Ein Ehepaar war auf Wohnungssuche, sie haben sowohl im Internet bei einer Wohnungsbörse wie auch privat gesucht, es stehen ja oft an Häusern Schilder dass Wohnungen zu vermieten sind.
Sie haben unter anderem auf ein Kontaktformular bei Immo…geantwortet welches provisionspflichtig war. Es kam aber nie zu zu einem Kontakt, da der Makler sich nicht bei ihnen gemeldet hat, weder schriftlich noch telefonisch. Die Sache verlief also im Sande. Einige Wochen später sah der Mann mal wieder einen Wohnungsaushang an einem Haus und vereinbarte mit dem Vermieter einen Termin. Bei der Besichtigung kam der Frau die Wohnung bekannt vor, es könnte sich um eine Wohnung handeln die sie schon mal im Internet gesehen hatte. Da das Ehepaar sich viele Wohnungen anschauten machten sie sich darüber keine weiteren Gedanken und da die Wohnung ihnen gefiel, unterschrieben sie beim Vermieter den Mietvertrag.
2 Tage später rief ein Makler bei ihnen an, und behauptete sie hätten ihn umgehen wollen und haben Provision zu zahlen, da sie ihm vor einiger Zeit ein Kontaktformular über eine Immobilienbörse zugesand hatten.
Der Makler hatte wie sich rausstellte den Vermieter gefragt ob er die Wohnung zusätzlich im Internet anbieten dürfe, dieser hatte zugestimmt, aber keinen Vertrag mit ihm abgeschlossen.
Frage nun, es ist richtig dass das Ehepaar diese Wohnung von Innen aus dem Internet kannte und Wochen zuvor ein Kontaktformular gesand haben. Es ist aber nichts von Seiten des Maklers passiert und bis zur Besichtigung war ihnen auch nicht bekannt, dass es sich um eine Wohnung handelte die auch im Internet über einen Makler angeboten wurde, es stand ja im Internet nur ein Straßenname einer sehr langen Straße aber keine Hausnummer oder Kontaktdaten des Eigentümers oder Fotos vom Haus. Das Ehepaar war also sehr überrascht denn sie haben sich darüber überhaupt keine Gedanken gemacht dass Maklerprovision zu zahlen ist wenn man nur einmal auf senden klickt.
Ist der Makler jetzt im Recht? Aus der Sicht des Ehepaares, ist der Makler in keinster Weise tätig geworden und die beiden haben die Wohnung schließlich auch nicht durch sein Mitwirken bekommen, weil sie durch einen Aushang am Haus auf diese Wohnung aufmerksam wurden und keinerlei Verbindung mit einer angebotenen Wohnung im Internet bestand bevor sie diese besichtigten!
Hallo,
da die Wohnung ihnen
gefiel, unterschrieben sie beim Vermieter den Mietvertrag.
Damit ist ein Vertrag zwischen dem zukünftigen Mieter und dem Vermieter zustande gekommen. Ein Makler war offensichtlich nicht beteiligt.
haben Provision zu zahlen, da
sie ihm vor einiger Zeit ein Kontaktformular über eine
Immobilienbörse zugesand hatten.
Das Ausfüllen eines Kontaktformulars ist kein Grund für eine Provisionszahlung, sondern ein Mietvertrag, für dessen Zustandekommen der Makler verantwortlich war. Das sehe ich ier nicht gegeben.
Der Makler hatte wie sich rausstellte den Vermieter gefragt ob
er die Wohnung zusätzlich im Internet anbieten dürfe
Ja, das machen die gerne. Das verbietet dem Vermieter aber nicht, sich selbst auch einen Mieter zu suchen und diesem einen Vertrag zu geben, ohne den Makler einzuschalten.
Es ist aber nichts von Seiten
des Maklers passiert
Für was sollte er also Geld bekommen?
