Maklerprovision ohne Leistung zulässig ?

Hallo ein freundliches Hallo in die Runde,ab wann ist ein Vertrag zwischen einem Mietwohnungssuchenden zustande gekommmen
und ab wann ist eine Maklerprovision fällig ?
Folgende Situation: In einenm Immobilienportal wird eine möbilierte 1 Zimmer Wohnung für 1-6 Monate angeboten.Der Vermittler ist ein Makler der sonst nur mit mit Immobilienverkauf sein Geld verdient. Hier kennt er aber den Vermieter und hat dessen möblilierte Wohnung ins Web gestellt. Ein Interessent bekundet sein Interesse im Interntportal via E-Mail Vorlage. Am gleichen Tag ruft der Makler an und bietet Besichtigungstermine tagsüber an. Der Interessent hat aber nur am Abend Zeit und bekommt die Adresse des Vermieters, schaut das Appartement alleine an und zieht schon am nächten Tag ein und der Mietvertrag wird direkt und in Abwesenheit des Maklers mit dem Vermieter für zunächst 2 Monate geschlossen.
Der Draht zum Vermieter ist sehr gut und die 1. Miete und Kaution wurden bar und cash bei Einzug bezahlt.
Soweit gbts nichts zu beanstanden.
Nach vier Tagen ruft der Makler an, der ausser der Bekanntgabe der Adresse und drei Telefonaten keine Leistung erbracht hat. Es wurde vom neuen Mieter auch kein Schriftstück unterschrieben das den Makler beauftragt hat. Nun ruft der Makler an und will ziemlich pampig und ganzb genau wissen, was abgeschlossen wurde und verlangt eine gestaffelte
Provision, angelehnt an die geplante Mietdauer.

Ebenso verlangt der Makler, dass der neue Mieter ihm binnen 3 Tagen verbindlich
mitteilen müsse., wie lange er dort wohnen bleibe, damit die Provision wie folgt gezahlt würde.

Da der neue Mieter aus gesundheitlichen Gründen und nun hinzugekommener Arbeitslosigkeit (aufgrund schwerer Krankheit und bestehender 50% Schhwerbehinderung)
derzeit nichts langfristig planen kann ! Nun setzt der Makler ihn telefonisch unter Druck, indem er einen Beendigunjg des Mietbverhältnisses in Aussicht stellt, wenn man der Mieter sich nicht langfristug festlege. Immerhin gäbe es jetzt einen anderen Interessenten der sofort für 6 Monate abschleßen würde und bis der heute (also 3 Tage Reaktionszeit für den neuen MIeter), Bescheid bekommen müsse. Der in Abwesenheit des Maklers geschlossene Mietvertrag läuft für zunächst 2 Monate mit der Option für de Mieter 14 Tagen vor Ablauf eines Monats zu verlängern. Eine persönliche Begegnung zwischen Makler und Mieter hat es bis dato nicht gegeben.

Der Makler verlangt dennoch auf Basis einer Monatsmiete eine gestaffelte Provision,die mit jedem Monat der Mietdauer mehr würde" Basisi
sind 400 EUR für 30qm möbliliert plus 100 Euro Nebenkosten incl.Strom ohne fixen Stellpatz oder Sonstigem. Der vermietete Wohnraum ist im
Dachstuhl im Hause des dort mit Freundin und zwei Kindern wohnenden Vermieters.Es gubt keinen separaten Eingang und nur einen Schlüssel für den Mieter. (Ich schildere das hier so genau, weil ich nicht weiß ob es RelevanZ auf den Provisionsanpruch des Maklers haben könnte.)

1 Monat - 25% einer Monatsmiete von 400 EUR
2 Monate - 40% " " "
3 Monate - 50% usw.
6 Monate - 100% einer Monatsmiete

So das ist die Thematik und ich bin sehr dankbar für jeden Rat .
Danke !

Es wäre zunächst gut zu wissen, wie der Vermieter sich dazu verhält. Ist Ihm die Sachlage bekannt? Enthält der Mietvertrag eine hinweisende Klausel?
Ansonsten verstöst die Forderung wider Treu und Glauben.
Ohne festen Vertrag mit dem Mieter hat der Makler keine Chance den Mietvertrag rückgängig zu machen. Da ein Vertrag mit Ihm nicht besteht.
Für die Maklerprovision ist im Übrigen der Vermieter zuständig. Kann diese jedoch auf die Miete umlegen, was jedoch an der vereinbarten Höhe nichts ändert.

Hallo,

die „Leistung“ des Maklers ist die Veröffentlichung der Anzeige im Netz und die Aufgabe von Besichtigungsterminen. (Ohne die Anzeige im Netz durch den Makler wäre ein Mietvertrag nie zustande gekommen)

Die Provision wird fällig mit Abschluß des Mietvertrages.

Die Höhe der Provision richtet sich (wenn ich es richtig verstanden habe) nach Dauer des Mietvertrages. Wenn für 2 Monate abgeschlossen wurde, dann ist für 2 Monate Provision fällig. Sollte später verlängert werden, ist das Sache zwischen Mieter und Vermieter.

Ansonsten noch mal genau die Anzeige des Maklers im Netz lesen, was da zu seinen AGBs steht.

