Hallo Wissende,
A steht in Kaufverhandlungen einer vermieteten Eigentumswohnung
mit einem Makler.
Nun stellt sich heraus, dass dieser nicht nur Verwalter der WEG ,
sondern auch Verwalter (Sondereigentumsverwalter für den Eigentümer) der vermieteten Wohnung ist.
Er verlangt Courtage in dem noch abzuschließenden notariellen
Kaufvertrag. Muß A diese zahlen ?
Bislang gab es wohl nur Urteile im Mietrecht ,dass ein Makler in dieser Doppelfunktion keinen Anspruch auf Provision hat, wie sieht es aber beim Verkauf aus ?