Maklerprovision - Wer zahlt denn nun ?

Hallo zusammen ! Ich habe mal eine Frage zum Thema „Maklerprovision“:
Seit 01.06.2015 soll doch nun das Bestellerprinzip gelten, d.h. es zahlt derjenige, der den Makler mit der Vermittlung einer Wohnung beauftragt hat. Das dürfte in der Mehrzahl der Fälle der Vermieter sein. Aber gilt das auch für gewerbliche Mietobjekte ? Wenn ich auf ein Inserat reagiere, weil ich Büro bzw. Praxisräume mieten möchte, müsste ich dann als Mieter die Provision bezahlen ? Wäre schön, wenn mir hier mal jemand Auskunft geben könnte. Im Internet gibt es zum Thema Gewerbevermietung diesbezüglich keine eindeutigen Aussagen.
Gruß Kai

nach meiner Kenntnis betrifft dies nur die Vermittlung von Wohnraum. Daher steht diese neuregelung auch im §2 des Wohnraumvermittlungsgesetzte. Gewerbe ist kein Wohnraum.

Hallo Kai_4cf88e, post

am besten rufst du direkt den Vermieter an, dann hast du mit kein Problem mit dem Makler.

LG Frank

Hallo Frank ! Das würde nicht gehen: Wenn das Objekt zur Vermittlung an einen Makler vergeben wurde (und das wäre hier der Fall), dann besteht meines Wissens nach keine Möglichkeit mehr, diesen aus der Angelegenheit herauszuhalten. Der Vermieter würde ja sonst gegenüber dem Makler Vertragsbruch begehen.
Gruß Kai