Hallo,
Ich habe die Frage ähnlich schon einmal gestellt. Mittlerweile habe ich aber gehört, ein Makler grundsätzlich keinen Provisionsanspruch hat, wenn dem Kunden bereits bekannt war, dass ein angebotenes Haus zum Verkauf/Miete steht.
In vorliegendem Fall hat sich der Mieter privat an einen der beiden Eigentümer (genannt A) gewandt. Das Haus war nicht vom Makler inserriert. Er hatte es lediglich besichtigt. Der zweite Eigentümer (genannt B) bestand auf der Abwicklung über den Makler. Angeblich wäre er damit auf der sicheren Seite. Der Makler verlangte vom Mieter aber lediglich eine Bankauskunft. Der zugesandte Mietvertrag wies einige Mängel auf (ungenaue Bezeichnung der Mietsache, nur ein Vertragspartner als Mieter genannt, Absprachen bezüglich der Nutzung des Gartens und der Nebengebäude nicht oder unzureichend aufgeführt) Nach mündlicher Absprache mit A und B kümmert sich der Mieter nun selbst um einen ordentlichen Mietvertrag, der auch alle Absprachen enthält.
Muss der Mieter nun trotzdem Maklerprovision zahlen? Dummerweise wurde mit Ausfüllen des Formulars auch unterschrieben, dass man diese zahlt und dass das Objekt nicht bekannt war (was ja nicht stimmt). Allerdings wurde man zu dieser Aussage ja regelrecht genötigt, weil sonst kein Mietvertrag zustande gekommen wäre
man könnte sicher verschiedener Meinung dazu sein, aber wenn man etwas unterschreibt und auch noch weiß, dass das eine Dummheit ist, dann erübrigt sich die Frage.
Wenn man anschließend mit „Nötigung“ den Vertrag anfechten will, dann muss man das wohl so durchziehen - in diesem Fall wohl wissend, dass es eine „Dummheit“ war.
Hallo
Allerdings wurde man
zu dieser Aussage ja regelrecht genötigt, weil sonst kein
Mietvertrag zustande gekommen wäre
Wohl kaum. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html
Abgesehen davon herrscht im deutschen Zivilrecht das Prinzip der Vertragsfreiheit, das heißt, man kann, muss aber nicht einen speziellen Miet- (und/oder Makler-)Vertrag abschließen. Wenn einem die Vertragsbedingungen und Begleiterscheinunge der Vertragsverhandlung nicht passen, kauft man als Kunde halt woanders. Wenn man aber den Vertrag schließt, hat man ihn auch zu erfüllen. So ist das Rechtsverhältnis zwischen mündigen, freien Bürgern.
Mir kam da noch so ein Gedanke.
Der Kontakt zum Makler kam ja nicht durch den zukünftigen Mieter sondern durch den Eigentümer B. Der Makler erhielt also von Eigentümer B die Adresse vom Mieter, allerdings nur vom Ehemann. Der Ehemann unterschrieb auch die Bankauskunft über sein Bankkonto und die Zusicherung, dass das Objekt nicht bekannt sei und dass er die Maklerprovision bei Zustandekommen des Vertrages zahlt.
Mittlerweile hat man sich mit Vermieter A soweit geeinigt, dass man einen neuen Mietvertrag ausfertigt, da der Mietvertrag vom Makler noch einige Mängel aufwies.
Würde nun als Mieter die Ehefrau eingetragen, wäre sie dann an verpflichtet, die Maklerprovision zu zahlen? Sie hatte ja nichts beim Makler unterschrieben.
netter Versuch, aber üblicherweise unterschreibzt man ggü. einem Makler sogar eine ausdrückliche Verpflichtung, Dritten gegenüber (z. B. der Ehefrau) Stillschweigen über die bekannt gemachte Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrags zu wahren, widrigenfalls man sich schadenersatzpflichtig macht.
Ansonsten wäre es halt der offensichtliche Versuch, eine vertragliche Verpflichtung per Strohfrau zu umgehen, daher sittenwidrig und rechtsunwirksam.
netter Versuch, aber üblicherweise unterschreibzt man ggü.
einem Makler sogar eine ausdrückliche Verpflichtung, Dritten
gegenüber (z. B. der Ehefrau) Stillschweigen über die bekannt
gemachte Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrags zu
wahren, widrigenfalls man sich schadenersatzpflichtig macht.
Aber eigentlich ist es doch so, dass sich Ehefrau an Vermieter A gewandt hat und somit schon lange vor Ehemann und Makler von dem Objekt wusste.
Der Makler wurde ja nur auf Betreiben von Vermieter B eingeschaltet. Warum Vermieter B und Makler alles über den Ehemann abwickeln wollten und nicht etwa über Eheleute, weiß ich auch nicht.
