aus meiner Internetresearchen geht hervor, dass die Maklerprovionen als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden können, wenn Sie jedoch beruflich bedingt sind.
Wenn man z.B. nur ein paar Kilometer näher zu seiner Arbeitsstelle ziehen würde, kann man dann argumentieren, dass dies beruflich bedingt wäre?
Maklerprovision als Sonderausgabe wird sicherlich nur anerkannt, wenn es sich um ein Büro, Arbeitsräume handelt, oder dies beruflich notwendig ist (Umzug in eine andere Stadt).
Wenn es nur der Bequemlichkeit dient, dürfte das Finanzamt dies wohl in der EKST-Erklärung nicht akzeptiern.
es handelt sich nicht um Sonderausgaben, niemals nicht.
Es kann sich um Werbungskosten zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit handeln, wenn die Courtage für den Nachweis einer Wohnung bezahlt wurde, die den Weg zur Arbeitsstelle wesentlich verkürzt. Wesentlich bedeutet wenigstens eine Stunde arbeitstäglich, also eine halbe Stunde pro Weg.
Maklerprovision als Sonderausgabe wird sicherlich nur
anerkannt, wenn es sich um ein Büro, Arbeitsräume handelt,
oder dies beruflich notwendig ist (Umzug in eine andere
Stadt).
Wenn es nur der Bequemlichkeit dient, dürfte das Finanzamt
dies wohl in der EKST-Erklärung nicht akzeptiern.
als Sonderausgabe wohl nicht!
Mit dem Begriff hatte ich mich gar nicht beschäftigt, den hatte ich überlesen und mich auf das Thema Maklerprovision, absetzbar beschäftigt, wobei ich mir immer noch nicht sicher bin, ob man in seiner EKST-Erklärung als Privatperson Maklerprovisionen überhaupt absetzen kann.