeit in einer neuen Wohnung zur Miete. Wir sind damals auf diese Wohnung aufmerksam geworden, weil sie unserer alten Wohnung gegenüberliegt und wir mitbekommen hatten, dass die Vormieter ausgezogen waren. Wir haben uns direkt an die Eltern des Eigentümers gewandt, die im selben Haus wohnen. Diese haben uns die Wohnung gezeigt und später den Kontakt zu dem Eigentümer hergestellt.

Der Eigentümer hat damals erwähnt, dass er auch einen Makler eingeschaltet hatte, aber versuchen wollte, die Kosten zu umgehen. Später ist diese Thema dann nicht mehr zur Sprache gekommen und wir haben mit dem Eigentümer einen Mietvertrag abgeschlossen (ohne irgendeinen Hinweis auf eine Maklerprovision).

Nun ist die erste Nebenkostenabrechnung bei uns angekommen mit dem Zusatz „Zzgl. verauslagte Maklercourtage“.

Hat der Vermieter das Recht, die von ihm wohl schon bezahlte Maklerprovision von uns zu verlangen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

  1. hat maklerprovision in einer betriebskostenabrechnung nichts zu suchen, also bitte deinen vermieter die abrechnung zu ändern und:
  2. bitte den vermieter eine previsionsrechnungskopie und einen zahlungsnachweis zur verfügung zu stellen
  3. schicke das zudann (wenn du es bekommen solltest - ich vermute nicht-es wird sich einfach von selbst erledigen) deinem finanzamt und frage, ob dort bekannt ist, dass der makler die umsatzsteuer aus dieser rechnung abgeführt hat. lege kopie der falschen abrechnung bei!
  4. warte dann, was passiert.
  5. fürchte dich nicht, es gibt keinen rechtsweg, der dich benachteiligen sollte, außer, du hast jemanden unterzeichnet, dass du etwaige vom mieter an makler verauslagte provisionen schuldest!

Hallo, natürlich nicht. Wenn vereinbart wurde, dass dbzgl keine Kosten anfallen und im Mietvertrag nichts geregelt/erwähnt wurde, dürfen nachträglich keine Kosten erhoben werden.

Hi
nein ihr müsst nur eine Maklerprovision bezahlen, wenn der Makler eine Dienstleistung erbracht hat. Dazumüsstet ihr eigentlich bei dem Makler einen Vertrag unterzeichnet haben. Nur dann hat er einen Rechtsanspruch auf Provision.
mfg peter