Wenn ein Wohnungssuchender eine Wohnung besichtigt ,die Ihm ein Makler vorgeschlagen hat ,und er diese anmietet ohne den Makler in Kenntnis zu setzen,ist das Unterschlagung
und kann der Makler den Kunden anzeigen.?
Nein:
§ 246
Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Wo wurde da eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zugeeignet?
nein,kann er nicht.ein makler bekommt nur provision,wenn ein mietvertrag über seine vermittlung zustande kam.ob der vermieter nun die wohnung an einen mieter gibt,ohne den makler zu fragen,so bleibt ihm das selbst überlassen!
Der Makler kann die Provision einklagen. Sonst passiert da nichts. Also würde ich vorher zahlen.
Leider komplett falsch! (owt)
nix
Huhu,
es gibt bei Markler zwei Hauptarten der Vermaklerung und dann noch die Mischung aus beiden.
Einmal der Vermitlungsvertrag und einmal der Nachweisvertrag. die Wohnung wurde Nachgeweisen und angemietet, also vertrag erfüllt. Vermittlung muss also nicht stattfinden.
Wurde dabei eine Provision vereinbart (ausdrückliche oder stillschweigend), ist diese nun fällig.
schönes Wochenende
Unterschlagung? Hm, ich denke nicht, vielleicht Betrug. Aber zumindest kann der Makler Zinsen verlangen. Die Provision war mit Abschluss des Mietvertrages fällig, für die Tage danach gibt es Zinsen.
Moin, Ja oder so ähnlich. Der Mieter muß auf jedenfall die Courtage zahlen.
Gruß connection