Maklerprovision (Verkauf) nur für Verkäufer?

Ist es möglich dass bei Haus- oder Grundstücksverkauf nur der Verkäufer die Provision (7,14%) zahlt? Oder muss Verkäufer und Käufer sich die Provision teilen?

Danke für Antworten

Ist der Käufer ein Verbraucher?
Wer beauftragte den Makler?

Dieses Gesetz mit den 50:50 gilt nur für Einfamilienhäuser und nur für Privat, und auch da gibt es noch gewisse Möglichkeiten.

Hallo Hallodri!

Also prinzipiell gilt in Deutschland das Auftragsprinzip. Wer den Makler bestellt, muss ihn auch bezahlen. Aber:

Recht ist bekanntlich nicht was im Gesetz steht sondern das wobei man nicht erwischt wird. Makler sind frei darin wem sie ihre Dienste anbieten und auch wie gut sie sich ihre Dienste bezahlen lassen.

Letztlich wollen alle seiten einen Deal. Der Verkäufer will sein Haus los sein und sein Geld kriegen, möglichst viel natürlich der Makler will sein Geld bekommen und den Vertrag unter dach und Fach haben aber es ist ihm schnuppe wer ihm das Geld gibt und der Käufer will das Haus haben und dafür nix bezahlen.

Sollten jetzt die Preise für Immobilien wieder hinreichend fallen werden die Verkäufer den größeren Nutzen aus dem Makler ziehen und man kann dann ganz gut verhandeln. Also Maklerkosten teilen oder man sagt klar zum Verkäufer Sorry: Sie haben den bestellt, also bezahlen Sie ihn auch. Problm ist dass Du die Kosten dann beim Kaufpreis drauf bekommst.

Ich würde warten bis alles zu Ende verhandelt ist und dann den Makler ansprechen und einfach mal dreist fragen ob er nicht statt 7,14% auch mal miz 5,14% zu freiden wäre. Schließlich sollst Du ein gutes Gefühl beim Kauf haben und das hast Du nicht wenn Du ihm für zwei Mal Türaufschließen mehrere tausend Euro gibst.

Kann ja nicht mehr passieren als dass er nein sagt, oder?

Du schreibst also, dass es völlig OK ist, wenn der Makler entgegen geltenden Gesetzen die volle Provision vom Verkäufer will, und man ganz lieb bitte-bitte machen soll, um von 7,14% auf 5,14% statt auf 3,57% zu kommen, und der Makler dann vielleicht JA dazu sagt.

Vermutlich wäre es besser, nach Unterzeichnung des Kaufvertrags den Makler zu informieren, dass seine 7,14% gesetzeswidrig sind, und man selbstverständlich bereit ist, den korrekten Beitrag zu zahlen.

Allerdings sollte man sich sehr sicher sein, dass die 50%-Regel auch wirklich gilt. wie gesagt, bei Mehrfamilienhäusern, aber auch Baugrundstücken gilt sie z.B. NICHT.