Maklerrecht - Nichteinhaltung, der Vereinbarungen

Guten Tag,

folgende Situation: …­der Makler hält sich nicht an den Verkaufspreis, unserer Liegenschaft.

Der Wert: 280000,- €. ­Ihm wurde der ­VK-Preis (zur Verhandlung) genannt - mit dem Zusatz, dass 260000,- € erzielt werden sollen. Unterhalb dieses Preises wird es keinen Verkauf ­geben !

Der beauftragte Makler brachte nun schon drei Interessenten, die gerne kaufen würden - allerdings nannte der Makler einen Verkaufspreis von 220`000,- €, ohne unseres Einverständnisses!

Ein Interessent meldete sich nun und wollte wissen, wie der „letzte Preis“ ­sei…(…)

Auf unsere Erklärung, dass der Makler einen falschen Preis nannte und wir ihm die Situation erklärten, denkt nun der Interessent - trotz des „erhöten Kaufreises“ - an einen Kauf.

Da der Makler trotz des mehrfachen Aufforderns, sein Verhalten nicht änderte, möchten wir den Vertrag kündigen und ggf. an den Interessenten verkaufen.

Frage: Liegt ein Provisionsanspruch des Maklers vor???

Das unqualifizierte Verhalten des Maklers lässt sich jederzeit belegen…(…)

Schon jetzt möchte ich mich für die Antwort/en bedanken.

Lieben Gruß, Nyl

Es

Guten Tag,

folgende Situation: …­der Makler hält sich nicht an den
Verkaufspreis, unserer Liegenschaft.

Der Wert: 280000,- €. ­Ihm wurde der ­VK-Preis (zur Verhandlung) genannt - mit dem Zusatz, dass 260000,- €
erzielt werden sollen. Unterhalb dieses Preises wird es keinen
Verkauf ­geben !

Es liegt auf jedenfall ein provisionsanspruch vor. Weil er den käufer vermittelt hat. Was steht im maklervertrag?

Der beauftragte Makler brachte nun schon drei Interessenten,
die gerne kaufen würden - allerdings nannte der Makler einen
Verkaufspreis von 220`000,- €, ohne unseres Einverständnisses!

Ein Interessent meldete sich nun und wollte wissen, wie der
„letzte Preis“ ­sei…(…)

Auf unsere Erklärung, dass der Makler einen falschen Preis
nannte und wir ihm die Situation erklärten, denkt nun der
Interessent - trotz des „erhöten Kaufreises“ - an einen Kauf.

Da der Makler trotz des mehrfachen Aufforderns, sein Verhalten
nicht änderte, möchten wir den Vertrag kündigen und ggf. an
den Interessenten verkaufen.

Frage: Liegt ein Provisionsanspruch des Maklers vor???

Das unqualifizierte Verhalten des Maklers lässt sich jederzeit
belegen…(…)

Schon jetzt möchte ich mich für die Antwort/en bedanken.

Lieben Gruß, Nyl

Dies ist ein Fall für den Rechtsanwalt, ich darf keine
Rechtsberatung durchführen!

MfG

Klaus Sander
Sachverständiger für
bebaute & unbebaute Grundstücke (BVFS)

Leider kann ich Ihnen dabei auf diese Frage nicht helfen

Leider kann ich Ihnen dabei auf diese Frage nicht helfen

…trotzdem vielen Dank, für Ihre Bemühungen - beste Grüße

…vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nahmen - besten Gruß

Sehr geehrte/er Frau/Herr Nyl,

in Ihrem Fall dürfte einer außerordentliche Kündigung des Maklerauftrages nichts im Wege stehen, da der Immobilienmakler den Auftrag nicht den Vertragsbedingungen entsprechend bearbeitet.

Ihre Frage bzgl. des Provisionsanspruchs muss bejaht werden, da Gegenstand des Maklerauftrags der Nachweis von Kaufinteressenten bzw. die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses ist. Verkaufen Sie also an den Interessenten der durch den Makler vermittelt wurde, ist die Provision verdient und fällig. Auch nach Kündigung des Maklerauftrags bzw. nach Verstreichen einer gewissen Zeitspanne ab Vermittlung (bis zu einem Jahr).

Ich hoffe ich konnte Ihre Frage hinreichend beantworten und wünsche Ihnen einen guten Start in die neue Woche.

Dipl. Kfm. Levent Düzlü
Ladrett Immobilien e.K.
Wiesbaden
www.ladrett.de

Guten Tag Herr Düzlü,

vielen Dank, für die präzise Antwort - im Rückschluss heißt es dann auch, dass die Prov. vom beurkundeten Kaufpreis ausgeht, den WIR mit dem Interessenten vereinbaren (min. 260`000,- €).

Es wir dann die „Leistungsfähigkeit“, des Maklers noch belohnt - eine Ironie, aber wohl Recht.

Nochmals vielen Dank und auch für Sie eine erflogreiche Woche

Beste Grüße, Nyl

Guten Tag Panki,

herzlichen Dank, für die Antwort - nun, im Maklervertrag stehen die üblichen Vereinbarungen…(…)
Laufzeit, Provision, Alleinvertretung usw.

Es sieht wohl so aus, dass die Prov. gezahlt werden muss, trotz des Engagement dieses Maklers.

Ich möchte erwähnen:
Diese Erfahrung heißt nicht, dass ALLE Makler dieses Geschäftsgebahren haben - ich hatte eben keinen guten Griff… Unsere Freunde konnten keinen ähnlichen Fall berichten…(…ich hätte ja mal fragen können!!)

Beste Grüße, Nyl

Hallo Nyl,

mit der Beantwortung deiner Frage ich mich schwer.
Ich bin zwar Makler aber kein Jurist.Wie genau ihr Makler das Angebot formuliert hat, schriftlich oder auch mündlich, wie dies im Zweifelsfall nachzuweisen wär,all diese Dinge könnten einer juristischen Auseinandersetzung eine Rolle spielen.erst wenn alles haarklein auseinanderdividiert würde, könnte auch ein Richter erst entscheiden.
Deshalb mein Rat, versuchen Sie eine offene und faire Aussprache mit dem Makler zu führen und dabei zu werten, welchen Anteil er bei der Vermittlung dieses Kunden wirklich hatte. Vielleicht können Sie sich auch auf eine geringere Provision (zum Beispiel Basis 220.000 €) einigen.
Viele Grüße
Paules Vater

Richtig, der beurkundete Verkaufspreis dient als Basis zur Berechnung der Provision.

Hallo Paules Vater,

herzlichen Dank, für die Beantwortung - und für die Anregung…

Wir werden mit dem Makler ein Gespräch führen. Weisen ihn nochmals auf sein Gebahren hin und unterbreiten Ihm folgenden Vorschlag.

Wir veräußern die Liegenschaft, zu unserem Preis - bieten ihm (dem Makler) an, auf den Provisionsanspruch von unserer Seite zu verzichten und sich auf die Prov. vonseiten des Erwerbers zu beschränken. (Schließlich hat er den Kunden gebracht - und wir die Verhandlung geführt…)

Sollte der Makler mit diesem Arrangement nicht einverstanden sein, werden wir den Verkauf verweigern.
Verlangen die herausgabe der Schlüssel und sonstigen Unterlagen und zu einem späteren Zeitpunkt, das Objekt neu anbieten - über einen vertrauenswürdigen Makler.

Diese Lösung erscheint mir, dem Makler gegenüber als Fair. So erhält er für seine geleisteten Dienste/seine Aufwendungen die Courtage des Erwerbers.

Besten Dank und Gruß, Nyl