Hallo ihr lieben,
ich habe eine wichtige Frage, die mich beschäftigt… Ich habe eine tolle Wohnung gefunden, die über einen Makler angeboten wurde. Der Eigentümer hatte dem Makler mündlich den Auftrag erteilt, die Wohnung zur Miete und gleichzeitig auch zum Kauf anzubieten. Vlt hat der Besitzer gehofft, auf die Schnelle würde sich ein Käufer finden - war aber nicht so.
Nun ist es so, dass ich diese Wohnung super geil finde und zur Miete eingezogen bin. Bei der Besichtigung zur Miete habe ich erfahren, dass die Bude auch zum Kauf angeboten wird. Habe mir also entsprechende Unterlagen schicken lassen, mich aber letztlich doch für die Miete entschieden (d.h. der Makler hat auch schriftlich in der Selbstauskunft einen Vermerk von mir vorliegen, dass ich evtl Kaufabsicht habe - hab ich auch gemacht, um den Vermieter evtl in seiner Entscheidung für den neuen Mieter beeinflussen könnte).
Der Eigentümer und ich sind uns zwar noch nicht über den Preis einig, aber ich will normalerweise kaufen.
Beim Unterzeichnen des Mietvertrags hat der Eigentümer dem Makler ganz klar gesagt, dass sich das Thema Verkauf für sie (=die Makler) jetzt erstmal erledigt hab und sie nicht weiter nach einem Käufer oder Kapitalanleger suchen sollen.
Meine Frage ist nun, ob die Makler dennoch irgendwelche Ansprüche/Rechte haben, wennn ich die WOhnung jetzt in 4-6 Monaten kaufen würde!?!
Da es sich mal um knapp 10.000 EU handelt, die ich im Fall der Fälle dann zusätzlich an die Makler abdrücken müsste, wäre das schon recht wichtig zu wissen… Der Fall ist aber halt bissi tricky und für einen Laien wie mich nicht einfach mal eben zu beantworten…
Wäre dankbar für jede Meinung. DANKE 
Nur mal zur Sicherheit: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft, die nur RAe erteilen dürfen. Also, alles nur nach bestem Wissen…
Der Makler würde nun (Nach MV Abschluss) nur noch einen Provisionsanspruch beim Kauf haben, wenn dies beim Mietvertragsabschluss vereinbart war. Er vermittelt den KV ja nicht mehr (zumind. sofern er nicht erneut eingeschaltet wird).
Ansonsten kann der Mieter in jedem Fall Vorkenntnis geltend machen, die er als Mieter zweifelsfrei hat.
Zudem dürfte in diesem Fall der Kausalzusammenhang unterbrochen sein („Beim Unterzeichnen des Mietvertrags hat der Eigentümer dem Makler ganz klar gesagt, dass sich das Thema Verkauf für sie (=die Makler) jetzt erstmal erledigt…“).
Ob der Makler dies -obgleich seine Chancen gleich Null sein sollten - kampflos hinnehmen wird, ist eine andere Frage. Im Zweifelsfall einfach noch einmal nachfragen.
Bitte 
Hey,
danke für die Antwort 
Problem ist allerdings, dass wieder jeder was anderes sagt… ich dachte (und hoffte) eigentlich auch, dass es so ist wie Sie geschrieben haben. aber ich hab auch diese Antwort bekommen:
Hallo,
ja, der Makler hat Ansprüche, die sind auch höchstrichterlich bestätigt, sogar noch Monate nach Beendigung des Maklervertrages. Dies wird u.a. damit begründet, dass die Kaufentscheidung oftmals nicht sofort sondern über einen Zeitraum von mehreren Monaten erfolgt und der Makler bei einem späteren Kauf, selbst bei Beendigung des Maklerauftrages, seinen
Rechtsanspruch hat.
keine Ahnung, das hört sich irgendwie auch logisch an, was der andere geschrieben hat. Weiß echt nicht, was ich machen soll oder wie ich die richtige Antwort erfahren sollte ;(
LG
Wer so etwas schreibt, der hat zwar im Prinzip Recht, aber nicht richtig gelesen. Hier ist zwischenzeitlich ein MV geschlossen worden, die ENTSCHEIDUNG also bereits gefallen. Damit ist Nachweis oder Vermittlung abgeschlossen!
Etwas anderes wäre es, wenn noch KEIN Vertrag entstanden wäre. Dann hätte der Makler einen so genannten verlängerten Anspruch (je nach Umstand oder Gericht können dies bis 12 Monate, in Einzelfällen sogar noch mehr sein. Wenn sich der Makler weiterhin um den Vertragsabschluss bemüht). Das trifft hier aber nicht zu.
Zudem nützt dem Makler weder Nachweis noch eine Vermittlungstätigkeit etwas, wenn der Kausalzusammenhang glaubhaft unterbrochen wurde. In diesem Fall: Vermieter will nicht mehr verkaufen, bittet Makler um Einstellung seiner Aktivitäten.
Das kritische Hinterfragen von Antworten, gerade in so genannten Wissensportalen, wo sich auch genug Unwissende herumtreiben, kann nur vernünftig sein!
Immer schön vorsichtig sein…
Hey nochmal,
danke für die ausführliche Darlegung
… Aber stimmt schon, man sollte sich ausführlich informieren und die Meinungen anderer kritisch hinterfragen.
Sie scheinen sich ja recht gut auszukennen mit diesen ganzen Dingen. Hätte dann gleich noch eine weitere Frage: wenn ich eine Eigentumswohnung kaufen würde, um sie direkt zu vermieten, hab ich ja einige steuerliche Vorteile. Sprich ich könnte 2% des Kaufpreises jährlich abschreiben und den ganzen Kram auf der Ausgabenseite steuerlich geltend machen in Bezug auf die Mieteinnahmen. Ich würde ja jetzt beabsichtigen, 3-5 Jahre selbst in der Bude zu wohnen, um sie dann im Anschluss zu vermieten. Der erste Teil ist ja reine Privatsache und da kann man auch nichts irgendwie in die Steuer einbringen. Aber wie wäre es dann ab dem Zeitpunkt, wo ich vermieten würde?? gilt dann auch die ganz normale 2%ige Abschreibung vom Kaufpreis, den ich heute zahlen würde?? Hab irgendwie gehört, es gäbe dann irgendeine Steuer, die man abdrücken müsste, wenn man erst selbst bewohnt und dann vermieten würde?!? Sind alles soooo undurchsichtige Dinge, super ätzend 
Wär klasse, wenn Sie mir auch dazu noch ne Meinung schreiben würden 
Danke schonmal und schönen Abend noch!
Nein, sorry, dazu gibt es nicht einmal eine Meinung. Das ist Steuerrecht und deshalb nicht mein Terrain. Würde ich antworten, würde u.U. genau das dabei herauskommen, was man hier im Forum massenweise lesen kann: Müll.
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