Maklerprovision strittig, erbitten Hilfe

Hallo zusammen

Wir haben folgendes Problem:

Über die Webseite eines Immobilienbüros haben wir ein Haus (zum Kauf) gefunden.
Ein Expose des Objektes wurde uns per email zugesendet und ein Besichtigungstermin vereinbart.

Zeitgleich geht die Recherche zum Hauskauf weiter und wir finden bei „immobilienscout“ genau das vorher gefundene Haus, allerdings vom Besitzer privat angeboten.

Ein Anruf beim Besitzer bringt zutage, daß er gar keinen Maklervertrag mit dem Immobilienbüro abgeschlossen hat, sondern sich nur bereit erklärt hatte, dass dieser Makler das Haus in sein Angebot aufnehmen dürfe, wie gesagt ohne Maklervertrag oder Provisionsvereinbarung zwischen Verkäufer und Makler.

Der vereinbarte Besichtigungstermin wurde unsererseits sofort storniert. Es bleibt lediglich der Anruf beim Makler mit Zusendung des Exposes.

Frage: Sind wir dem Makler beim eventuellen Abschluss mit dem Verkäufer direkt eine Provision schuldig, obwohl kein direkter Vetrag zwischen den Parteien besteht, das Haus vom Besitzer ebenso öffentlich angeboten wurde und eine Besichtigung nicht zustande gekommen ist ?

Der Makler meint nämlich, ihm stünde die Provision in jedem Falle zu, da er mit dem Expose auf seine Provisionszahlung bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages aufmerksam gemacht habe und wir das Objekt ja schliesslich über Ihn angefragt hätten.

Vielen Dank für Eure Mithilfe !!

Grüße !

Hallo,

es passt vielleicht nicht so ganz zu der Frage, aber in Sachen Makler muss man aufpassen, wie die ZDF-WISO Redation vor ein paar Wochen feststellte:

http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/16/0,1872,7122864,00…

VG
Sebastian

hallo!

Wollen kann der Makler viel aber ob er es auch kriegt ist ne andere Frage.
Ich bin selber in der Branche tätig und wenn er vom Hausbesitzer ein Haus anbietet ist er selber schuld weil wenn jemand kauft muss derjennige keine Provision bezahlen weil ja nicht mal ein Vertrag besteht.

Im Grunde dürfte der Makler ohne Maklervertrag mit dem Hausbesitzer das Objekt nicht mal anbieten, da könnte man ja jedes Haus als Makler anbieten das mitunter nicht mal verkauft wird.

Also ein ordenlicher Makler macht mit dem Hausabgeber entweder einen Alleinvermittler oder Vermittlungsauftrag.
Und mit den potentiellen Käufern macht er bei Besichtigung einen unverbindlichen und kostenlosen Besichtigungsschein.

Sollten diese dann kaufen steht dem Makler natürlich eine Provision zu.
Aber wies bei euch ist hat er nix in der Hand im Gegenteil er befindet sich mit einem Bein in der Grauzone.

Vor Gericht hätte er keine Chance und lasst euch nicht einschüchtern.
Kauft privat, ihm steht von gesetzeswegen gar nix zu.

Gruss
dani

Hallo Dani

Im Grunde dürfte der Makler ohne Maklervertrag mit dem
Hausbesitzer das Objekt nicht mal anbieten, da könnte man ja
jedes Haus als Makler anbieten das mitunter nicht mal verkauft
wird.

Es gibt keinen Vetrag zwischen den Parteien, allerdings hat der Verkäufer dem Makler mal Zutritt zum Haus zwecks fotoaufnahmen gestattet, ohne irgendwas schriftliches allerdings.

Der Makler spricht davon, es gäbe „exclusive“ und „allgemeine“ Makleraufträge, er hätte letzteren, welcher auch durch Überlassung des Hauses zwecks Fotoaufnahmen, dem email-Expose an uns sowie der grundsätzlichen Einverständins des Hausherren gültig sei, es bedürfe dazu auch keiner Schriftform.