Schönes Wochenende
philine

NEIN!!
ein Makler muss bei der Wohnungsbesichtigung dabei gewesen sein. Auch wenn er einen Alleinauftrag zur Vermarktung hat, entfällt der Rechtsanspruch. Der Eigentümer der Wohnung kann jederzeit die Wohnung alleine vermieten/verkaufen, wenn der Makler nicht dabei ist. Das kann man auch durch irgendwelche AGB des Maklers nicht verhindern. Er hat Pech, wenn er krank oder verhindert ist. Die Rechtsprechung ist da eindeutig.
Der Makler annonciert auf eigenes Risiko, erst Recht, wenn er ohne Auftrag handelt.
Mit freundlichen Grüssen
B. Böker
www.abaco-berlin-charlottenburg.de

Hallo an die netten Menschen, die mir geantwortet haben und verzeih´ mir bitte, Bernd, dass ich die Antwortmöglichkeit auf Deinen Post hier nutze, aber ich habe es nicht gecheckt wie ich allen antwortem kann :frowning:

Also - Hi ALL :wink:

sorry, dass ich erst jetzt wieder wirklich eingeloggt bin, aber ich hatte eine Zeitlang keine eigene I-Net Verbindung mich aber bei letzten Besuch nicht ausgeloggt.

Back to Topic: Ich habe die Antworten aufmerksam gelesen und bemerkt, dass die Meinungen etwas auseinander gehen.

Daher hier noch ergänzende Infos, die von Euch angefragt wurden.

Wie stellt sich der Vermieter zu der Maklerforderung?
Nun, er mag sich nicht wirklich offen kommiten. Offiziell will er sich raushalten, aber faktisch steht er in freundschaftlicher Verbindung mit dem Makler.

Erst gab er sich sehr menschlich und sympathisch und vermittelte dem Mieter, dass er sein Schicksal bedauere und mitfühle. Das Thema Provison und Makler wurde vom Mieter bei dem ersten Gespräch, (also bei der Besichtigung ohne Makler,die zum Abschluss des Mietvertrages führte)angesprochen. Daraufhin kam sogar der Satz, dass er der Vermieter dem Makler evt. was erzählen wird,von wegen Eigenbedarf für die Tochter und Rücknahme der Vermietung, zumindest offiziell. Da war nämlich noch nicht klar, ob die Wohnung gemietet würde, weil eben diese dubiose Maklerforderung nicht nachvollziebar im Raum stand.
Als der Mietvertrag unterschrieben war und das Geld für 1. Miete + Kaution cash gezahlt wurde, war es anders.

Da kam die Aussage, man sei befreundet und habe schon oft Geschäfte mit dem Makler gemacht unde wollé es sich mit diesem nicht verderben. Und der Makler hätte ja jetzt neu angefangen. Fazit: Alles sehr schwammig.

Eure Frage nach dem genauen Mietobjekt
Es handelt sich um vollmöblilierten Wohnraum im Haus des Vermieters, ohne Waschmaschinenmöglichkeit, ohne fixe Parkmöglichkeit (man muss halt schauen, wo im Gelände was frei ist und ohne eigenen Eingang.
Desweiteren steht in dem vollmöbilierten Raum noch sehr viel Privatkrempel des Vermieters, die kleine Küche ist zu 50% mit Küchenmaschinen, Porzellan und Nippes voll. Der Mieter hat sich provisorisch selber Platz geschaffen und in Küche, Bad und Wohnraum die Sachen des Vermieters zur Seite geräumt. Nun wartet er seit 2 Wochen darauf, dass die Wohnung vom Privatzeug des Vermieters befreit wird.

Der Termin an diesem Wochenende wurde verschoben Immerhin ist das ja Mietfläche die vom Vermieter weiterhin als Unterstellmöglichkiet genutzt wird,oder ?
Der Mieter hat anfangs großzuegig eigeräumt, dass der Vermieter sich keinen Stress machen soll, aber mittlerweile sind es 14 Tage seit dem Bezug der Wohnung und jetzt kam schriftlich sogar die Aussage :
Das Ausräumen der vn mir wegen Ihres virzeitigen Einzuges in der Wohnung hinterlassenen Sachen kann diese Wochenende nicht stattfinden, da ich andere Verpflichtungen habe. Wir sprechen am besten telefonisch ab, wie wir das am verträglichsten machen.

Die ganze Sache hat sich im Übrigen noch weiter zugespitzt,aber um die Themen nicht völlig durcheinander zu bringen, werde ich ein neues Thema aufmachen (=Kündigungsfristen bei Kurzzeitvermietung . Es wäre natürlich hilfreich, wenn Ihr, die Ihr hier schon im Thema drin seid, die Frage auch lest und mir bitte wenn möglich antwortet ? Danke Euch und einen lieben Gruß in die Runde,

Grazie mille,
Lauralina

Hallo! der Makler hat seine Arbeit gemacht, als er die Anzeige geschaltet hat. du hasst die Adresse im netz gelesen und somit „dürch einen Makler“ erst auf diese Wohnung gestossen. So war bei mir auch. Ich habe den Makler per E-Mail kontaktiert, aber die Wohnung später dürch die private Anzeige des Verkäuvers gekauft. Nun hat der Makler nach 2 Wochen sich gemeldet und daraufbestanden, dass erstkontakt dürch Makler erfolgte. Somit war die Arbeit des Maklers gemacht. Mein Anwalt hat mir gesagt, dass es schwierig wird gegen Makler dürchzusätzen, und wir haben mit dem Makler etwas kleinere Provision ohne Gericht vereinbart.
Viel Glück