Maklerprovisionsanspruch und MIndestleistung

Ein freundliches Hallo in die Runde,

ich brauche bitte den Rat von Leuten die sich mit dem Thema Mietrecht auskennen.

FRAGE: Ab wann ist ein Vertrag zwischen einem Mietwohnungssuchenden und eínem im Web annoncierenden Makler zustande gekommmen und ab wann ist eine Maklerprovision fällig ?

Folgende Situation: In einenm Immobilienportal wird eine möbilierte 1 Zimmer Wohnung für 1-6 Monate angeboten.Der Vermittler ist ein Makler der sonst nur mit mit Immobilienverkauf sein Geld verdient. Hier kennt er aber den Vermieter und hat dessen möblilierte Wohnung ins Web gestellt. Ein Interessent bekundet sein Interesse im Interntportal via E-Mail Vorlage. Am gleichen Tag ruft der Makler an und bietet Besichtigungstermine tagsüber an. Der Interessent hat aber nur am Abend Zeit und bekommt die Adresse des Vermieters, schaut das Appartement alleine an und zieht schon am nächten Tag ein und der Mietvertrag wird direkt und in Abwesenheit des Maklers mit dem Vermieter für zunächst 2 Monate geschlossen.
Der Draht zum Vermieter ist sehr gut und die 1. Miete und Kaution wurden bar und cash bei Einzug bezahlt.
Soweit gbts nichts zu beanstanden.
Nach vier Tagen ruft der Makler an, der ausser der Bekanntgabe der Adresse und drei Telefonaten keine Leistung erbracht hat. Es wurde vom neuen Mieter auch kein Schriftstück unterschrieben das den Makler beauftragt hat. Nun ruft der Makler an und will ziemlich pampig und ganzb genau wissen, was abgeschlossen wurde und verlangt eine gestaffelte
Provision, angelehnt an die geplante Mietdauer.

Ebenso verlangt der Makler, dass der neue Mieter ihm binnen 3 Tagen verbindlich
mitteilen müsse., wie lange er dort wohnen bleibe, damit die Provision wie folgt gezahlt würde.

Da der neue Mieter aus gesundheitlichen Gründen und nun hinzugekommener Arbeitslosigkeit (aufgrund schwerer Krankheit und bestehender 50% Schhwerbehinderung)
derzeit nichts langfristig planen kann ! Nun setzt der Makler ihn telefonisch unter Druck, indem er einen Beendigunjg des Mietbverhältnisses in Aussicht stellt, wenn man der Mieter sich nicht langfristug festlege. Immerhin gäbe es jetzt einen anderen Interessenten der sofort für 6 Monate abschleßen würde und bis der heute (also 3 Tage Reaktionszeit für den neuen MIeter), Bescheid bekommen müsse. Der in Abwesenheit des Maklers geschlossene Mietvertrag läuft für zunächst 2 Monate mit der Option für de Mieter 14 Tagen vor Ablauf eines Monats zu verlängern. Eine persönliche Begegnung zwischen Makler und Mieter hat es bis dato nicht gegeben.

Der Makler verlangt dennoch auf Basis einer Monatsmiete eine gestaffelte Provision,die mit jedem Monat der Mietdauer mehr würde" Basisi
sind 400 EUR für 30qm möbliliert plus 100 Euro Nebenkosten incl.Strom ohne fixen Stellpatz oder Sonstigem. Der vermietete Wohnraum ist im
Dachstuhl im Hause des dort mit Freundin und zwei Kindern wohnenden Vermieters.Es gubt keinen separaten Eingang und nur einen Schlüssel für den Mieter. (Ich schildere das hier so genau, weil ich nicht weiß ob es RelevanZ auf den Provisionsanpruch des Maklers haben könnte.)

1 Monat - 25% einer Monatsmiete von 400 EUR
2 Monate - 40% " " "
3 Monate - 50% usw.
6 Monate - 100% einer Monatsmiete

So das ist die Thematik und ich bin sehr dankbar für jeden Rat .
Danke !

Hallo!

FRAGE: Ab wann ist ein Vertrag zwischen einem
Mietwohnungssuchenden und eínem im Web annoncierenden Makler
zustande gekommmen und ab wann ist eine Maklerprovision fällig
?

Wenn der Makler die Möglichkeiot eines Vertragsabschlusses vermittelt hat, in der Regel also durch Bekanntgabe der Adresse.

Es wurde vom neuen Mieter auch kein Schriftstück
unterschrieben das den Makler beauftragt hat.

Das gilt auch mündlich. Als Beweis kann der Mailverkehr dienen.

und verlangt eine gestaffelte
Provision, angelehnt an die geplante Mietdauer.

Das ist ungewöhnlich. Was stand denn in der Anzeige?

ndem er einen Beendigunjg des
Mietbverhältnisses in Aussicht stellt, wenn man der Mieter
sich nicht langfristug festlege.

Das ist … sehr merkwürdig.

Immerhin gäbe es jetzt einen
anderen Interessenten

Vertrag ist Vertrag. Wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, hat der Makler zwar ein Anrecht auf die Provision, kann ihn aber nicht auflösen.

ine persönliche Begegnung zwischen Makler und
Mieter hat es bis dato nicht gegeben.

Ist nicht notwendig.

1 Monat - 25% einer Monatsmiete von 400 EUR
2 Monate - 40% " " "
3 Monate - 50% usw.
6 Monate - 100% einer Monatsmiete

Hört sich fair an, denn bei einer so kurzen Mietdauer wäre die sonst übliche Provision von zwei Monatsmieten arg hoch.

Gruß,
Max

Hallo
also für mich hört sich das sehr miess an und nach einer unglaublichen Masche an Geld zu kommen. Ich habe selber gerade eine Wohnung über einen Makler gemietet und eine Reservierung unterschrieben in der stand was an Kosten anfällt. Mit Unterschrift. Ich glaube das dein Makler keine Chance hat Geld zu bekommen. Du solltest mit gleichen Waffen zurück schlagen und ihn bitten:

Rufen Sie mich erst wieder an wenn Sie mir was schriftlich vorlegen können.

Aber mal schauen was die anderen hier sagen, ich bin kein Rechtsexperte. Denke aber das in deinem Fall nun wirklich nicht von der Leistung des Maklers gesprochen werden kann und dann noch gestaffelt- völlig unüblich glaub ich.

Aber mal schauen was die anderen hier sagen, ich bin kein Rechtsexperte.

Das merkt man.

Denke aber das in deinem Fall nun wirklich
nicht von der Leistung des Maklers gesprochen werden kann und

Welche Leistung sollte der Makler denn erbringen ?

dann noch gestaffelt- völlig unüblich glaub ich.

Da irrst Du.

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Hallo,

ab wann ist eine Maklerprovision fällig ?

Wenn die Wohnung aufgrund der Tätigkeit des Maklers vermietet wird. Und das ist hier schon dadurch gegeben, dass die Annonce des Maklers der Auslöser für die Vermietung war.

Was sagt eigentlich der Vermieter zu der Angelegenheit? Wenn der Makler einen Exklusivvertrag mit dem Vermieter hat, darf dieser gar nicht ohne den Makler vermieten und macht sich selber Schadensersatzpflichtig.

Gruß
loderunner (ianal)