Maklerprovision

Hallo,
Folgender Fall : mein Mann und ich waren letztes Jahr im Sommer auf der Suche nach Ruben Baugrundstück.
Bei Freunden in der Nähe hatten wir eins gesehen und uns dort auch die Kontaktdaten des Verkäufers noriert. Kurz danach antwortete ich auf ein Inserat eines Maklers. Dieser schickte mir per Email die Daten des inserierten Grundstücks. Das war zufällig das selbe wie das neben unseren Freunden, weshalb ich mich nicht mehr beim Makler meldete.
Wir hätten dann mit dem Verkäufer schon einen Preis vereinbart und einen notartermin ausgebracht. Leider verstarb dieser kurz davor.
Nun stehen die Erben endlich fest und wir möchten das Grundstück immernoch kaufen.
Nun die Frage: kann der Makler aufgrund der verschickten Email Provision verlangen, wenn er mitbekommt, dass wir das Grundstück gekauft haben?

Hi,

i.d.R. muss dem Makler unverzüglich mitgeteilt werden, dass das zugesandte Objekt einem bereits bekannt ist.

Gruß
Falke

Hallo,

aus meiner Sicht hängt das vom Maklervertrag ab. Den hat nach Deiner Schilderung der Besitzer des Grundstücks abgeschlossen. Es stellt sich also die Frage, ob der Makler eine Provision vom Verkäufer bekommt, falls dieser auch ohne die Arbeit des Maklers einen Käufer findet.

Um genau solche Fälle wie diesen hier auszuschließen, würde ich, wäre ich Makler mir eine solche „Makler-Umgehungs-Klausel“ in den Vertrag schreiben.

Grüße
Pierre

Wow schon die dritte Frage dazu, langt dir eine nicht?