Maklerprovision wenn gleichzeig Verwalter

Liebe/-r Experte/-in,

wenn ich als freier Mitarbeiter !!! (Immo-Verwaltung) bei einem Unternehmen tätig bin, kann ich dann für diesen AG auch vermieten und vom Mieter Provision verlangen?

Diese Frage gilt aus Sicht des Mieters, da eigentlich eine Verwaltung ja keine Provision bei der Vermietung verlagen darf…aber ich bin ja sozusagen eine 3. Person.

Danke

Wenn die Verwaltung nicht darf, dann dürfen die „Erfüllungsgehilfen“ m.W. auch nicht. Ob frei oder nicht, sie vertreten das Unternehmen.

Diese Frage gilt aus Sicht des Mieters, da eigentlich eine
Verwaltung ja keine Provision bei der Vermietung verlagen
darf…aber ich bin ja sozusagen eine 3. Person.

Hallo SmillaW,

das hängt maßgeblich vom Vertrag zwischen Ihnen und des AG ab.
Wenn Sie einen Vertrag als freier Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft haben, darf keine Provision verlangt werden.
Wurden Sie jedoch von der Verwaltungsgesellschaft bauftragt als freier Makler die Wohnung zu vermieten darf Provisison verlangt werden.

Viel Erfolg