Hallo zusammen,
wie wäre der Sachverhalt in Bezug auf die Maklercourtage in folgendem fiktiven Fall:
Ein Mieter wohnt seit mehreren Jahren in einer Eigentumswohnung. Durch ein Schreiben eines Insolvenzverwalters wird der Mieter darauf aufmerksam gemacht, dass der Vermieter Insolvent angemeldet hat. Dem Mieter wird klar, dass dies vermutlich zur Folge haben wird, dass die von ihm bewohnte Wohnung verkauft wird. Später kommt ein Schreiben von einem Makler an den Mieter, die Wohnung wird nun verkauft und der Mieter solle sich mit dem Makler in Verbindung setzen. Daraufhin ruft der Mieter seinen Vermieter an und bekundet interesse die Wohnung abzukaufen und erfragt den Kaufpreis. Der Vermieter verweist dabei auf den Makler, alles über ihn abzuwickeln ohne weitere Auskünfte zu erteilen. Besichtigungstermin des Maklers erfolgt, dabei wird auch der Kaufpreis erwähnt. Der Mieter entscheidet sich die Wohnung zu kaufen. Der Makler besorgt die Wohnungsunterlagen für den Käufer (Mieter).
Da der Makler ja nun kaum Arbeit hatte, kommt nun die Frage auf, ob der Käufer dem Makler eine Courtage bezahlen muss oder nicht.
Wer kann helfen, diesen fiktiven Fall zu lösen?
Danke.