Maklerprovision wenn Mieter kauft aus Privatinsolvenz des Vermieters?

Hallo zusammen,

wie wäre der Sachverhalt in Bezug auf die Maklercourtage in folgendem fiktiven Fall:

Ein Mieter wohnt seit mehreren Jahren in einer Eigentumswohnung. Durch ein Schreiben eines Insolvenzverwalters wird der Mieter darauf aufmerksam gemacht, dass der Vermieter Insolvent angemeldet hat. Dem Mieter wird klar, dass dies vermutlich zur Folge haben wird, dass die von ihm bewohnte Wohnung verkauft wird. Später kommt ein Schreiben von einem Makler an den Mieter, die Wohnung wird nun verkauft und der Mieter solle sich mit dem Makler in Verbindung setzen. Daraufhin ruft der Mieter seinen Vermieter an und bekundet interesse die Wohnung abzukaufen und erfragt den Kaufpreis. Der Vermieter verweist dabei auf den Makler, alles über ihn abzuwickeln ohne weitere Auskünfte zu erteilen. Besichtigungstermin des Maklers erfolgt, dabei wird auch der Kaufpreis erwähnt. Der Mieter entscheidet sich die Wohnung zu kaufen. Der Makler besorgt die Wohnungsunterlagen für den Käufer (Mieter).

Da der Makler ja nun kaum Arbeit hatte, kommt nun die Frage auf, ob der Käufer dem Makler eine Courtage bezahlen muss oder nicht.

Wer kann helfen, diesen fiktiven Fall zu lösen?
Danke.

Moin!

Es kommt nicht darauf an, ob der Makler Arbeit hatte oder nicht. Auch nicht, ob viel oder wenig.Es kommt darauf an, wer dem Käufer die Wohnung anbietet.Und das war, wie in vielen Gerichtsurteilen bestätigt, auch in Ihrem Fall der Makler.Und dafür bekommt er die Provision. Das ist Sch-…, aber rechtens.

Frohes Fest dennoch!

Also, ich bin selbst Immobilienmaklerin und sehe diesen Fall ganz anders. Zum einen war dem Mieter das Objekt bereits bekannt, schließlich wohnte er selbst darin, zum anderen war ihm der Eigentümer des Objekts als sein Vermieter bekannt. Auch die Kaufabsicht hatte er, BEVOR er mit dem Makler Kontakt aufgenommen hat.

Ich sehe hier keine Ursächlichkeit, die begründen würde, dass der Makler den Kaufvertrag zustande gebracht hat. 

Falls der Makler also in einer E-Mail oder einem Schreiben darauf aufmerksam macht, dass er eine Provision begehrt, müsste man ihm - am besten per Einschreiben - schriftlich widersprechen (ohne Zeitverzug) und die o.g. Gründe hierfür aufführen.

Ich noch mal!PS:Noch was… Wenn jemand Insolvenz angemeldet hat, DARF er sein Eigentum nicht mehr verkaufen, denn es gehört zur Insolvenzmasse. Und das Finanzamt ist ganz scharf darauf, auf seinen Besitz zu achten, weil es von der Insolvenzmasse befriedigt wird.
Der Verkauf muß über einen vereidigten (was-auch-immer) gehen, in diesem Fall wohl der Makler.Allein das zeichnet den Makler schon aus, seine Provision zu bekommen.Im Normalfall ist das aber auch so:Kommt für den Käufer der Erstkontakt einer Immobilie (also die offizielle Info, daß die Immob zum Verkauf steht) von einem Makler, MUSS die Provision gezahlt werden.Beispiel: Sie entdecken eine Immob in der Zeitung/eBay/Maklerportal, fragen beim Makler nach der Anschrift und gehen direkt zum Eigentümer und kaufen direkt von ihm. Dann darf der Makler seine Provison auch dann noch verlangen, wenn Sie längst gekauft und ggf. schon drin wohnen, wenn er z.B. den Nachweis erbringt, daß Sie die Info von ihm haben - z.B. durch Ihre Unterschrift auf Ihrer Adresse, die der Makler sich damals von Ihnen geben ließ. Auch, wenn der Verkäufer Ihnen versicherte, daß er nichts mit Maklern zu tun hatte. Dennoch, die Erstinfo kam von ihm und das gibt ihm die Berechtigung zur Rechnungsstellung.Und es geht noch bunter: Ihre Freundin hat von einem Makler die Info einer zu verkaufenden Immob. Sie kaufen daraufhin. Wenn der Makler beweisen kann, daß die Frau in das Besitzverhältnis mit eingestiegen ist, kann er die Provision verlangen…

Ein weites Feld…

GrußMK

„Bunt“ finde ich das nicht. In ihren (McMike) geschilderten Fällen ist der Makler ursächlich für den entstandenen Kaufvertrag. Anderenfalls könnte ja ein Verwandter des eigentlichen Käufers die Daten erschleichen und den Makler um seine Provision prellen.

Die Ursächlichkeit fehlt jedoch m.E. im vorliegenden Fall.

Hallo auch!

falls noch Argumentationen/Handlungsempfehlungen nötig sind, kann > hier ggf das passende herausgelesen werden

Gruß Rudi

Hallo Laetta08

Der Makler besorgt die Wohnungsunterlagen für den

Käufer (Mieter).

Hier hast du den entscheidenden Satz! Der Makler besorgt in deinem Wissen und billigen die Wohnungsunterlagen!

Da der Makler ja nun kaum Arbeit hatte, kommt nun die Frage
auf, ob der Käufer dem Makler eine Courtage bezahlen muss oder
nicht.

Wer kann helfen, diesen fiktiven Fall zu lösen?

Es ist völlig unerheblich wieviel Arbeit der Immobilienmakler hatte, entscheidend ist der Nachweis der Vermittlung.

in dem fiktiven Fall hätte man sich mit Verkäufer und Immobilienmakler durchaus mittels Verhandlungen darauf einigen können, dass der Verkäufer und der Käufer sich die Maklercourtage teilen, sofern der Insolvenzverwalter dem nicht dagegen spricht.

Hier mal ein paar Hinweise wann der Immobilienmakler keine Courtage verlangen kann:

Unter den folgenden Umständen kann der Makler keine Maklerprovision fordern:

•Die vermittelte Wohnung ist eine Sozialwohnung oder anderweitig preisgebunden.
•Durch den abgeschlossenen Mietvertrag wird das laufende Mietverhältnis verlängert oder erneuert.
•Der Wohnungsvermittler ist gleichzeitig Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter.
•Der Wohnungsvermittler und der Eigentümer, Verwalter stehen rechtlich oder wirtschaftlich in enger Beziehung.

Gruß

BHShuber

; Zum einen war dem Mieter das Objekt bereits

bekannt, schließlich wohnte er selbst darin, zum anderen war
ihm der Eigentümer des Objekts als sein Vermieter bekannt.
Auch die Kaufabsicht hatte er, BEVOR er mit dem Makler Kontakt
aufgenommen hat.

der zeitpunkt der kaufabsicht wird im gesetz nicht erwähnt. (http://dejure.org/gesetze/BGB/652.html)
genausowenig wird eine kenntnis über die vermittelte wohnung erwähnt.
der makler hat den kontakt aufgenommen, nicht der vermieter.
wer der verkäufer ist, weißt du nicht.
schon mal irgendwas von ‚alleinauftrag‘ gehört?

was redest du eigentlich?