Naja, wir sind immer noch etwas verwirrt, wollen auch Ärger in ein paar Monaten vermeiden und wollen sichergehen, daß wir nicht auf einmal noch mit 10k+ zur Kasse gebeten werden…

Danke für die Hinweise !

habe zwar die frage nicht gestellt aber deine antwort hat mir sehr geholfen vielen dank und lg ingo

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Hallo zusammen

Wir haben folgendes Problem:

Über die Webseite eines Immobilienbüros haben wir ein Haus
(zum Kauf) gefunden.
Ein Expose des Objektes wurde uns per email zugesendet und ein
Besichtigungstermin vereinbart.

Damit habt ihr mit dem Maklerbüro einen Vertrag abgeschlossen! Und irgendwo in den Geschäftsbedingungen steht, dass ein Kaufvertragsabschluss euch Courtagepflichtig macht! Damit wart ihr einverstanden, habt eure email-Adresse angegeben. Alles prima.

Zeitgleich geht die Recherche zum Hauskauf weiter und wir
finden bei „immobilienscout“ genau das vorher gefundene Haus,
allerdings vom Besitzer privat angeboten.

Hat doch mit dem obenstehenden Vertrag nichts zu tun, denn das ist ja sicherlich nicht zeitgleich, sondern anschließend passiert.

Ein Anruf beim Besitzer bringt zutage, daß er gar keinen
Maklervertrag mit dem Immobilienbüro abgeschlossen hat,
sondern sich nur bereit erklärt hatte, dass dieser Makler das
Haus in sein Angebot aufnehmen dürfe, wie gesagt ohne
Maklervertrag oder Provisionsvereinbarung zwischen Verkäufer
und Makler.

Das ist doch auch nicht das Problem. Der Verkäufer ist ja auch nicht Courtagepflichtig, sondern ihr: er braucht deshalb auch gar keinen Vertrag mit dem Makler abgeschlossen zu haben!

Der vereinbarte Besichtigungstermin wurde unsererseits sofort
storniert. Es bleibt lediglich der Anruf beim Makler mit
Zusendung des Exposes.

Der Nachweis des Objekts löst schon die Courtagepflicht aus, so steht es in dem zwischen euch vereinbarten Geschäftsbedingungen.
Wenn da wider Erwarten was anderes drinsteht, habt ihr Glück - allein mir fehlt der Glaube.

Frage: Sind wir dem Makler beim eventuellen Abschluss mit dem
Verkäufer direkt eine Provision schuldig, obwohl kein direkter
Vetrag zwischen den Parteien besteht,

natürlich besteht zwischen Euch ein Vertrag. Wie kommst du darauf, das dem nicht so ist. (auch mündliche Verträge sind Verträge - die meisten Verträge sind mündlich und sicherlich rechtswirksam)

das Haus vom Besitzer
ebenso öffentlich angeboten wurde und eine Besichtigung nicht
zustande gekommen ist ?

Der Vertragsgegenstand ist sicherlich der Objektnachweis und nicht eine Besichtigung!

Der Makler meint nämlich, ihm stünde die Provision in jedem
Falle zu, da er mit dem Expose auf seine Provisionszahlung bei
Abschluss eines notariellen Kaufvertrages aufmerksam gemacht
habe und wir das Objekt ja schliesslich über Ihn angefragt
hätten.

Da hat er recht!

Vielen Dank für Eure Mithilfe !!

Grüße !

Gruß
n.

hallo!

Wollen kann der Makler viel aber ob er es auch kriegt ist ne
andere Frage.
Ich bin selber in der Branche tätig und wenn er vom
Hausbesitzer ein Haus anbietet ist er selber schuld weil wenn
jemand kauft muss derjennige keine Provision bezahlen weil ja
nicht mal ein Vertrag besteht.

Vielleicht ist in Österreich die Rechtslage so - in Deutschland ist dies definitiv falsch.
Wie kommst du darauf, dass kein Vertrag bestand???
Der Makler hatte sowohl mit Käufer, als auch mit Verkäufer mündliche Verträge!