Ansonsten wäre es halt der offensichtliche Versuch, eine
vertragliche Verpflichtung per Strohfrau zu umgehen, daher
sittenwidrig und rechtsunwirksam.
Ehefrau betrachtet sich hier nicht als Strohfrau, da sie schließlich als erste an diesem Objekt interessiert war. Dass natürlich der Ehemann mit einzieht war klar aber angefragt hat erst mal die Ehefrau.
Natürlich versucht man hier mit allen Mitteln, die Maklerprovision zu umgehen. Vermieter A würde hierbei auch unterstützen, da der Makler ganz klar diese Provision nicht verdient hat. Dabei möchte man natürlich so legal wie möglich bleiben.
Gibt es eigentlich so etwas wie eine Makler-Innung? Der Makler hat diese Berufsbezeichnung nämlich nicht verdient und man würde gerne wissen, ob man diesen irgenwo melden kann.
Vielleicht kommen die Fragen so rüber als wolle man mit allen Mitteln eine Zahlung der Provision verhindern; dem ist auch so Allerdings wenn, dann auch nur mit legalen Mitteln. Wenn dazu einige Winkelzüge notwendig sind, warum nicht (solange legal).
Es ist ja nicht so, dass der Makler diese Provision wirklich verdient hätte oder dass die Einschaltung des Maklers wirklich von Nöten gewesen wäre. Eine Bankauskunft hätte man dem Vermieter auch so liefern können und dazu noch ein Führungszeugnis und andere Referenzen. Dem Vermieter ging es lediglich um die Sicherheit bezüglich der Bonität und die Haftung für eben diese Bonität schließt der Makler sowie so aus (steht in seinen AGB’s). Natürlich hätte man sich auch nach einem anderen Objekt umsehen können. Dummerweise wohnt man aber in einer Gegend in der die Angebote eher selten sind und dieses Objekt war nun mal mehr als geeignet.
Natürlich könnte man auch sagen: selbst Schuld. Man hätte ja das Formular nicht unterschreiben müssen. Die Umstände die zur Unterschrift führten sind hier aber schlecht auszuführen, da würde man seitenweise schreiben müssen.
Ich wollte nur nochmal klar stellen, dass die Mieter keine schlechten Menschen sind, nur weil sie versuchen ihr (nach ihren Maßstäben) Recht zu bekommen. Wenn das nicht geht, dann müssen sie eben in den sauren Apfel beißen. Aber sie wollen auch nichts unversucht lassen.
netter Versuch, aber üblicherweise unterschreibzt man ggü.
einem Makler sogar eine ausdrückliche Verpflichtung, Dritten
gegenüber (z. B. der Ehefrau) Stillschweigen über die bekannt
gemachte Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrags zu
wahren, widrigenfalls man sich schadenersatzpflichtig macht.
Aber eigentlich ist es doch so, dass sich Ehefrau an Vermieter
A gewandt hat und somit schon lange vor Ehemann und Makler von
dem Objekt wusste.
Ja, dann viel Erfolg.
Gibt es eigentlich so etwas wie eine Makler-Innung? Der Makler
hat diese Berufsbezeichnung nämlich nicht verdient und man
würde gerne wissen, ob man diesen irgenwo melden kann.
Es gibt natürlich eine Gewerbeaufsicht und dann den Ring deutscher Makler (RDM). Wobei ich bislang noch nicht absehen kann, ob die das Verhalten des Maklers etwa als wettbewerbswidrig abmahnen würden.
Heute wurde bei einer Rechtsberatung bestätigt, dass der Makler nicht berechtigt ist, eine Provision von den Mietern zu verlangen, da er nicht ursächlich für den Mietvertrag ist.
Ob man nun auf seinem Recht besteht oder um des lieben Friedens willen einen Kompromiss eingeht, wird sich zeigen.
habe den Artikel gerade erst gelesen kann aber auch noch meinen Senf dazugeben:wink:
A hat ein Haus angeschaut das später über einen Makler verkauft wurde. Der Kauf zog sich aber immer mehr in die Länge da das Haus in Zwangsverteigerung stand und die verkaufende Bank noch nicht sicher war wegen dem Preis. Durch die Lange verzögerung beim Hauskauf hat A finanzielle Einbusen gehabt ( Käufer der Wohnung ist abgesprungen, Kaufpreis war häher als der Makler angab, 2 Termine beim Notar sind wegen dem Makler geplatzt…) Unterschrieben wurden nichts!!!
A weigerte sich die volle Provision zu zahlen, das ganze ging vor Gericht. Urteilsausgang: A musste alles, incl. Zinsen und sämtl. Gerichtskosten zahlen. …