Das Ehepaar war also sehr überrascht denn sie haben
sich darüber überhaupt keine Gedanken gemacht dass
Maklerprovision zu zahlen ist wenn man nur einmal auf senden
klickt.
Ist ja normalerweise auch nicht der Fall.
Ich bin kein Anwalt und nur schon öfters umgezogen. Meine Ansichten hier sind zwar manchmal schon um 180 Grad gedreht worden, aber es würde mich wundern, wenn de rMakler hier irgendwelche Ansprüche hätte.
Liebe Grüße,
-Efchen
Für was sollte er also Geld bekommen?
auch wenn ich eure meinungen direkt unterschreiben könnte, hier noch mal ein punkt: wer hat den zettel ausgehängt? der vermieter oder der makler? wenn es der makler war, hätte er doch was getan, damit der vertrag zustande kam. und das könnte shon für die provision ausreichen - so albern das sein mag. (wäre ein gut bezahlter zettel, oder?)
Nein, der Vermieter hat den Aushang am Haus gemacht, der Makler hat ihn gefragt ob er die Wohnung im Internet anbieten dürfe, mit dem Schild am Haus hat der Makler nichts zutun!
dann hat der makler auch nichts zum zustandekommen des vertrage beigetragen. er hat ja noch nicht einmal auf den kontaktversuch, der wohl über ihn laufen sollte, geantwortet.
wer hat den zettel ausgehängt? der vermieter oder der makler?
Stimmt, das mit dem Zettel hab ich übersehen. Aber wenn das der Makler gewesen ist, dann hätte der wohl eher seine Kontaktmöglichkeit darauf geschrieben und nicht die des Vermieters.
Grüße,
-Efchen
Alles schön und gut. Aber Recht haben und Recht bekommen…
Fakt ist, daß der Makler die Daten der Interessenten hat. Die Anfrage kam vor der Wohnungsbesichtigung zu Stande.
Er könnte jetzt locker behaupten, ein Exposee per Mail geschickt zu haben. Es würde auch schon reichen, die Adresse weiter zu geben.
Es ist oft leicht verdientes Geld. Eine kleine Information - und schon abkassieren.
Hallo,
Alles schön und gut. Aber Recht haben und Recht bekommen…
Richtig. Und da müsster man sich vielleicht mal anschauen, wer was zu beweisen hätte.
Fakt ist, daß der Makler die Daten der Interessenten hat. Die
Anfrage kam vor der Wohnungsbesichtigung zu Stande.
Ja. Und dann war auch schon Ende-Gelände diesbezüglich.
Er könnte jetzt locker behaupten, ein Exposee per Mail
geschickt zu haben. Es würde auch schon reichen, die Adresse
weiter zu geben.
Hat er aber nicht. Und kann es dementsprechend auch nicht beweisen. Warum sollte der Neumieter nun nachweisen müssen, dass er nichts bekommen hat? Da ist der Makler in der Pflicht.
Es ist oft leicht verdientes Geld. Eine kleine Information -
und schon abkassieren.
Ja. Wenn er nachweisen kann, dass die kleine Information angekommen ist. Und dementsprechend Ursache für die Vermietung gewesen sein könnte. Wo genau siehst Du das im hier besprochenen Fall?
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo zusammen und danke schonmal für eure netten Einträge, heute hat der Makler eine Rechnung für seine „Dienste“ per Email geschickt, er behauptet in der Rechnung ein Expose verschickt zu haben, es ist niemals eines angekommen!!! Außerdem steht in der Rechnung eine abweichende Kaltmiete der Wohnung also höher und eine andere Hausnummer, auch 2 Nummern höher. Alles sehr eigenartig.
LG Betti
Tach,
da sollte der neue Mieter doch einen freundlichen Brief zurück schreiben, dass es sich um ein anderes Mietobjekt handelt und hier wohl ein Missverständnis vorliegt, und er die Rechnung daher als nichtig ansieht.
Auch böse Makler könnten sich ja mal irren 
Liebe Grüße,
-Efchen