Im Grunde dürfte der Makler ohne Maklervertrag mit dem
Hausbesitzer das Objekt nicht mal anbieten, da könnte man ja
jedes Haus als Makler anbieten das mitunter nicht mal verkauft
wird.

Sicherlich ist das in Deutschland zulässig, gängige Praxis, allerdings ein fragwürdiges Verhalten.
Warum soll ein Makler ein Haus, das nicht verkauft wird, anbieten, ist doch totaler Quatsch, unwirtschaftlich und sinnfrei. Ich verstehe dein Argument nicht???

Also ein ordenlicher Makler macht mit dem Hausabgeber entweder
einen Alleinvermittler oder Vermittlungsauftrag.

Hat er doch gemacht! Nicht schriftlich, warum denn auch.

Und mit den potentiellen Käufern macht er bei Besichtigung
einen unverbindlichen und kostenlosen Besichtigungsschein.

Sollten diese dann kaufen steht dem Makler natürlich eine
Provision zu.
Aber wies bei euch ist hat er nix in der Hand im Gegenteil er
befindet sich mit einem Bein in der Grauzone.

Das stimmt einfach nicht - viel seriöser als in diesem Fall geht es nicht. Wenn der Interessent später den Makler nicht mehr für eine Wohnungsbesichtigung in Anspruch nimmt, ist es sicher nicht das Problem des Maklers.

Vor Gericht hätte er keine Chance und lasst euch nicht
einschüchtern.

Das ist ein absolut desaströser Rat!

Kauft privat, ihm steht von gesetzeswegen gar nix zu.

Unsinn!

Gruss
dani

Hallo Dani
Es gibt keinen Vetrag zwischen den Parteien, allerdings hat
der Verkäufer dem Makler mal Zutritt zum Haus zwecks
fotoaufnahmen gestattet, ohne irgendwas schriftliches
allerdings.

Ein Vertrag muss nicht zwingend schriftlich sein!
Geht der Fall vor Gericht, sollte sich der Verkäufer die Frage gefallen lassen, was denn der Makler sonst macht, wenn er Fotos vom Objekt macht.

Der Makler spricht davon, es gäbe „exclusive“ und „allgemeine“
Makleraufträge, er hätte letzteren, welcher auch durch
Überlassung des Hauses zwecks Fotoaufnahmen, dem email-Expose
an uns sowie der grundsätzlichen Einverständins des Hausherren
gültig sei, es bedürfe dazu auch keiner Schriftform.

Da hat er auch Recht :wink:

Naja, wir sind immer noch etwas verwirrt, wollen auch Ärger in
ein paar Monaten vermeiden und wollen sichergehen, daß wir
nicht auf einmal noch mit 10k+ zur Kasse gebeten werden…

Danke für die Hinweise !

Vielleicht könnten Sie Chancen haben, wenn die Kontaktaufnahme zum Verkäufer nachweislich vor der Kontaktaufnahme zum Makler stattfand.
Wobei selbst dann der Makler zu seinem Recht kommen kann.
Um eine Provisionspflicht kommen Sie normalerweise nicht herum.
Zu Recht, wie ich meine. Keiner arbeitet gern umsonst!

Hallo zusammen,

ob der Eigentümer mit dem Makler einen (schriftlichen) Vertrag hat, ist völlig unerheblich.
Der Makler hat seine Arbeit gegenüber dem Interessenten dadurch belegt, indem er die Objektanschrift genannt hat (den Nachweis und die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags ermöglicht hat). Alles andere ist irrelevant.
Wie der Fall geschildert wurde, ist die Sachlage juristisch sonnenklar. Kannst dir weitere Nerven und Geld sparen!

Gruß
Baumeister

Sehr wichtiger Hinweis!
Hallo,

ich bin zwar ein Laie und selbst kein Wohneigentumbesitzer, aber an diesen WISO Beitrag habe ich mich auch spontan nach Lesen der Frage erinnert.

Deshalb dringend klicken und selbst lesen.

Robert

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