Wir verkaufen unser Haus. Zunächst hatten wir einen Makler damit beauftragt, die ist aber bereits seit März gekündigt, was und auch in schriftlicher Form vorliegt. Dennoch hat er uns immer wieder Unterlagen von Interessenten geschickt, die meistens nie erschienen sind. Das Expose hat er auch im Internet gelassen. Einer dieser Interessenten möchte nun unser Haus kaufen. Ist er dann trotzdem provisionspflichtig? Im Vetrag steht folgende Klausel " Werden die Nachweis- oder Vermittlungsdienste erst nach Ablauf dieses Auftrags erfolgreich entsteht ebenfalls Vergütungsanspruch."
Meiner Meinung nach tritt dies nicht in Kraft, weil der Vertrag nich abgelaufen ist, sondern von uns gekündigt wurde!
Was meint ihr dazu?
Hallo,
ja er ist Provisionsberechtigt, da er euch den Kunden nachgewiesen hat der jetzt euer Haus kaufen möchte.
Tut mir sehr leid, aber hier muß ich passen!
Evtl. würde ich diese Frage bei Haus-u. Grund EV.einmal stellen !Vielleicht kann man dort weiterhelfen. Sorry.
Hallo,
grundsätzlich ist gegen solche Klauseln nichts einzuwenden. Denn es wäre ja sonst leicht möglich, als Verkäufer bei Interessenten so lange zu zögern, bis der Maaklerauftrag abgelaufen ist (wenn zeitlich begrenzt), dann das Geschäft abzuschließen und Geld für Provision zu sparen. Aber diese grundsätzliche Meinung ist juristisch nicht begründet. Ich rate dringend zu einem Anwalt, denn sonst passieren Folgefehler, da ich meine, dass Ihr auch die Kündigung und die dann folgenden Zusendungen und Kontakte vom Makler zu euch nciht richtig bewertet habt. Hat er die Kündigung nachweislich erhalten? Hat er Sie hingenommen? Warum habt Ihr nicht die Interessenten und Meldungen zurückgewiesen? Denn hier ist meiner Meinung nach ein Problem. Ihr wollt keine Prov. zahlen, aber den Interessenten hättet Ihr ohne den Makler nicht. Ist das fair? Also, geht zum Anwalt.
Liebe Grüße