Hallo, wenn ich ein Bungalow in Niedersachsen für Verhandlungsbasis 98.000,00 € verkaufen möchte, wieviel und ob überhaupt darf der MaklerProvision vom Verkäufer nehmen? Und welchen Betrag kann dieser zusätzlich, fest als Auslagenpauschale in den Maklervertrag eintragen? Fester Betrag nach oben offen?
Ich freue mich auf baldige Antwort und bedanke mich im voraus.
Liebe Grüße von Ursula
Grundsätzlich ist der Makler in seiner Provisionsgestaltung bis zum Wucher - da ist Ende - frei.
Auslagenpauschale i.d.S. gibt es nicht bzw. liegt diese irgendwo bei € 15-20. Wobei ich davon ausgehe das diese mit dem Verkäufer vereinbart werden soll. Möglich ist die Vereinbarung von so genanntem Aufwendungsersatz. Dieser kann aber nur nach tats. Aufwand und niht pauschal abgerechet werden. (s.a. §652 BGB)